Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 "Altes Dorf" für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217-Bäkemühle (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 075/16
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007-a „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 - Bäkemühle (Anlage 2 + 3) wird gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


 

Die Gemeindevertretung hat am 17.12.2015 mit DS-Nr. 138/15 beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 zu ändern. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 - Bäkemühle geführt (vgl. Anlage 1, Kennzeich­nung des Geltungsbereiches).

 

Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, im Sondergebiet 2 mit der Zweckbestimmung „Restaurant“ (SO 2, Grundstück Zehlendorfer Damm 217) auch eine freiberufliche Nutzung zu ermöglichen. Hierfür soll die Textliche Festsetzung 1.7 dahingehend erweitert werden, dass innerhalb des Sondergebietes SO 2 neben der Nutzung als Restaurant auch freie Berufe im Sinne des § 13 BauNVO zulässig sind (vgl. Anlage 3, Gegenüberstellung der textlichen Festsetzungen).

 

Darüber hinaus hat der bisherige Grundstückseigentümer seine Bereitschaft erklärt, einen Teil von Flur 13, Flurstück 46/2, nämlich den Teil mit der (zur Zeit gesperrten) Brücke über die Bäke und der bestehenden Wegeverbindung zum Rundweg (Naturlehrpfad) um die Festwiese/Bäkewiese, direkt der Gemeinde zu verkaufen. Ein genauer Teilungsvorschlag hierzu wird gegenwärtig noch abgestimmt. Diese, künftig gemeindeeigene Fläche soll im Bebauungsplan-Entwurf als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen werden (vgl. Anlage 2, Planzeichnung).

 

Der erforderliche Stellplatznachweis für eine Büronutzung kann auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Zehlendorfer Damms (Teil des Flurstücks 263) erbracht werden. Die dort bestehende Anlage ist im Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze gesichert. Sie wurde schon bisher durch die Besucher des Restaurants genutzt und steht auch künftig für die Zwecke der Bäkemühle zur Verfügung. Die textliche Festsetzung Nr. 21.1.1 soll hierfür um die notwendige Errichtung von Stellplätzen für die Büronutzung erweitert werden.

 

Die vom Änderungsverfahren nicht berührten zeichnerischen- und textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.

 

Der Entwurf der 1. Änderung KLM-BP-007 „Altes Dorf“ ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird deshalb verzichtet. Ebenfalls abgesehen wird von frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Hinweis: Der Kaufinteressent hat sich per Städtebaulichem Vertrag mit der Gemeinde zur Übernahme der externen Planungskosten in der Höhe von ca. 4.200 Euro verpflichtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle

Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus

2.         Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

3.         Teil B – Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung „Satzung“ 30.10.2014 – „Entwurf“ 04.07.2016