In Teil B Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche Nr. 9 (Seite 6) sollen
Satz 2 und Satz 3 gestrichen werden.
Stattdessen soll es heißen:
Grundsätzlich sollen Fahrradwege parallel zur Fahrbahn angelegt werden.
Dabei sind die Fahrradwege von der Fahrbahn baulich sicher zu trennen, z. B.
durch fortlaufende Poller oder durch eine niedrige Trennungsmauer. Die sichere
bauliche Trennung wird nur im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und
Einfahrten unterbrochen. Die neu angelegten Radwege sind zu asphaltieren und
leuchtend grün einzufärben. Führt die Verbreiterung oder Neuanlage von Radverkehrsanlagen
zu einer Beseitigung von Straßenbegleitgrün einschließlich von Großbäumen, ist
der Eingriff ggf. durch Neupflanzungen auszugleichen. Straßenbegleitende
Parkplätze an Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen müssen ggf.
entfallen.
Wo bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, sind die vorhandenen Radwege
in den Verkehrsnebenräumen unter weitgehender Schonung des Grünbestandes zu
ertüchtigen, zu reparieren, auszubauen und ggf. zu verbreitern.
Die SPD/PRO-Fraktion strebt sichere Radverkehrsanlagen, wie sie z. B. aus
Amsterdam bekannt sind, an. Neuanlagen sollen diesem Leitbild entsprechen. Die
bestehenden Anlagen sollen nach und nach geändert werden. Dabei handelt es sich
um eine langfristige Aufgabe.