Betreff
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen
Vorlage
DS-Nr. 147/18
Art
Anfrage

Das Bundesumweltministerium baut die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen zum 1. Januar 2019 erheblich aus. Vor allem in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung werden mit der neuen Kommunalrichtlinie viele neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis zum Ende des Jahres 2022 gültig.

 

Detailliertere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind hier abrufbar: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie bzw. unter https://www.klimaschutz.de/reihe-foerderwissen.

 

Beabsichtigt der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, die Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen zu nutzen und wenn ja, für welche Maßnahmen?