2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Hinweis zum
Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Mit
dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für Allgemeine Wohngebiete (WA) und
Mischgebiete (MI), die das Wohnen nicht wesentlich stören, geschaffen werden. Der
Bebauungsplan soll die hier bisher rechtswirksamen Bebauungspläne
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ und KLM-BP-006-c „Fashion Park“
ersetzen und insoweit ändern.
Der 1. Entwurf zum B-Plan wurde mit dem Auslegungsbeschluss am 17.05.2018 (DS-Nr. 030/18) gebilligt und im Zeitraum vom 01.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 04.10.2018. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 24 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
In Reaktion auf die Stellungnahmen der E.DIS Netz GmbH (vom 11.10.2018), des
Landesamtes für Umwelt (vom 05.11.2018)
sowie des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Untere Wasserbehörde, Untere
Bodenschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde und Fachdienst Öffentliches Recht
(vom 09.11.2018) wurden deren Einwände aufgegriffen und die Planzeichnung sowie
die Textlichen Festsetzungen geändert. Die Änderungen können der Anlage 7 entnommen werden.
Der 2. B-Plan-Entwurf wurde im Zeitraum vom 07.01. bis einschließlich 08.02.2019 öffentlich ausgelegt. Die Behörden- und Trägerbeteiligung erfolgte mit Anschreiben vom 11.01.2019, zugleich wurden die TöB über die Auslegung informiert. Während dieser förmlichen Beteiligung äußerten sich 20 Behörden / sonstige Träger, von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 4 und 5 dargestellten Form abgewogen werden.
Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers musste die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes wiederholt werden. Vor der nochmaligen Auslegung wurden außerdem die Textlichen Festsetzungen 8.3 und 8.4 entsprechend der Stellungnahme des Landkreises, Untere Naturschutzbehörde (vom 04.02.2018) bezüglich der Ausrichtung von Nistkästen ergänzt, siehe Anlage 8.
Die nochmalige Auslegung des 2. B-Plan-Entwurfes erfolgte im Zeitraum vom 25.02. bis einschließlich 26.03.2019. Die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 22.02.2019 nochmals beteiligt und über die Auslegung informiert.
Die noch eingehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden / sonstigen Träger werden abgewogen und ggf. eingearbeitet. Die diesbezüglichen Abwägungsmaterialien (Anlage 6) werden bis zur Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und von Seiten der Öffentlichkeit können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.01, eingesehen werden.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“
Abwägungsmaterialien
zum 1. Entwurf (Auslegungszeitraum 01.10. bis 09.11.2018):
2) Beteiligung der Öffentlichkeit
3) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
Abwägungsmaterialien
zum 2. Entwurf (Zeitraum 07.01. bis 08.02.2019):
4) erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
5) erneute Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
Abwägungsmaterialien
zum 2. Entwurf, nochmalige Auslegung (Zeitraum 25.02. bis 26.03.2019)
6) – Anlage wird bis zur Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht –
7)
Gegenüberstellung der Änderungen zwischen 1. und
2. Entwurf (Synopse)
8)
Gegenüberstellung
der Änderungen zwischen 1. und 2. Auslegung des 2. Entwurfes (Synopse)