1) Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB, den Bebauungsplan KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“, bestehend aus
Teil A:
Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.
2) Die Begründung i. d. F. vom 16.04.2018 wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-050 wird dieses Gebiet, das bisher als unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB) einzuordnen ist, städtebaulich geordnet. Dazu werden seine vorhandenen Funktionen unter Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes dauerhaft planungsrechtlich gesichert. Der Bebauungsplan trifft neben Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung für die einzelnen Baugebiete auch Festsetzungen z. B. für die überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) sowie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen. Der vor allem im Blockinneren herangewachsene Grün- und insbesondere Gehölzbestand soll durch Freihaltung von Bebauung geschützt werden.
Gemäß Beschluss DS-Nr. 092/17 ‑ Beschluss über die öffentliche Auslegung, Änderungsantrag ‑ in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.07.2017 ist der Entwurf des Bebauungsplanes dahingehend geändert worden, dass die Knotenlinie (Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung), welche die Gebiete WA 1 und WA 2 abgrenzt, auf die Grenze zwischen den Grundstücken Meiereifeld 2a und 2b verschoben wurde.
Die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB wurden durchgeführt, insbesondere:
a) frühzeitige Beteiligungen der
Öffentlichkeit am 25.04.2017 sowie der Behörden mit Anschreiben
vom 24.03.2017, b) förmliche Beteiligungen zum
1. Entwurf von Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 18.09.2017
bis einschließlich 20.10.2017 sowie der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 15.09.2017 und c) zum 2. Entwurf erneute
öffentliche Auslegung vom 12.02.2018 bis einschließlich 28.02.2018 und
beschränkte förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 09.02.2018 zum geänderten Entwurf.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM‑BP‑050 „Bereich Mittebruch“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Die Begründung des Bebauungsplanes KLM-BP-050 wird spätestens bis zur
Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“
Bebauungsplan KLM-BP-050 (Stand:
16.04.2018), bestehend aus:
2)
Teil A
‑ Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
3)
Teil B
‑ Textliche Festsetzungen
4)
Begründung
zum Bebauungsplan KLM-BP-050