Betreff
Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (DS-Nr. 159/17 v. 16.11.2017) für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen
Vorlage
DS-Nr. 130/18
Art
Beschlussvorlage

1)        Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der geänderten Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen) weitergeführt.

Zugleich wird der Geltungsbereich erweitert und neu abgegrenzt (vgl. Anlage 1).

2)        In Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017 (vgl. Anlage 2; ohne Anlagen) sollen auch die Regelungen zur Einfriedungshöhe modifiziert werden. Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

3)        Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

4)        Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.


Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035, der am 16.11.2017 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde (DS-Nr. 159/17), soll wie folgt ergänzt werden:

Der nun neuabgegrenzte Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes (vgl. Anlage 1) wird von den bisher umfassenden fünf Grundstücken nördlich Wolfswerder (Wolfswerder 50, 52, 68, 70 und 72; vgl. Anlage 5) auf den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ erweitert.

Die bestehende textliche Festsetzung Nr. 6.4 bzgl. der Zulässigkeit von Einfriedungen soll vor dem Hintergrund des Antrages zur Aufhebung von Höhenbegrenzungen DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 6) überprüft und modifiziert werden.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-035 (in der Fassung der 1. Änderung) sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Neuabgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“

2.         Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017; ohne Anlagen

3.         Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Pkt. 2.2.2 und Pkt. 2.3 (hier Einfriedungen)

4.         Bebauungsplan KLM-BP-035, Auszug Festsetzungen

Nur zur Information:

5.         Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (zum Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 159/17 vom 16.11.2017)

6.         Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015