Betreff
Grundsatzbeschluss zum Vorhaben Querungshilfe Zehlendorfer Damm, Höhe Altes Dorf, ehemaliger Gutshof
Vorlage
DS-Nr. 117/18
Art
Beschlussvorlage

-           Der Bürgermeister wird beauftragt, die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger auf der Landesstraße L 77 ‑ Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) zu verbessern und dazu die Planung einer entsprechenden Querungshilfe (Mittelinsel) zu veranlassen.

 

-           Die Planungskosten und die Kosten für die Herstellung dieser Mittelinsel, einschließlich der damit einhergehenden Fahrbahnverbreiterung und der Anpassung der Entwässerung, sollen vollständig vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg getragen werden. Die Kosten für die Befestigung der Oberflächen der Gehwege und der Mittelinsel werden von der Gemeinde Kleinmachnow zu tragen sein. Die Kosten, die auf die Gemeinde entfallen, sind im Rahmen des Errichtungsbeschlusses vorzulegen.

 

-           Die Baumaßnahme soll im Jahr 2019 umgesetzt werden.


Die Evangelische Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow hat im Alten Dorf ein Gemeindehaus mit Kirchsaal errichtet und Ostern 2018 eingeweiht. Der Standort dieses Gemeindehauses befindet sich auf dem Grundstück Zehlendorfer Damm 211, einer Teilfläche des ehemaligen Gutshofes und neben der alten Dorfkirche.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich die Alte Schule (Zehlendorfer Damm 212), die von der Stiftung „Kirche und Kultur im Alten Dorf“ betrieben wird.

 

Die Zahl der Besucherinnen und Besucher im Alten Dorf und der Bedarf an sicheren Querungsmöglichkeiten für Fußgänger über die Landesstraße L 77 ‑ Zehlendorfer Damm hat damit deutlich zugenommen. So können allein im Kirchsaal des neuen Gemeindehauses bis zu 400 Personen Platz finden, zuzüglich bis zu 100 Mitwirkende beispielsweise bei großen Festen oder Chorkonzerten. Zwischen der Nutzung des neuen Gemeindehauses, der alten Dorfkirche und der Alten Schule findet ein kontinuierlicher Austausch statt, weshalb die Straße Zehlendorfer Damm häufig von Besucherinnen und Besucher, Mitwirkenden überquert werden muss.

 

Um die Erreichbarkeit der öffentlich genutzten Gebäude und vor allem die Verkehrssicherheit zu verbessern, plant die Gemeinde Kleinmachnow deshalb die Herstellung einer Querungshilfe.

 

Die anfangs vorgesehene Herstellung eines Fußgängerüberweges (FGÜ, „Zebrastreifen“) wurde jedoch seitens des Landkreises Potsdam-Mittelmark als zuständiger unterer Straßenverkehrsbehörde inzwischen abgelehnt.

 

Der Zehlendorfer Damm ist eine Landesstraße (L77) und liegt im Eigentum des Landes Brandenburg. Entsprechend der Vereinbarung L-77-5-97 liegt die Baulast für die Fahrbahn, die Borde längs der Fahrbahn und die Bäume links und rechts der Fahrbahn bei dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Die Baulast für die Grünflächen und die Geh-und Radwege liegt bei der Gemeinde Kleinmachnow.

 

Der LS Brandenburg befürwortet die Herstellung einer baulichen Querungshilfe in Gestalt einer Mittelinsel. Er würde auch den Großteil der damit verbundenen Kosten übernehmen. Für die Planung und Umsetzung soll die Gemeinde Kleinmachnow zuständig sein.

 

Die Gemeinde möchte dieses Angebot des Landesbetriebes nutzen und die Planung einer Mittelinsel zeitnah beauftragen. Nach Fertigstellung der Planung wird der Gemeindevertretung ein entsprechender Errichtungsbeschluss vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Lageplan (ALK-Auszug)

2)        Übersichtslageplan Mittelinsel mit Luftbild