Betreff
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-025-3 "Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 091/18/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1)        Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2)        Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

3)        Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Bau­gesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.

Ein Verfahren zur 1. Änderung, die Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. betreffend, konnte Anfang 2013 abgeschlossen werden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).

Eine 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑ sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-16) ‑ wurde mit Beschluss vom 13.12.2012 eingeleitet. Zu diesem Verfahren, unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt, fasste die Gemeindevertretung am 20.09.2018 den noch erforderlichen Satzungsbeschluss.

Mit Schreiben vom 08.06.2016 trat die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH, Eigentümerin des Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem. Forschungsanstalt der Dt. Reichspost), mit der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für ihr Grundstück zu ändern.

Ziel dieser 3. Änderung soll es sein, die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der bisherigen provisorischen Containerlösung soll eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt werden.

Nach intensiver Diskussion beschloss die Gemeindevertretung am 16.11.2017 mit DS-Nr. 076/16/3, den Ursprungsplan 025 ein weiteres Mal zu ändern. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- u. Pförtnergebäude BBIS“ geführt (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

Die im Städtebaulichen Vertrag getroffenen Festlegungen, das Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu können, werden von dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und unverändert beibehalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 ist öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die BBIS hat mit Schreiben vom 16.10.2017 die Übernahme der für das Verfahren KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ anfallenden, insbesondere stadtplanerischen Kosten zugesagt, so dass der Gemeinde keine Kosten für die erforderlichen externen Planungsleistungen entstehen. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag (hier: Kostenübernamevertrag vom 26.06. / 17.09.2018) liegt inzwischen vor.

 

Hinweis: Dieser Beschluss war unter DS-Nr. 091/18 bereits Gegenstand von Beratungen im Bauausschuss (Sitzung v. 20.08.2018, Abstimmungsergebnis 8 „Ja“ / ‑ „Nein“ / ‑ „Enthaltung“) und im Hauptausschuss (Sitzung v. 03.09.2018, 10 „Ja“ / 1 „Nein“ / ‑ „Enthaltung“).

Nach der Sitzung des Hauptausschusses stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan-Entwurf, Teil A ‑ Planzeichnung noch zu ergänzen war. Mit der Ergänzung sollen die aus der Einordnung des Empfangs- und Pförtnergebäudes folgenden Auswirkungen auf die private Straßenverkehrsfläche (A-Straße) und die Fläche für Stellplätze nördlich des Heizhauses nachvollzogen werden.

Diese Ergänzung ist jetzt erfolgt, der so angepasste Entwurf (vgl. Anlage 2) kann öffentlich ausgelegt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

2)        Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus Teil A Planzeichnung u. Teil B Textliche Festsetzungen

nur zur Information:

3)        DS-Nr. 076/16/3 vom 16.11.2017, Aufstellungsbeschluss, ohne Anlagen