Betreff
Vergabe von Planerleistungen Sanierung „Villa Lustig", Steinweg 2 - 4
Vorlage
DS-Nr. 141/18
Art
Beschlussvorlage

1.       Für die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung des Gebäudes „Villa Lustig“ wird der KITA-Verbund Kleinmachnow ermächtigt, mit dem Architekturbüro:

 

werkgruppe I kleinmachnow
Paul Heidenreich und Thomas Klatt GbR
Karl-Marx-Straße 102
14532  Kleinmachnow

 

einen Vertrag über die Erbringung von Planungsleistungen gemäß HOAI § 35 (Gebäudeplanung) und § 39 (Freianlagenplanung) abzuschließen.

 

2.       Die für diese Leistung erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von voraussichtlich 147.000 €, werden über die Gemeinde finanziert (DS-Nr. 140/18) und als Zuschuss dem KITA-Verbund in den Haushaltsjahren 2019/2020 zur Verfügung gestellt.


Der Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 068/18) und der Errichtungsbeschluss (DS-Nr. 140/18) für die „Villa Lustig“ im Steinweg 2 – 4 sieht vor, das Objekt zu erweitern, umzubauen und zu modernisieren. Das Gebäude und die Freianlage soll für die langfristige Nutzung durch den Hort „Ein Stein“ ertüchtigt werden.

 

Zur Vergabe der Planungsleistungen für dieses Vorhaben wurde daher im Jahre 2017 ein Vergabeverfahren unter drei regionalen Planungsbüros durchgeführt. Mit den drei Büros wurden im Juni/Juli 2017 ausführliche Besichtigungen des Gebäudes durchgeführt, und es wurden Planungsgespräche geführt.

 

Als Projektvorlaufleistungen wurden bei diesen drei Büros die Leistungsphasen 1 (Grundlagen-ermittlung) und 2 (Vorplanung) sowie als vorgezogene Leistung aus der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung nach der DIN 276 gemäß des Leistungsbildes nach Teil 3 (Objektplanung), Abschnitt 1 (Gebäude und Innenräume); § 33 ff. HOAI nachgefragt.

 

Nach Vorlage der drei Angebote erwies sich das Angebot des Architekturbüros werkgruppe I kleinmachnow als das wirtschaftlichste Angebot und so erfolgte dessen Beauftragung mit den
o. g. Leistungen in 2018.

 

Bei dieser Auftragsvergabe handelt es sich um die Vergabe der weiteren Planungsleistungen für die Gesamtmaßnahme in den Leistungsphasen 3 – 8, sowohl für das Gebäude als auch für die Freianlagen. Zusätzlich werden folgende besondere Leistungen beauftragt: Bauphysik, Wärmeschutz, Energieberatung, Energieausweis, EnEV-Nachweis, Leistungen für den Brandschutz (LPh 1 – 8), Koordinierung der technischen Gebäudeausrüstung.

 

Auf der Grundlage der aktualisierten und fortgeschriebenen Kostenberechnung vom 09.11.2018 ergibt sich für die Beauftragung der gesamten restlichen Planungsleistungen dieses Bauvorhabens ein Planerhonorar in Höhe von 147.000 € in 2019/2020.

 

Die weitere Projektentwicklung erfordert nun mehr den Abschluss des Architektenvertrags für Gebäude und Freianlagen.

 

Die nächsten Projektschritte sind wie folgt geplant:

 

·         Abschluss der Leistungsphasen 3 – 4 bis 01/2019 (Bauantrag)

·         Baugenehmigung (voraussichtlich) bis Ende 04/2019

·         Leistungsphasen 5 – 7 bis 12/2019

·         Leistungsphase 8 ab 01/2020

 

Gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 (7) der Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow, ent-scheidet der Hauptausschuss über Auftragsvergaben, sofern der Wert 50.000 € übersteigt.