1) Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der geänderten Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen) weitergeführt.
Zugleich wird
der Geltungsbereich erweitert
und neu abgegrenzt (vgl. Anlage 1).
2) In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017 (vgl. Anlage 2; ohne Anlagen) sollen auch die Regelungen zur Einfriedungshöhe modifiziert werden. Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
3) Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
4) Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der nun neuabgegrenzte Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes (vgl. Anlage 1) wird von den bisher umfassenden fünf Grundstücken nördlich Wolfswerder (Wolfswerder 50, 52, 68, 70 und 72; vgl. Anlage 5) auf den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ erweitert.
Die bestehende textliche Festsetzung
Nr. 6.4 bzgl. der Zulässigkeit von Einfriedungen soll vor dem Hintergrund des
Antrages zur Aufhebung von Höhenbegrenzungen DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015
(vgl. Anlage 6) überprüft und
modifiziert werden.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-035 (in der Fassung der 1. Änderung) sollen von der
Änderung unberührt bleiben.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Neuabgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
2. Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017; ohne Anlagen
3. Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Pkt. 2.2.2 und Pkt. 2.3 (hier Einfriedungen)
4.
Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Festsetzungen
Nur zur Information:
5.
Geltungsbereich der 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (zum
Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017)
6.
Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei
Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015