Betreff
Vorhaben Umgestaltung Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring (Ost), DS-Nr. 102/17 v. 28.09.2017, hier: Errichtungsbeschluss
Vorlage
DS-Nr. 015/19
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Gemeindevertretung stimmt der Umgestaltung der Einmündung Förster-Funke-Allee/ Adolf-Grimme-Ring (Ost) entsprechend dem Entwurf in Anlage 2 zu.

2)        Die investiven Gesamtkosten dieser Teilmaßnahme belaufen sich nach Kostenberechnung, Stand 27.02.2019, auf insgesamt 199.000 € (Variante 2, Querungshilfe mit Aufpflasterung).

3)        Die Maßnahme soll im Jahr 2019 umgesetzt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu beauftragen und die Bauleistungen zur Ausführung ausschreiben.


Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) Kleinmachnow beschloss die Gemeindevertretung am 28.09.2017 mit DS-Nr. 102/17, dass die Einmündung Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring (Ost) umgestaltet werden soll (vgl. Anlage 4, Beschluss, ohne Anlagen).

 

Prämisse der damaligen Beschlussfassung war, dass sich die Teilmaßnahme in ein späteres Gesamtkonzept für die Förster-Funke-Allee einfügen lässt. Sie soll deshalb so konzipiert werden, dass in einem zweiten Schritt der verbleibende Abschnitt der Förster-Funke-Allee sowohl beispielsweise in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgestaltet werden kann, als auch andere Varianten zu dessen Umgestaltung gewählt werden können.

 

Auf der Grundlage des (Grundsatz-)Beschlusses von 2017 hat die Verwaltung inzwischen die Entwurfsplanung in Auftrag gegeben. Da die Anhebung der Fahrbahn im Bereich des östlichen Knotenpunktes Adolf-Grimme-Ring optional mit untersucht werden sollte, wurden folgende zwei Varianten geplant:

 

 

Variante 1

Fahrbahn bleibt

auf bisherigem Niveau

Variante 2

Fahrbahn wird

angehoben

Lageplan

vgl. Anlage 1

vgl. Anlage 2

Baubeschreibung (Gemeinsamkeiten)

·         Länge des auszubauenden Bereiches ca. 85,0m

·         Aufweitung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich in Richtung Süden von derzeit 6,60 m auf 9,32 m

-          Verlust von 2 Parkplätzen

-          Fällung von 7 Bäumen

-          Pflanzung von 7 Bäumen

·         Anlegen einer Querungshilfe in einer Breite von 2,50 m und einer Länge von 11,75 m

·         Breite der Fahrspuren jeweils 3,50 m

·         Verlängerung der bestehenden Mittelinsel westlich der Einmündung

·         Behindertengerechter Ausbau der Querungshilfe

Baubeschreibung

(Unterschiede)

·         Fahrbahnbelag in Asphalt

·         Keine Anhebung der Fahrbahn

·         Bordauftritt 10 cm (Absenkung nur in den Übergangsbereichen)

 

·         Fahrbahnbelag in Betonpflaster

·         Anhebung der Fahrbahn um 10 cm (Niveaugleich mit Straßenborden)

·         Bordauftritt ca. 2 cm

Verkehrliche

Auswirkungen

(Gemeinsamkeiten)

·         Erhöhung der Verkehrssicherheit

·         Schaffung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit auch im Rahmen der Schulwegsicherung (Grundschule auf dem Seeberg, weitere Schulen)

Verkehrliche

Auswirkungen

(Unterschiede)

·         Ausräumen der Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern, ÖPNV und Motorisiertem Individualverkehr (MIV)

·         Erhöhung der Verkehrssicherheit

 

·         Durch Aufpflasterung Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten

·         Knotenpunkt wird aufgrund des Materialwechsels und der Anhebung der Fahrbahn deutlicher erkennbar

·         Entstehung einer indirekten Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer als Querungshilfe und Wartefläche

 

Baukosten brutto

Planungskosten brutto

Gesamt

168.000,00 €

  17.400,00 €

185.400,00 €

199.000,00 €

  19.700,00 €

218.700.00 €

 

 

Fazit:

 

Zur Umsetzung vorgeschlagen wird Variante 2 (vgl. Anlage 2), da durch die Anhebung der Fahrbahn und eine Änderung des Fahrbahnbelages (kein Asphalt, sondern Betonpflaster) die Wahrnehmbarkeit der Einmündung als besonders zu beachtender Bereich für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert wird. Die neu entstandene Verkehrsfläche wird den Eindruck eines verkehrsberuhigten Bereiches vermitteln. Durch die Aufpflasterung wird eine Verringerung der zu fahrenden Geschwindigkeiten erreicht werden.

 

Bei Variante 2 entsteht im westlichen Übergangsbereich des Knotenpunktes außerdem eine weitere Aufstellfläche im Verlauf der Förster-Funke-Allee für Fußgänger als Querungshilfe.

 

Die Teilmaßnahme wird einen wichtigen Beitrag im Rahmen der Schulwegsicherung von/zur (kommunalen) Grundschule auf dem Seeberg und zu den benachbarten privaten Bildungseinrichtungen an der Schopfheimer Allee leisten. Sie soll im Jahr 2019 überwiegend während der Herbstferien (Ende September bis Mitte Oktober 2019) realisiert werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

50/26

Teilhaushalt/Budget:

54.10

Maßnahmen-Nr:

000594

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

540.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Entwurf, Variante 1

2)        Entwurf, Variante 2

3)        Zeitplan

nur zur Information:

4)        Beschluss DS-Nr.102/17 vom 25.08.2017 (ohne Anlagen)