Betreff
Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung
Vorlage
DS-Nr. 004/19/1
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kleinmachnow (Zweitwohnungssteuersatzung – Anlage 3) wird beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

 


Bei der Überprüfung der Zweitwohnungssteuer wurde festgestellt, dass aufgrund fehlender Befreiungen die Satzung nicht gerichtsfest ist und diese generell überarbeitet werden muss.

 

Die aktuell zu beschließende Satzung enthält deshalb klarstellende Formulierungen insbesondere zum Begriff der Zweitwohnung (§ 2, zu Beginn und Ende der Steuerpflicht (§ 5), zur Bemessungsgrundlage (§ 6), zum Steuersatz (§ 7), und zum Besteuerungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit (§ 8). Die Änderungen insgesamt können der Synopse entnommen werden. Die Satzung wurde bereits zweimal im Jahr 2017 im Finanzausschuss, zuletzt am 24.01.2019 beraten. Die entsprechenden Anregungen und Hinweise wurden in den vorliegenden Entwurf teilweise eingearbeitet (siehe Anlage 3).

 

 

 


Anlagen:         Anlage 1 - Anmerkungen zum Finanzausschuss vom 24.01.2019

                        Anlage 2 – Synopse zur Zweitwohnungssteuersatzung

                        Anlage 3 - Zweitwohnungssteuersatzung