2)
Die innerhalb der Sommerfeldsiedlung (vgl. Anlage 1, Übersichtskarte)
gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen
An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht,
Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen,
Steinweg und Wendemarken
werden grundhaft erneuert.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, die für die Planung der vorgenannten Verkehrsanlagen erforderliche Ingenieurvermessung (vermessungstechnische Leistungen) und ein Baugrundgutachten zu beauftragen.
4) Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zum Sitzungsdurchlauf nach der Sommerpause 2018 einen Beschluss vorzulegen, in dem Vorschläge unterbreitet werden, wie die in Anlage 2 aufgeführten Fragestellungen in der Entwurfsplanung für die Verkehrsanlagen berücksichtigt werden können.
Die sogenannte „Sommerfeldsiedlung“ ist ein ca. 90 ha großes Wohngebiet am nördlichen Rand der Gemeinde Kleinmachnow, das in den 1930er Jahren als Bürgerhaussiedlung durch den Unternehmer Adolf Sommerfeld entwickelt wurde.
Der Siedlungscharakter entspricht dem einer Waldsiedlung und ist vor allem durch den Baumbestand auf den privaten Grundstücken geprägt. Im öffentlichen Straßenraum gibt es mit Ausnahme der Straßen An der Stammbahn und Wendemarken keine Bäume. Der Straßenraum ist mit zumeist schmalen Betonfahrbahnen und ungebundenen Seitenbereichen einheitlich gestaltet. Charakteristisch ist die Bebauung mit ähnlichen Haustypen (Einfamilienhäuser bzw. Hausgruppen [Reihenhäuser]) auf ähnlich großen Grundstücken (ca. 600 m² bzw. 260 m²).
Die Grundstruktur der Sommerfeldsiedlung besteht aus zwei in Ost-West-Richtung verlaufenden untergeordneten Haupterschließungsstraßen (Sammelstraßen An der Stammbahn im Norden und Wendemarken im Süden), die durch acht Anliegerstraßen (Nebenstraßen in Nord-Süd-Richtung) miteinander verbunden sind. Die Randbereiche werden erschlossen durch die Anliegerstraßen Rosenhag und Seematen (im Osten) bzw. Feldfichten (im Süden). Die Feldfichten sind direkt an die die Siedlung im südlichen Bereich durchquerende Haupterschließungsstraße (Ernst-Thälmann-Straße) angebunden.
Die Verknüpfung der Siedlung mit den Hauptverkehrsstraßen erfolgt über Steinweg, Meisenbusch und An der Stammbahn.
Die Sammelstraßen (untergeordnete Haupterschließungsstraßen) weisen eine 5 Meter breite Fahrbahn auf. Ihre Seitenbereiche sind unbefestigt und unterschiedlich dimensioniert. Charakteristisch ist der breite Grünraum an der Straße An der Stammbahn.
Die Nebenstraßen (Anliegerstraßen) verfügen über Fahrbahnbreiten von 3 Metern. Jeweils mittig sind Ausweichstellen eingeordnet, welche auch städtebaulich durch zurückspringende Baufluchten bzw. typologisch hervorgehoben sind. Der Seitenbereich ist teils symmetrisch (3 Meter / 3 Meter) und teils asymmetrisch (2 Meter / 4 Meter) verteilt.
Die Straßenräume sind seit ihrer Herstellung in den 1930er Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben.
Die Ernst-Thälmann-Straße, die das Quartier als Haupterschließungsstraße in Ost-West-Richtung durchquert, ist nicht Bestandteil der vorliegenden Betrachtung.
Bürgerdialog zur
Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung
Anfang 2017 begann die Verwaltung mit
den Anwohnerinnen und Anwohnern der Sommerfeldsiedlung einen mehrstufigen
Bürgerdialog über Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation.
Planungsbemühungen gab es bereits früher,
zuletzt in den Jahren 2003/04, doch kam es seinerzeit nicht zu einem Ergebnis,
das von einer breiteren Mehrheit mitgetragen wurde. Der letzte intensive Austausch mit den Anwohnerinnen und
Anwohnern liegt damit inzwischen knapp 12 Jahre zurück.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Kleinmachnow regte 2016 an, dieses nicht einfache Thema erneut aufzugreifen und
Lösungsansätze für den Umgang mit den öffentlichen Straßenverkehrsflächen aufzuzeigen.
Der daraufhin begonnene Bürgerdialog wurde
vom Büro Nagler & Partner – Architekten Stadtplaner (Cottbus) vorbereitet
und moderiert. In Bürgerwerkstätten wurde die Sicht der Anwohnerschaft erkundet
und mit den Vorstellungen und Notwendigkeiten der kommunalen Belange abgeglichen.
Schließlich wurde versucht, konsensfähige Punkte der unterschiedlichen Belange
herauszuarbeiten. Im Rahmen des Bürgerdialoges wurden Anwohnerschaft und
Grundstückseigentümer zu insgesamt vier Bürgerwerkstätten eingeladen:
-
27./28.02.2017 Bürgerwerkstatt 1, Arbeitsgruppen
(Aufnehmen von Anregungen der Bürger)
-
19.09.2017 Bürgerwerkstatt 2, Vorstellung
von Planungsüberlegungen der Verwaltung
-
14.11.2017 Bürgerwerkstatt 3, zusätzliche
Veranstaltung „Runder Tisch“
(Diskussion der Planungsüberlegungen)
-
20.03.2018 Bürgerwerkstatt 4, Abschluss
Bürgerdialog
In
Arbeitsphasen zwischen den Bürgerwerkstätten ließ die Verwaltung mit externer
Unterstützung Gutachten und Ingenieurtechnische Unterlagen erstellen und führte
Gespräche mit unterschiedlichen Interessenvertretern, im Einzelnen:
-
Straßenzustandsbericht
(Deutsche Tiefbauberatung)
-
Materialstudie
(Büro SINAI)
-
Machbarkeitsstudie
Beton/Asphalt (Büro Heinz+Staadt)
-
Zustandsbericht
Straßenbeleuchtung (Fa. Elektroservice Unger)
-
Arbeitsgespräch
AG Barrierefreies Kleinmachnow - Gemeindeverwaltung
-
Arbeitsgespräch
Bürgerinitiative Sommerfeldsiedlung - Gemeindeverwaltung
Im Ergebnis des Bürgerdialogs wurden Fragestellungen und Planungsempfehlungen der Verwaltung für die Themenfelder Verkehrsführung, Straßenprofile, Fahrbahn, Seitenbereiche, Straßenbeleuchtung, Parken in den Sammelstraßen und in den Ausweichstellen sowie Regenentwässerung entwickelt (Anlage 2, Unterlagen Abschluss Bürgerdialog, Stand 20.03.2018).
Zustand Fahrbahn
Zur Beurteilung des baulichen Zustands der Fahrbahnen in der Sommerfeldsiedlung erstellte die Deutsche Tiefbauberatung im September 2017 einen Straßenzustandsbericht.
Darin wird festgestellt, dass der aktuelle Fahrbahnzustand nicht befriedigend ist. Bezogen auf alle Fahrbahnen in der Siedlung ist die Durchschnittsnote 3,47 (bei Zustandsnoten von 1-5). Im Vergleich mit dem 2009 untersuchten Straßenzustand zeigt der Zustand 2017 eine deutliche Verschlechterung. Sehr problematisch für die Verkehrssicherheit sind die an vielen Stellen vorhandenen Längs- und Querversätze. Bei einzelnen Straßen (Johannistisch und Brodberg) kommt es zu Materialauflösungen an der Oberfläche. In einigen Einmündungsbereichen ist der Zustand der Fahrbahnoberflächen besonders schlecht.
Die Betondecke der Fahrbahn ist sehr dünn (ca. 5,5 cm). Nach RStO 12* sollte die Mindestdicke 21 cm betragen (zum Vergleich: bei Radwegen sind es 12 cm). Die Tragschicht aus Magerbeton ist ca. 15 cm stark und liegt direkt auf dem Planum. Ein weiterer Unterbau existiert nicht. Dieser Straßenaufbau entspricht weder dem heutigen Stand der Technik noch den aktuellen Anforderungen.
Als Ursachen für die vorhandenen Fahrbahnschäden führt der Bericht an, dass die Fahrbahnen ihr Verfallsdatum weit überschritten haben und die Befestigung (alte Bauweise) nicht mehr den Belastungsanforderungen durch heutige Straßenfahrzeuge entspricht.
* RStO 12: Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen (Ausgabe 2012) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV)
Zustand
Seitenbereiche
In den schmalen Nebenstraßen
(Anliegerstraßen) stehen jeweils auf halber Strecke Fahrbahn-Aufweitungen zum
Ausweichen zur Verfügung. Dennoch wird oft auch der unbefestigte Seitenbereich
zum Ausweichen genutzt. Die Seitenbereiche weisen daher eine Vielzahl an Senken
(baulichen Schäden) und unebenen Stellen auf. In der vergangenen Zeit getätigte
Baumaßnahmen haben aufgrund der partiellen Eingriffe ebenfalls zu Beeinträchtigungen
geführt. Eine Barrierefreiheit ist deshalb nicht geben.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten und weil
auf den privaten Wohngrundstücken Kfz-Stellplätze teils nicht vorhandenen sind
und teils nicht genutzt werden, nutzen Anwohner, Besucher und Dienstleister die
unbefestigten Seitenbereiche zum Abstellen ihrer Fahrzeuge. In diesen Abschnitten
stehen die Seitenbereiche deshalb nicht mehr als Gehwege zur Verfügung. In
Teilen erfolgt das Parkieren auch verkehrswidrig außerhalb der dafür ausgewiesenen
Bereiche. Auch hier sind die Möglichkeiten, Seitenbereiche als Gehweg zu
nutzen, deshalb eingeschränkt. Zudem entstehen bauliche Schäden bei Gehwegreinigung
und Winterdienst.
Als Ursachen für die vorhandenen Schäden in
den Seitenbereichen ist ebenfalls das weit überschrittene Verfallsdatum anzusehen.
Die ungebundenen Seitenbereiche entsprechen zudem nicht mehr dem Stand der
Technik (kein Regelaufbau) und können die heutigen Belastungsanforderungen
durch das Parken dadurch nicht erfüllen.
Aufgrund der aktuell praktizierten Nutzung des
Straßenraumes insbesondere durch parkende Fahrzeuge gibt es Einschränkungen in der Benutzung durch
Fußgänger und bei der Barrierefreiheit.
Zustand
Beleuchtung
Zur Beurteilung des baulichen Zustands der Straßenbeleuchtung in der Sommerfeldsiedlung wurde im Januar 2018 durch die Fa. Elektroservice Unger ein Zustandsbericht der Straßenbeleuchtung erstellt.
Im Ergebnis ist die vorhandene Straßenbeleuchtung
in Teilen konstruktiv verschlissen (Materialermüdung bei den 40 Jahre alten
Betonmasten) und entspricht energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Die
Kabeltechnik ist veraltet und zeigt bei Isolations-& Schleifenmessungen
schlechte Werte. Ein Großteil der Masten steht zudem sehr ungünstig mitten auf
dem Gehweg (im Laufbereich).
Im Rahmen der Planungsüberlegungen ist eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung deshalb notwendiger Bestandteil. Hierbei sind neben der energetischen Ertüchtigung (Leuchtmittel etc.) die Gewährleistung der Sicherheit (ausreichende Helligkeit) sowie die Wahrung des Siedlungscharakters (gestalterische Angleichung an den Bestand) wichtige Aspekte.
Vorgesehener Planungsablauf
Auf der Grundlage des hier vorliegenden Beschlusses
sollen kurzfristig die Vermessung der in Ziff. 2 des Beschlussvorschlages
genannten öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie ein Baugrundgutachten
ausgeschrieben und beauftragt werden. Mit diesen Grundlagen und anhand von
Planungsempfehlungen, über die im Sitzungsdurchlauf Mai/Juni 2018 zu beraten
und zu beschließen sein wird, soll die Entwurfsplanung für das Gesamtquartier beauftragt
werden.
Der Grundsatzbeschluss über die Entwurfsplanung ist für den Sitzungsdurchlauf Januar/Februar 2019 vorgesehen.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden Einzelbeschlüsse für die jeweiligen Straßen folgen, zurzeit angedacht für einen Sitzungsdurchlauf im April/Mai 2019. Erste Maßnahmen könnten dann ab Oktober/November 2019 ausgeschrieben und ab April – Juni 2020 baulich umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Umgrenzung Straßenraum
2) Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)