Betreff
Prolongation der Kreditverträge Nr.: 160 021 105, 160 021 854 und 160 019 550 incl. der dazugehörigen modifizierten Ausfallbürgschaften für das Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten"
Vorlage
DS-Nr. 111/18
Art
Beschlussvorlage

Der Prolongation des zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der Investitions­bank des Landes Brandenburg (ILB) abgeschlossen Kreditverträge:

ILB Nr.: 160 019 550 über 2,0 Mio. EUR
ILB Nr.: 160 021 105 über 2,0 Mio. EUR
ILB Nr.: 160 021 854 über 1,5 Mio. EUR

 

wird, unter Vorbehalt der Empfehlung des Aufsichtsrates der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow am 26. September 2018, zugestimmt.

 

Der Bürgschaftsrahmen der Gemeinde i.H.v. 7,0 Mio. EUR bleibt unverändert bestehen.

 

 


Die Laufzeit der Kreditverträge Nr. 160 019 550 über 2,0 Mio. EUR und Nr. 160 021 105 über 2,0 Mio. EUR, endet am 30./31.12.2018. Die Inanspruchnahme des Kreditvertrages Nr. 160 019 550 beträgt zum 14.09.2018 2.000.000,00 EUR. Die Inanspruchnahme des Kredit­vertrages Nr. 160 021 105 beträgt zum 14.09.2018 1.911.752,21 EUR.

Die genannten Kreditverträge wurden in den Jahren 2013 und 2015 unterzeichnet. Zu die­sem Zeitpunkt war davon auszugehen, dass die Vermarktung bis Ende 2018 im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ einen Stand erreicht hat, der die Rückzahlung der Kre­dite zum Laufzeitende 30./31.12.2018 ermöglicht hätte. Aufgrund der inhaltlichen Änderun­gen in den Bebauungsplänen KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet“ und KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ und den erforderlichen Neuauslagen der Bebauungspläne sind zeitliche Ver­zögerungen in der Baurechtschaffung und damit in der Erschließung, Vermarktung und Kaufpreisrealisierung zu verzeichnen.

Durch die P&E, als Geschäftsbesorger der Gemeinde, sind im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ weiterhin Leistungen der bedarfsgerechten Erschließung und Vermarkung zu beauftragen und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass in den kommenden Jahren Finanzmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Die Einnahmen aus zukünftigen Grundstücksveräußerungen werden genutzt, um die lau-enden Entwicklungskosten zu finanzieren und die Inanspruchnahme des Kreditrahmens zu reduzieren.

Neben den beiden o.g. Kreditverträgen, hat die P&E mit der ILB zwei weitere Kreditverträge Nr. 160 021 853 und Nr. 160 021 854) über jeweils 1,5 Mio. EUR abgeschlossen, deren Laufzeit am 30.12.2020 endet.

Die Darlehenshöhe der vier Kreditverträge beträgt 7,0 Mio. EUR und ist mit einer Gemein­debürgschaft in selber Höhe gesichert.

 

Die zwei variabel verzinsten Verträge (Nr. 160 021 105 und Nr. 160 021 854) werden ab dem 01.01.2019 in einem neuen Darlehensvertrag zu­sammengefasst und bis zum 30.12.2022 prolongiert. Das variabel verzinsliche Darlehen wird auf Basis des 6-Monats-Euribors inkl. 0,45% p.a. Marge berechnet. Bei einem negati­ven Euribor wird ein Zinssatz von 0,0% p.a. angesetzt. Der 6-Monats Euribor ist seit Anfang 2016 negativ, so dass in diesem Fall lediglich die Marge i.H.v. 0,45% p.a. zu zahlen wäre. Für den neuen Darlehensvertrag ist eine Bürgschaftserklärung der Gemeinde erforderlich.

 

Der festverzinsliche Vertrag Nr. 160 019 550 über 2,0 Mio. EUR, dessen Laufzeit am 31.12.2018 endet, wird bis zum 31.12.2022 prolongiert. Da die ILB eine Vertragsanpassung im Sinne der Vertragsverlängerung vornimmt, sind weder ein neuer Darlehensvertrag noch eine neue Bürgschaftserklärung der Gemeinde erforderlich.

Der festverzinsliche Vertrag Nr. 160 021 853 über 1,5 Mio. EUR, dessen Laufzeit am 30.12.2020 endet, bleibt unverändert bestehen.

Die unterschiedlichen Tilgungsmöglichkeiten wurden in Anbetracht der aktuellen Vermark­tungssituation gewählt. So kann einerseits der revolvierende Kredit bei weiteren Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen zeitnah getilgt werden und andererseits wird das aktuell niedrige Zinsniveau durch ein festverzinsliches Darlehen für die kommenden Jahre gesi­chert. Da der variable Teil des Kredites revolvierend in Anspruch genommen werden kann, können die Mittel für eine an der Vermarktung orientierten Erschließung des Gebietes zeit­lich flexibel in Anspruch genommen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein