Betreff
Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, hier: Planungsvorgaben zur Entwurfsplanung für das Gesamtquartier (Grundsatzbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 086/18
Art
Beschlussvorlage

1)        Für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anl. 1, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2)        Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.

3)        Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.

 


 

Die sogenannte „Sommerfeldsiedlung“ ist ein ca. 90 ha großes Wohngebiet am nördlichen Rand der Gemeinde, das in den 1930er Jahren als Bürgerhaussiedlung durch den Unternehmer Adolf Sommerfeld entwickelt wurde (vgl. Anlage 1, Umgrenzung Straßenraum).

 

Planungsbemühungen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung gab es bereits früher, zuletzt in den Jahren 2003/04. Ein Ergebnis in Form eines Beschlusses der Gemeindevertretung, der von einer breiteren Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner mitgetragen wurde, kam jedoch seinerzeit nicht zustande.

 

Im Zeitraum 2017/18 führte die Verwaltung mit externer Unterstützung einen mehrstufigen Bürgerdialog zur Verbesserung der Verkehrssituation durch. In diesem Dialog konnte nicht auf allen Themenfeldern ein Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Aus diesem Grund wurden für die Themenfelder Straßenprofile, Fahrbahn und Seitenbereiche abschließend jeweils zwei Varianten untersucht und dargestellt. Jeweils eine der Varianten greift dabei die Forderungen aus dem Eckpunktepapier der Bürgerinitiative Sommerfeldsiedlung (BI) vom Januar 2018 auf.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat die Entscheidung für eine der Varianten ‑ als Planungsvorgabe für die Entwurfsplanung ‑ die Anforderungen „Fahren“, „Gehen“, „Parken“ und „Barrierefreiheit“ im Zusammenhang zu betrachten. Zugleich ist mit der Entscheidung sicherzustellen, dass die ausgewählte planerische und bauliche Lösung über einen langen Zeitraum dauerhaft, unterhaltungsfreundlich und kostengünstig im Gebrauch sowie bei der laufenden Instandhaltung ist.

 

Mit DS-Nr. 037/18 vom 17. Mai 2018 wurde über den Abschluss des rund einjährigen Bürgerdialogs informiert (vgl. Anlage 4). Auf der Grundlage dieser und weiterer Informationen entschied die Gemeindevertretung in einem ersten Schritt, dass die Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung grundhaft zu erneuern und, als Voraussetzung für eine Entwurfsplanung, die Vermessung und vorbereitende Untersuchungen zum Baugrund zu beauftragen sind.

 

Die Vermessung und ein Baugrundgutachten sind inzwischen beauftragt.

 

Zugleich wurde der Bürgermeister beauftragt, für das weitere Planungsverfahren Vorschläge  zur differenzierten Ausgestaltung des Verkehrsraumes in Form einer Beschlussvorlage vorbereiten zu lassen und der Gemeindevertretung im Sitzungsdurchlauf August/September 2018 zur Beratung und Billigung vorzulegen.

 

Die Planungsvorgaben sind nunmehr erarbeitet (vgl. Anlage 2). Nach ihrer Billigung sollen die erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Entwurfsplanung und die Untersuchungsergebnisse zu den Varianten für die Fahrbahnkonstruk­tion („Beton“ und „Asphalt“) sollen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen mit einem Errichtungsbeschluss 2019 zur Beratung vorgelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54 10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

NN

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

50.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

beschlussrelevant:

1)        Umgrenzung Straßenraum

2)        Planungsvorgaben für die Entwurfsplanung

3)        Tabellarische Übersicht Sonderthema Wassergebundene Decke

nur zur Information:

4)        DS-Nr. 037/18 vom 17.05.2018, Konzeptplanung für das Gesamtquartier mit Anlage 2,
Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)