Der Aufsichtsrat der gewog Kleinmachnow mbH hat auf seiner Sitzung am
06.11.2018 die Beteiligung der Gemeinde Michendorf als Gesellschafter
befürwortet und den Gesellschaftern den Abschluss der erforderlichen Verträge
empfohlen, wobei die Umsetzung der
Beschlüsse erst nach Rechtskraft der Beschlüsse der Gemeinde Michendorf und der
abschließenden Stellungnahme der Kommunalaufsicht erfolgen soll:
1.) Einbringungsvertrag (Stand
18.10.2018)
2.) Ergänzungsvertrag zum
Konsortialvertrag vom 20.11.2002 (Stand 09.11.2018)
3.) Gesellschaftsvertrag (Stand
18.10.2018)
Das Stammkapital der Gesellschaft erhöht sich auf 933.650 €.
Nachfolgende Gesellschafter sind wie folgt an der gewog beteiligt:
Gemeinde Kleinmachnow 863.250 € (92,50 %)
Gemeinde Nuthetal 36.350 € ( 3,85 %)
Gemeinde Michendorf 34.050 € ( 3,65 %)
Zwischen den Gesellschaftern der gewog Kleinmachnow
mbH, der Gemeinde Kleinmachnow und der Gemeinde Nuthetal, besteht neben dem
Gesellschaftsvertrag ein Konsortialvertrag vom 20. November 2002, der im Zuge
der Beteiligung der Gemeinde Nuthetal an der gewog Kleinmachnow mbH geschlossen
wurde. In diesem Vertrag verpflichten sich die Parteien zu einer
vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum Wohle der gewog und
im Interesse der Mieter.
Im Zuge der geplanten Beteiligung der Gemeinde Michendorf soll der
bestehende Konsortialvertrag durch den
beigefügten Entwurf zum „Ergänzungsvertrag zum Konsortialvertrag vom
20.11.2002“ um folgende Punkte erweitert werden:
- Vetorecht bei Verkauf
Michendorfer Immobilien (§ 1)
- Vorkaufsrecht für Michendorfer Immobilien (§ 2)
- Absichtserklärung zu Neubauten und Sanierungen in
Michendorf (§ 3)
- Mieterbenennungsrecht für die Gemeinde Michendorf
(§ 4)
- Mietersprechstunde in der Gemeinde Michendorf (§
5).
Für die Ermittlung des Gesellschaftsanteils der Gemeinde Michendorf ist
die DOMUS AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Potsdam
beauftragt. Danach beträgt der Wert der Sacheinlage 3.888,2 Mio. € und
entspricht einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 3,65 %. Die Bezahlung der
Sacheinlage soll nicht in bar, sondern durch Einbringung von 12 in dem Gemeindegebiet
Michendorf liegenden Grundstücken mit insgesamt 71 Wohnungen erfolgen.
Ein eingeleitetes Bürgerbegehren gegen die Beteiligung und Einbringung
der Grundstücke in die gewog wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung
Michendorf am 08.10.2018 aufgrund fehlender Unterschriften für gescheitert
erklärt. Die Unterlagen liegen der Kommunalaufsicht zur Prüfung vor. Ein
zweites Bürgerbegehren wendet sich gegen die Beschlüsse der
Gemeindevertretersitzung vom 08.10.2018, in dem der Beitritt und die Einbringung
beschlossen wurden. Der Ausgang ist abzuwarten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Einbringungsvertrag (Stand 18.10.2018)
Ergänzungsvertrag zum Konsortialvertrag vom
20.11.2002 (Stand 09.11.2018)
Gesellschaftsvertrag (Stand 18.10.2018)
Konsortialvertrag von 2002