1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ (Textbebauungsplan) wird gebilligt.
2.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1
„Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“
trat mit Bekanntmachung am 30.09.2002 in Kraft (Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow Nr. 12/2002 vom 30.09.2002).
Am 07.03.2019 hat die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 163/18 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan für Einfriedungen zu ändern (vgl. Anlage 1, Geltungsbereich).
Mit der 1. Änderung sollen die
bisherigen textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen, Nr. II.2.1 bis II.2.4 an
den Grundsätzen des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 4) angepasst werden. Um die
Gestaltungskonzeption des Grünkonzeptes zum Wohngebiet „Stolper Weg“ dennoch zu
folgen wird abweichend zum Antrag der DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 die
Einfriedung im vorderen Bereich, bis zur vorderen Baugrenze, statt auf
1,50 m auf 1,30 m beschränkt. Zusätzlich zur Höhe der Einfriedung
sollen auch die Art neu geregelt werden.
Die übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-004-1
sollen von der Änderung unberührt bleiben.
Der Entwurf des Änderungsbebauungsplanes ist als Anlage 2 beigefügt, sowie die Gegenüberstellung der rechtswirksamen Textlichen Festsetzungen mit den veränderten Textlichen Festsetzungen des Entwurfes in Anlage 3.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.
Die erforderlichen stadtplanerische Leistungen werden voraussichtlich
ohne Inanspruchnahme externer Leistungen vom Fachdienst Stadtplanung / Bauordnung
erbracht.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“
2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ (Textbebauungsplan, Stand
21.01.2019)
3. Gegenüberstellung der Textliche Festsetzungen
(Stand 2015 – Stand 2019)
Nur zur Information:
4. Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei
Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015