Betreff
Uferweg Teltowkanalaue, hier: Abschnitt Allee am Forsthaus, westlicher Teil (Abschnitt 13 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009)
Vorlage
DS-Nr. 028/19
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Allee am Forsthaus (westlicher Teil, zwischen Stahnsdorfer Damm und Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ mit Anschlussfläche, vgl. Anlage 1, Abgrenzungen) soll für den Rad- und Fußgängerverkehr ertüchtigt werden.

2)        Der Planung zur Ertüchtigung ist folgender Regelquerschnitt zugrunde zu legen:
Herstellung als gemeinsamer Rad- u. Fußweg, Breite mind. 3,0 m zzgl. beidseitig mind. 0,5 m Bankette, Länge ca. 575 m (westlicher Teil) und ca. 50 m (Anschlussfläche), insgesamt ca. 625 m, Wendemöglichkeit für Kfz (gleichzeitig Aussichtspunkt), Asphaltdecke.
Wegen der Erholungsfunktion des Rad- und Fußweges, wegen seiner Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ sowie im Hinblick auf den notwendigen Lärmschutz für das Wohnen entlang des denkmalgeschützten östlichen Teils der Allee am Forsthaus soll Kfz-Durchgangsverkehr weiterhin ausgeschlossen bleiben.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Eigentümerin des als WSV-Betriebsweg dienenden westlichen Teils ist, vertraglich abzusichern, dass der Bund mindestens 50 % aller Planungs- und Baukosten trägt und die öffentliche Nutzung des Rad- und Fußweges auf Dauer gewährleistet bleibt.

4)        Die Baumaßnahme soll bis zum Sommer 2020 abgeschlossen sein und der Rad- und Fußweg im Zusammenhang mit dem Jubiläum „100 Jahre Landgemeinde Kleinmachnow“ der Öffentlichkeit übergeben werden.


Die Gemeinde Kleinmachnow strebt an, gemeinsam mit den Nachbarkommunen Teltow und Stahnsdorf einen durchgehenden Rad- und Wanderweg beidseitig des Teltowkanals zu errichten (Uferweg Teltowkanalaue). Grundlage hierfür ist das Planungskonzept Kanalaue (KAT ‑ Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“, DS-Nr. 003/2008 vom 04.06.2008, Gemeindevertretung Kleinmachnow, Grundsatzbeschluss DS-Nr. 047-1/09 vom 19.03.2009).

Die Gemeindeverwaltung arbeitet kontinuierlich daran, Teilabschnitte auf der Nord- und Südseite des Kanals entsprechend des Konzeptes zu planen und baulich umzusetzen. Der gegenwärtige Bearbeitungsstand ist in der Anlage 2 in einer Übersichtskarte dargestellt (Stand 05.03.2019).

Bei der vorliegenden Beschlussvorlage handelt es sich um den Uferweg-Abschnitt 13 südöstlich der Schleuse Kleinmachnow.

Östlich der Schleuse wird der Uferweg auf der nördlichen und südlichen Seite des Teltowkanals bislang durch die Grundstücke der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und des bundeseigenen Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBIZ) unterbrochen:

Auf der Nordseite werden die Nutzer des Uferweges in diesem Abschnitt über die Straße Am Hochwald geleitet (Uferweg-Abschnitt 6). Auf der Südseite führt der Uferweg über die Allee am Forsthaus und den dortigen Betriebsweg der WSV (Abschnitt 13), der sich in einem schlechten Zustand befindet (vgl. Anlage 3, Lageplan, Uferwege östlich der Schleuse).

Der Bund machte in der Vergangenheit und auch aktuell mehrfach deutlich, dass er im Hinblick die Belange des BBIZ nicht bereit ist, der Gemeinde am Nordufer Flächen für einen durchgehenden Rad- und Wanderweg zur (Mit-)Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auf dem BBIZ-Grundstück erfolgen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Wasserbauer, der dienstbegleitende Unterricht unter anderem für den Ausbildungsberuf Binnenschiffer/ Binnenschifferin und Fortbildungen beispielsweise für Schichtleitungen an Schleusen oder für die Geräteführung auf schwimmenden Geräten. Die Aus- und Fortbildungen finden auch auf Freiflächen unmittelbar am Kanalufer statt.

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Bundes insbesondere im Bereich der geplanten, in Anlage 3 orange gekennzeichneten Uferweg-Trasse des Abschnitts 6 öffentlicher Rad- und Fußgängerverkehr nicht vorstellbar.

Der Bund ist aber daran interessiert, das BBIZ auch baulich weiterentwickeln zu können, denn der Standort ist einer von lediglich zwei bundeseigenen Ausbildungsstandorten für Wasserbauer. Die Gemeinde hat dazu bereits ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet, das nach längerer Unterbrechung in Kürze wiederaufgenommen und weitergeführt werden soll (Bebauungsplan KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“).

Gemeindeverwaltung und Bund haben deshalb einen Lösungsvorschlag verhandelt, der die Belange des Bundes (störungsfreier Ausbildungsbetrieb auf dem BBIZ-Grundstück) und der Gemeinde (Herstellung beiderseits durchgehender Uferwege) so weit wie zurzeit möglich berücksichtigt. Der Bund, vertreten durch die WSV, hat nunmehr keine Einwände, Uferweg-Abschnitt 13 auf der Südseite des Teltowkanals zw. Stahnsdorfer Damm und Allee am Forsthaus kurzfristig zu einem Rad- und Wanderweg ertüchtigen zu lassen.

Aufgrund des teilweise sehr schlechten Zustandes des derzeitigen Weges und einer für einen Radweg ungeeigneten Oberflächenbefestigung (vgl. Anlage 4, Fotodokumentation) ist der Umbau aber mit einem hohen Aufwand verbunden.

Da der zukünftige Rad-und Wanderweg auch weiterhin als Betriebsweg des WSV genutzt werden soll, ist es geplant, in diesem Abschnitt eine 3 m breite und asphaltierte Fahrbahn herzustellen. Bei den Überlegungen und Darstellungen (Konzeptionsphase) geht die Gemeinde davon aus, dass die Allee am Forsthaus auf Dauer für den Kfz-Durchgangsverkehr geschlossen bleibt und ein öffentlicher Geh-und Radweg mit entsprechender Beschilderung ausgewiesen wird.

Die Kostenschätzung für den 625 m langen Trassenabschnitt zw. Stahnsdorfer Damm und Allee am Forsthaus beträgt (Planung und Bau) 357.000 € brutto. Die WSV hat in Aussicht gestellt, sich zu 50 % an den Kosten zu beteiligen (Bundeszuwendung), sodass der Anteil für die Gemeinde bei ca. 178.500 € brutto liegen wird.

Im Rahmen eines Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrages soll die durchgehende und qualitätsvolle Befahrbarkeit des Abschnittes 13 unter Berücksichtigung der Betriebserfordernisse der WSV („Anlieger frei“ für WSV) auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.

Die Umsetzung ist für das Frühjahr 2020 geplant (vgl. Anlage 5, Ablaufplan).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2019

EURO:

20.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Übersichtskarte, Abgrenzungen Allee am Forsthaus, westlicher Teil und Anschlussfläche

2)        Uferweg Teltowkanalaue, Bearbeitungsstand 05.03.2019

3)        Lageplan, Uferwegabschnitt östlich der Schleuse

4)        Fotodokumentation

5)        Ablaufplan