Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
DS-Nr. 099/16
Art
Beschlussvorlage

Aus Grund der Rechtssicherheit hat die Kommunalaufsicht die gewählte Konstruktion zum Ankauf der Auferstehungskirche (DS-Nr. 052/16/1) einer Aufstellung des Nachtragshaushaltes 2016 empfohlen.

 

Gemäß § 68 BbgKVerf kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden.

Dies ist für das aktuelle Haushaltsjahr erforderlich, da die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erstellen ist, überschritten wird.

Einzelheiten zu den Veränderungen werden im Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 näher erläutert (vgl. Anlage).

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 68 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 67 Abs. 4 BbgKVerf der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist öffentlich bekannt zu machen. Genehmigungspflichtige Teile sind nicht enthalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen: 

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 der Gemeinde Kleinmachnow