Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Erlebnisrspielplatzes (Bürgerhaushalt 2018, Plätze 01 u. 08, DS-Nr. 175/17 und 182/17 v. 16.11.2017)
Vorlage
DS-Nr. 024/19
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Gemeinde Kleinmachnow errichtet einen Erlebnisspielplatz. Die dazu erforderlichen Schritte sind so voranzutreiben, dass die Umsetzung im Jahr 2020 erfolgen kann.

2)        Die erforderlichen Vorplanungskosten in Höhe von 40.000 € sind aus dem Haushalt 2019, Deckungsreserve, zur Verfügung zu stellen.

3)        Die zuständigen Ausschüsse der Gemeindevertretung sind regelmäßig über den Stand zu unterrichten.


 

Mit DS‑Nr. 108/16 „Aufstellung eines Bürgerhaushalts in Kleinmachnow für die Haushaltsperiode 2018, hier: Konzepterarbeitung, Planung und Vorbereitung“ beauftragte die Gemeindevertretung den Bürgermeister, in enger Zusammenarbeit mit dem Finanzausschuss ein Konzept für einen Bürgerhaushalt im Haushaltsjahr 2018 zu erarbeiten. Das Konzept, erstellt von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Gemeindevertretung und Verwaltung, wurde am 15. Dezember 2016 beschlossen (DS-Nr. 169/16 „Bürgerhaushalt 2018“).

 

Daraufhin erhielten die Bürger die Möglichkeit, über verschiedene, in einer Liste zusammengestellte Vorschläge abzustimmen. Mit INFO 014/17 „Informationen zum Bürgerhaushalt 2018“ wurden die gemeindlichen Gremien zu den Sitzungen der Fachausschüsse im Zeitraum 02.05. bis 08.05.2017 über die „TOP-10“ der Bürgerwünsche informiert. Zwei von der Bürgerschaft favorisierte Vorschläge betreffen das Angebot an Spiel- und Freiflächen, nämlich:

-           Platz 1 Nr. 84 – Grünfläche Rathaus

-           Platz 8 Nr. 92 – Abenteuerspielplatz

 

In ihrer Sitzung vom 16. November 2017 legte die Gemeindevertretung u.a. fest, wie mit den beiden vorgenannten Vorschlägen zum Bürgerhaushalt weiter verfahren werden soll.

 

Der Beschluss zu Platz 1 – Grünfläche Rathaus (DS-Nr. 175/17) mit einer Einschätzung der Verwaltung zur Realisierbarkeit ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Zum mit 168 Stimmen auf Platz 8 gewählten Vorschlag „Einrichtung von ein oder zwei großen Abenteuerspielplätzen mit mehr Abwechslung für Kinder aller Altersgruppen und mit solider, vielseitiger Ausstattung“ fasste die Gemeindevertretung den als Anlage 2 beigefügten Beschluss (DS-Nr. 182/17).

 

Darin wird der Bürgermeister beauftragt, die Errichtung von ein oder zwei Abenteuerspielplätzen mit mehr Abwechslung für Kinder aller Altersgruppen und mit solider, vielseitiger Ausstattung (Seilbahn, Wasser, Tischtennisplatten, Basketballkörbe, Kletterelemente etc.) vorzubereiten und für eine Standortentscheidung das Konzept „Kinderspiel in Kleinmachnow“ (KIK) aus dem Jahr 2006 aktualisieren zu lassen. Anhand der sich daraus ergebenden Vorzugsstandorte soll in Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit ein konkretes Projekt vorbereitet werden.

 

Mit den im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellten Mitteln wurde die Standortuntersuchung beauftragt (siehe INFO 006/19, KIK ‑ Kinderspiel in Kleinmachnow, Stand der Konzeptüberarbeitung im Rahmen der Umsetzung des Bürgerhaushaltes 2018). Dabei wurden insbesondere bereits 2006 betrachtete Standorte erneut untersucht sowie neue Standorte identifiziert, auf denen sich die Wünsche aus dem Bürgerhaushalt realisieren lassen.

 

 

 

Das Ergebnis dieser ersten Stufe der Überarbeitung des KIK-Konzeptes liegt inzwischen vor.

 

Im Sinne der Beschlussfassung zum Bürgerhaushalt wird vorgeschlagen, einen „Ort mit abwechslungsreichen, teilweise naturnahen Erlebniselementen, der kreative Aktivitäten, Bewegung, die Sinne, Selbstständigkeit und soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen fördert und einen weitestgehend sozial unkontrollierten Rückzugsort darstellt“ zu entwickeln („Erlebnisspielplatz“). Ein Erlebnisspielplatz ist ein Spielplatz mit solider, vielseitiger Ausstattung ohne pädagogische Betreuung, der vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt wird.

Seine Fläche sollte lt. DIN eine Größe von ca. 10.0000 m² aufweisen. Derart große Flächen sind im Gemeindegebiet jedoch nicht verfügbar. Die Umsetzung sollte daher auf einem Grundstück mit einer Größe von ca. 5.000 m² erfolgen. Nach Einschätzung des Büros sind von den untersuchten 35 Standorten 10 Standorte grundsätzlich für einen Erlebnisspielplatz geeignet (vgl. Anlage 3, Fazit, mit Standortfavoriten).

Für einen Erlebnisspielplatz ist mit Baukosten in Höhe von ca. 120 €/m² brutto zu rechnen, bei einer Fläche von 5.000 m² und optimaler Ausstattung demnach mit ca. 600.000 €, zuzüglich Planungs- und Nebenkosten von ca. 20 %. Für einen Platz mit Maximalausstattung ist demnach mit Kosten in Höhe von 720.000 € zu rechnen (vgl. Anlage 4, Typenbeschreibung, mit Kostenschätzung)

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Planung in Auswertung der Beratungen in den Fachausschüssen im März 2019 und nach erfolgtem Grundsatzbeschluss (diese Drucksache) voranzutreiben und einen Errichtungsbeschluss mit konkretem Planungs-Entwurf auf einem geeigneten Standort, sowie mit zugehöriger Kostenberechnung vorzubereiten. Der Errichtungsbeschluss soll der Gemeindevertretung im Herbst zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Als Zwischenschritt ist eine Vorstellung des zur Realisierung vorgesehenen Standortes mit Entwurfs­planung sowie ggf. alternativen Ideen in den zuständigen Fachausschüssen der Gemeindevertretung im Spätsommer/Herbst 2019 geplant.

 

Die Herstellung soll im Jahr 2020 erfolgen, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses sind Vorplanungskosten i. H. v. 40.000 € erforderlich, die aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die konkrete Planung des Erlebnisspielplatzes gem. § 18 a BbgKVerf wird in Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

 

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2019

EURO:

40.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         DS-Nr. 175/17, Bürgerhaushalt 2018, Platz 1 „Grünfläche Rathaus“, ohne Anlagen

2.         DS-Nr. 182/17, Bürgerhaushalt 2018, Platz 8 „Einrichtung von ein oder zwei großen Abenteuerspielplätzen (…)“, ohne Anlagen

Auszüge aus INFO 006/19, „KIK – Kinderspiel in Kleinmachnow, Stand der Konzeptüberarbeitung im Rahmen der Umsetzung des Bürgerhaushaltes 2018“:

3.         S. 61 – 65, Kapitel Fazit (mit Standortfavoriten)

4.         S. 11 – 14, Kapitel Typenbeschreibung (mit Kostenschätzung)