Betreff
Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 3, hier: Abwägung und Billigung
Vorlage
DS-Nr. 118/18
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Gemeindevertretung hat die im Rahmen der frühzeitigen sowie erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, 3. Stufe“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/ Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

3)        Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg (LfU) aus dem Jahr 2017 wird die Berichterstattung zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kleinmachnow, Stufe 3“ – Stand 01.10.2018 – gebilligt.

Im Rahmen der Berichtspflicht ist der Lärmaktionsplan, Stufe 3 (Anlage 4) dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) im November 2018 zu übergeben.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und An­schriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern zuge­ordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 47 d BImSchG besteht für die Gemeinde Kleinmachnow aufgrund stark belasteter Verkehrsstraßen die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der den Mindestanforderungen des Anhangs V der EG-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen muss. Zunächst wurden in einer ersten Stufe bis zum 18.07.2008 alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Autobahnen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV: 16.400 Kfz) berücksichtigt (DS-Nr. 145-1/08).

In der 2. Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle regionalen und nationalen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV: 8.200 Kfz) bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Über die Pflichtaufgabe ging die Gemeinde Kleinmachnow mit Vorlage des Lärmaktionsplanes, Stufe 2 weit hinaus, da als freiwillige Leistung auch die Beurteilung von Gemeindestraßen (DTV > und < 8.200 Kfz) erfolgte.

In den ersten beiden Bearbeitungsphasen der Lärmaktionsplanung (2008, 2013) galten jeweils unterschiedliche bzw. gestufte Eingriffsschwellen bzgl. des zu kartierenden Verkehrsaufkommens (DTV > 16.400 bzw. > 8.200 Kfz). In der dritten Bearbeitungsphase gelten erneut die Eingriffswerte der 2. Stufe, so dass de facto keine neue Stufe, sondern eine neue Runde eröffnet wurde.

Die Zuständigkeit der Lärmkartierung liegt beim Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), welches im Rahmen der 3. Runde einige Straßen(-abschnitte) als Pflichtaufgabe kartiert hat. Dabei handelt es sich um die BAB A 115 (im Verlauf des gesamten Gemeindegebietes), die L 77 Zehlendorfer Damm (von der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg bis zur Förster-Funke-Allee) sowie ergänzend als freiwillige Leistung um Kreis- und Gemeindestraßen mit DTV > 8.200 Kfz (Hohe Kiefer, Stolper Weg von der A 115 bis zur Hohen Kiefer, Stahnsdorfer Damm südlich Stolper Weg, Förster-Funke-Allee von Hohe Kiefer bis Arnold-Schönberg-Ring, Thomas-Müntzer-Damm, Bäkedamm und Wilhelm-Külz-Straße).

 

Die Gemeinde Kleinmachnow orientiert sich im aktuellen Lärmaktionsplan der 3. Runde an den gesetzlichen (Mindest-)Vorgaben und geht sogar darüber hinaus.

In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde das Gemeindegebiet vollumfänglich kartiert und bzgl. Lärmbelastung und Minderungsmaßnahmen als freiwillige Leistung untersucht. Bisher noch nicht umgesetzte Maßnahmen aus dem LAP der 2. Stufe werden im aktuellen Lärmaktionsplan der 3. Runde weiterverfolgt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zweiphasig durchgeführt, also nicht nur in Form einer einseitigen Information, sondern als wechselseitige Kommunikation, so dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv am Handeln der Verwaltung mitwirken konnten.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - als erster Verfahrensschritt - wurde in der Zeit vom 20.11.2017 bis 22.12.2017 durchgeführt. 16 Bürgerstellungnahmen gingen bei der Gemeinde ein. Die Auswertung ist in Anlage 1 dargestellt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 47 d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte im Zeitraum vom 20.08.2018 bis einschließlich 07.09.2018. Von Bürgern gingen 8 Anregungen ein. Diese Auswertung kann der Anlage 2 entnommen werden.

Im Auslegungszeitraum fand am Dienstag, 28.08.2018 im Bürger­saal des Rathauses eine Erörterungsveranstaltung statt. Drei Bürger nahmen daran teil.

Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereiche durch den Lärmaktionsplan tatsächlich berührt sind, beteiligt. Es wurden 18 TöB mit Schreiben vom 13.08.2018 informiert und gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG um Stellungnahme gebeten (Auswertung siehe Anlage 3).

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 1 bis 3 dargestellten Form abgewogen werden. Positiv abgewogene Hinweise sind in den Lärmaktionsplan eingeflossen. Die Abwägungstabellen sind dem Berichtsdokument als „Anhang I“, „Anhang II.1“ „Anhang II.2“   beigefügt (vgl. Anlage 4).

In Hinblick auf die Rechtsnatur ist der Lärmaktionsplan eine rein interne, vorbereitende Verwaltungsvorschrift. Etwaige Kosten, die mit der Anordnung zur Durchführung der festgelegten Maßnahmen verbunden sind, müssen separat im Rahmen weiterführender Beschlüsse in den Gemeindehaushalt eingestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

15.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Abwägungsmaterialien:

1)        Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

2)        Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten Beteiligung

3)        Stellungnahmen der Behörden/ Träger öffentlicher Belange

Berichtsdokument:

4)        Lärmaktionsplan, Stufe 3 (Stand 01.10.2018)