1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Hinweis
zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im
Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10
Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis,
in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich
zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen
gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer
Sitzung am 28.09.2017 (DS-Nr. 139/17), ein Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ einzuleiten. Dieser
Aufstellungsbeschluss wurde mit DS-Nr. 031/18 angepasst und unter der geänderten Bezeichnung
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet"
weitergeführt. Zugleich wurde der Geltungsbereich erweitert und neu abgegrenzt
(vgl. Anlage 1).
Ziel der 1. Änderung ist die dauerhafte Sicherstellung einer Sichtachse zwischen geplanter neuer Wohnbebauung (nördlich des Plangebietes) und dem Erholungsareal des südlich gelegenen Stolper Berges. Hierzu soll das momentan mögliche Baurecht innerhalb des Geltungsbereiches des KLM-BP-006-c-2 in Hinblick auf die Höhe reduziert werden. Konkret bedeutet dies, dass künftig Neubauten nicht mehr mit bis zu VI Vollgeschossen und maximal 22,00 m Firsthöhe realisiert werden dürfen, sondern höchstens mit IV Geschossen und maximal 16,00 m. Entsprechend wird die festgesetzte GFZ von 2,0 auf 1,4 verringert. Für die gestalterische Ausführung des vierten Geschosses als Staffelgeschoss wird eine zusätzliche Textliche Festsetzung ergänzt.
Für das südliche Grundstück (Fl.
1, Flst. 4445, 4448 u. 3079) erfolgt ein Neuzuschnitt der überbau-baren
Grundstücksfläche („Baufenster“). Die maximal zulässige GRZ von 0,7 für die Haupt- und Nebenanlagen ändert
sich dabei nicht. Die Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen entfällt. Dafür
wird die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
entsprechend erweitert.
Alle übrigen Festsetzungen des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“ sollen im Rahmen der 1. Änderung
unverändert beibehalten werden.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 17.05.2018 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 032/18) gebilligt und im Zeitraum vom 01.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit dem Anschreiben vom 09.10.2018. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 25 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Hinweise von zwei Behörden wurden in die Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.02 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-2 „östliches Kerngebiet“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange