Betreff
Errichtungsbeschluss zur Herstellung der Barrierefreiheit an weiteren 6 Bushaltestellen
Vorlage
DS-Nr. 087/16
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister zur barrierefreien Umgestaltung von weiteren sechs Bushaltestellen.

 

Dazu ist im Haushaltsjahr 2017 ein Betrag von 113.900 EUR bereitzustellen.


Gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen (Anlage 5). Vollständige Barrierefreiheit kann nur erreicht werden, wenn Fahrzeuge und Infrastruktur gleichermaßen barrierefrei ausgestaltet sind.

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark will in der Laufzeit des derzeit gültigen Nahverkehrsplans bis 2019 bereits erste Maßnahmen zur Sicherstellung einer vollständigen Barrierefreiheit einleiten. Förderungen der Umgestaltung von Haltestelleneinrichtungen werden durch den Landkreis auf der Grundlage der derzeitigen „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur und Fahrzeugen des ÖPNV sowie Nachrüstungen von Fahrzeugtechnik im Landkreis Potsdam-Mittelmark 2015“ gewährt. Bei Haltestelleneinrichtungen können bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

 

Darüber hinaus ist die Gemeinde Kleinmachnow zuständig, die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen auch ohne die Zuhilfenahme von Fördermitteln voranzutreiben. Die Gemeinde hat derzeit 74 Bushaltestellen.

Gemäß Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Potsdam-Mittelmark 2015 bis 2019 (Auszug in Anlage 6) und der Kategorisierung der vorhandenen Kleinmachnower Bushaltestellen können 18 der Kategorie A (Kategorie A, hier: wichtige Haltestelle mit mehr als 250 Ein- und Aussteigern) bis 2019 gefördert werden. Weiterhin kann die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen der Kategorien B und C gefördert werden, wenn der Bedarf nachgewiesen wird und die finanziellen Möglichkeiten des Landkreises gegeben sind.

 

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung DS 096/15/1 vom 01.10.2015 wurde der Bürgermeister beauftragt, sechs Bushaltestellen barrierefrei umzugestalten (Anlage 1). Die Abstimmung mit der AG Barrierefreies Kleinmachnow zur Benennung der konkreten Bushaltestellen ist erfolgt (Anlage 2). Für diese sechs Bushaltestellen werden zurzeit die Planungsunterlagen erstellt. Entsprechende Anträge auf Förderung können noch im Herbst 2016 gestellt werden.

Um die weitere Investitionsvorbereitung zu gewährleisten, ist es erforderlich, weitere Bushaltestellen für die barrierefreie Umgestaltung zu benennen und die Planung als Grundvoraussetzung für die Förderung und Realisierung der Umbaumaßnahmen durchzuführen. Für diese weiteren sechs Bushaltestellen gibt es bereits eine Benennung der AG Barrierefreies Kleinmachnow (Anlage 2), wie dies mit DS 096/15/1 gefordert wurde.

 

Die derzeitige Kostenschätzung für die Umgestaltung einer Haltestelle beläuft sich auf 17.000,‑ €, zuzüglich Planungskosten sind für die Umgestaltung von weiteren sechs Haltestellen 113.900,‑ € im Jahr 2017 bereitzustellen.

 

Die Übersicht zu den Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow mit Stand vom November 2015 und die umzugestaltenden Bushaltestellen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 sind in der Anlage 3 ersichtlich. Die Grundausstattung der barrierefreien Bushaltestellen ist in Anlage 4 dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.700.200

Teilhaushalt/Budget:

5037

Maßnahmen-Nr:

-

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

0,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

0,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Anlage 1 – Beschluss der Gemeindevertretung DS 096/15/1 vom 01.10.2015

Anlage 2 – Prioritätenliste der AG Barrierefreies Kleinmachnow 

Anlage 3 – Übersicht zu den Bushaltestellen der Gemeinde Kleinmachnow

Anlage 4 – Grundausstattung der barrierefreien Bushaltestellen

Anlage 5 – Auszug aus dem Personenbeförderungsgesetz

Anlage 6 – Auszug aus Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Potsdam-Mittelmark 2015 2019