1) Die Gemeinde Kleinmachnow errichtet einen Erlebnisspielplatz. Die dazu erforderlichen Schritte sind so voranzutreiben, dass die Umsetzung im Jahr 2020 erfolgen kann.
2) Die erforderlichen Vorplanungskosten in Höhe von 40.000 € sind aus dem Haushalt 2019, Deckungsreserve, zur Verfügung zu stellen.
3) Die zuständigen Ausschüsse der Gemeindevertretung sind regelmäßig über den Stand zu unterrichten.
Daraufhin erhielten die Bürger die Möglichkeit, über verschiedene, in einer Liste zusammengestellte Vorschläge abzustimmen. Mit INFO 014/17 „Informationen zum Bürgerhaushalt 2018“ wurden die gemeindlichen Gremien zu den Sitzungen der Fachausschüsse im Zeitraum 02.05. bis 08.05.2017 über die „TOP-10“ der Bürgerwünsche informiert. Zwei von der Bürgerschaft favorisierte Vorschläge betreffen das Angebot an Spiel- und Freiflächen, nämlich:
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Platz 1 Nr. 84 – Grünfläche Rathaus
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Platz 8 Nr. 92 – Abenteuerspielplatz
In ihrer Sitzung vom 16. November 2017 legte die
Gemeindevertretung u.a. fest, wie mit den beiden vorgenannten Vorschlägen zum
Bürgerhaushalt weiter verfahren werden soll.
Der
Beschluss zu Platz 1 – Grünfläche Rathaus (DS-Nr. 175/17) mit einer
Einschätzung der Verwaltung zur Realisierbarkeit ist als Anlage 1
beigefügt.
Zum
mit 168 Stimmen auf Platz 8 gewählten Vorschlag „Einrichtung von ein oder zwei großen Abenteuerspielplätzen mit mehr
Abwechslung für Kinder aller Altersgruppen und mit solider, vielseitiger
Ausstattung“ fasste die Gemeindevertretung den als Anlage 2
beigefügten Beschluss (DS-Nr. 182/17).
Darin
wird der Bürgermeister beauftragt, die Errichtung von ein oder zwei
Abenteuerspielplätzen mit mehr Abwechslung für Kinder aller Altersgruppen und
mit solider, vielseitiger Ausstattung (Seilbahn, Wasser, Tischtennisplatten,
Basketballkörbe, Kletterelemente etc.) vorzubereiten und für eine
Standortentscheidung das Konzept „Kinderspiel in Kleinmachnow“ (KIK) aus dem
Jahr 2006 aktualisieren zu lassen. Anhand der sich daraus ergebenden Vorzugsstandorte
soll in Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit ein
konkretes Projekt vorbereitet werden.
Mit den im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellten Mitteln wurde die Standortuntersuchung beauftragt (siehe INFO 006/19, KIK ‑ Kinderspiel in Kleinmachnow, Stand der Konzeptüberarbeitung im Rahmen der Umsetzung des Bürgerhaushaltes 2018). Dabei wurden insbesondere bereits 2006 betrachtete Standorte erneut untersucht sowie neue Standorte identifiziert, auf denen sich die Wünsche aus dem Bürgerhaushalt realisieren lassen.
Das Ergebnis dieser ersten Stufe der Überarbeitung des KIK-Konzeptes liegt inzwischen vor.
Im Sinne der Beschlussfassung zum Bürgerhaushalt wird vorgeschlagen, einen „Ort mit abwechslungsreichen, teilweise naturnahen Erlebniselementen, der kreative Aktivitäten, Bewegung, die Sinne, Selbstständigkeit und soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen fördert und einen weitestgehend sozial unkontrollierten Rückzugsort darstellt“ zu entwickeln („Erlebnisspielplatz“). Ein Erlebnisspielplatz ist ein Spielplatz mit solider, vielseitiger Ausstattung ohne pädagogische Betreuung, der vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt wird.
Seine Fläche sollte lt. DIN eine Größe von ca. 10.0000 m² aufweisen. Derart große Flächen sind im Gemeindegebiet jedoch nicht verfügbar. Die Umsetzung sollte daher auf einem Grundstück mit einer Größe von ca. 5.000 m² erfolgen. Nach Einschätzung des Büros sind von den untersuchten 35 Standorten 10 Standorte grundsätzlich für einen Erlebnisspielplatz geeignet (vgl. Anlage 3, Fazit, mit Standortfavoriten).
Für
einen Erlebnisspielplatz ist mit Baukosten in Höhe von ca. 120 €/m² brutto
zu rechnen, bei einer Fläche von 5.000 m² und optimaler Ausstattung demnach
mit ca. 600.000 €, zuzüglich Planungs- und Nebenkosten von ca. 20 %.
Für einen Platz mit Maximalausstattung ist demnach mit Kosten in Höhe von
720.000 € zu rechnen (vgl. Anlage 4, Typenbeschreibung, mit
Kostenschätzung)
Die Verwaltung schlägt vor, die Planung in Auswertung der Beratungen in den Fachausschüssen im März 2019 und nach erfolgtem Grundsatzbeschluss (diese Drucksache) voranzutreiben und einen Errichtungsbeschluss mit konkretem Planungs-Entwurf auf einem geeigneten Standort, sowie mit zugehöriger Kostenberechnung vorzubereiten. Der Errichtungsbeschluss soll der Gemeindevertretung im Herbst zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Als Zwischenschritt ist eine Vorstellung des zur Realisierung vorgesehenen Standortes mit Entwurfsplanung sowie ggf. alternativen Ideen in den zuständigen Fachausschüssen der Gemeindevertretung im Spätsommer/Herbst 2019 geplant.
Die Herstellung soll im Jahr 2020 erfolgen, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt werden.
Für die Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses sind Vorplanungskosten i. H. v. 40.000 € erforderlich, die aus der Deckungsreserve zur Verfügung gestellt werden.
Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die konkrete Planung des Erlebnisspielplatzes gem. § 18 a BbgKVerf wird in Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1. DS-Nr. 175/17, Bürgerhaushalt 2018, Platz 1 „Grünfläche Rathaus“, ohne Anlagen
2. DS-Nr. 182/17, Bürgerhaushalt 2018, Platz 8 „Einrichtung von ein oder zwei großen Abenteuerspielplätzen (…)“, ohne Anlagen
Auszüge aus INFO 006/19, „KIK – Kinderspiel in Kleinmachnow, Stand der
Konzeptüberarbeitung im Rahmen der Umsetzung des Bürgerhaushaltes 2018“:
3. S. 61 – 65, Kapitel Fazit (mit Standortfavoriten)
4. S. 11 – 14, Kapitel Typenbeschreibung (mit Kostenschätzung)