Betreff
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-019-11 "Förster-Funke-Allee/Ring am Feld" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 073/16
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung (vgl. Anl. 2) und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anl. 3) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in Kraft.

Teile seines Geltungsbereiches sind sodann überplant worden, unter anderem durch ein als „3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Auf­stellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und zuletzt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (Anpassung Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in Kraft getreten am 31.08.2012).

Mit DS-Nr. 175/14 vom 19.02.2015 wurde ein weiteres Änderungsverfahren eingeleitet, dass unter der Bezeichnung KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ geführt wird. Ziel ist hier, für die beiden in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke (vgl. Anl. 1), unmittelbar nördlich Förster-Funke-Allee gelegen, die bisherige Begrenzung der Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden aufzuheben. Parallel wird die Arbeit am Verkehrskonzept für den Bereich Ortskern fortgesetzt, in das auch evtl. verkehrliche Auswirkungen aus der im Geltungsbereich 019-11 geplanten neuen Nutzung Berücksichtigung finden sollen.

Die Baugrundstücke im Geltungsbereich sind im Eigentum der Gemeinde und als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Es handelt sich um das WA 01 (Flur 8, Flurstücke 1839 u. 1846, Größe ca. 1.107 m²) und das WA 02 (Flst. 1840 u. 1847, Größe ca. 3.088 m²) mit einer Gesamtfläche von ca. 4.195 m². In den WA sind bisher Einzel- u. Doppelhäuser sowie Hausgruppen („Reihenhäuser“) mit max. 2 Wohn­einheiten je Wohngebäude zulässig.

Auch nach Fertigstellung des von der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) im Zeitraum 2013/14 an der Heinrich-Heine-Straße realisierten Vorhabens besteht weiterhin ein hoher Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, z. B. für Senioren.

Es soll deshalb perspektivisch mit Planungen für barrierefreien Wohnraum vorzugsweise im WA 02 (Grundstück Förster-Funke-Allee 109) begonnen werden. Dazu ist aber zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Diese soll so erfolgen, dass die Anzahl an Wohneinheiten (WE) nicht mehr auf max. 2 beschränkt ist, sondern auch ein Gebäude mit höherer Anzahl zulässig wird. Weitere planungsrechtliche Vorgaben sollen angepasst werden (vgl. Anl. 2 und 3, Entwurf).

Es wird angestrebt, das Bebauungsplan-Änderungsverfahren bis Jahresende 2016 abzuschließen. Die gemäß DS-Nr. 152/15 vom 17.12.2015 noch notwendige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Vorentwurf erfolgt in der ersten Hälfte des Monats Juli. Über Ergebnisse der dazu vorgesehenen Erörterungsveranstaltung, soweit für die Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes mit dieser Drucksache von Bedeutung, werden die Mitglieder der Gemeindevertretung spätestens in der Sitzung am Donnerstag, 20.07.2016 informiert.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“

Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-019-11, bestehend aus

2.         Teil A – Planzeichnung und

3.         Teil B – Textliche Festsetzungen