1) Die Allee am Forsthaus (westlicher Teil, zwischen Stahnsdorfer Damm und Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ mit Anschlussfläche, vgl. Anlage 1, Abgrenzungen) soll für den Rad- und Fußgängerverkehr ertüchtigt werden.
2)
Der Planung zur Ertüchtigung ist folgender
Regelquerschnitt zugrunde zu legen:
Herstellung als gemeinsamer Rad- u. Fußweg, Breite mind. 3,0 m zzgl. beidseitig
mind. 0,5 m Bankette, Länge ca. 575 m (westlicher Teil) und ca. 50 m
(Anschlussfläche), insgesamt ca. 625 m, Wendemöglichkeit für Kfz
(gleichzeitig Aussichtspunkt), Asphaltdecke.
Wegen der Erholungsfunktion des Rad- und Fußweges, wegen seiner Lage innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ sowie im Hinblick auf den
notwendigen Lärmschutz für das Wohnen entlang des denkmalgeschützten östlichen
Teils der Allee am Forsthaus soll Kfz-Durchgangsverkehr weiterhin
ausgeschlossen bleiben.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Eigentümerin des als WSV-Betriebsweg dienenden westlichen Teils ist, vertraglich abzusichern, dass der Bund mindestens 50 % aller Planungs- und Baukosten trägt und die öffentliche Nutzung des Rad- und Fußweges auf Dauer gewährleistet bleibt.
4) Die Baumaßnahme soll bis zum Sommer 2020 abgeschlossen sein und der Rad- und Fußweg im Zusammenhang mit dem Jubiläum „100 Jahre Landgemeinde Kleinmachnow“ der Öffentlichkeit übergeben werden.
Die Gemeinde Kleinmachnow strebt an, gemeinsam mit
den Nachbarkommunen Teltow und Stahnsdorf einen durchgehenden Rad- und
Wanderweg beidseitig des Teltowkanals zu errichten (Uferweg Teltowkanalaue).
Grundlage hierfür ist das Planungskonzept Kanalaue (KAT ‑ Kommunale
Arbeitsgemeinschaft „Der Teltow“, DS-Nr. 003/2008 vom 04.06.2008, Gemeindevertretung
Kleinmachnow, Grundsatzbeschluss DS-Nr. 047-1/09 vom 19.03.2009).
Die
Gemeindeverwaltung arbeitet kontinuierlich daran, Teilabschnitte auf der Nord-
und Südseite des Kanals entsprechend des Konzeptes zu planen und baulich
umzusetzen. Der gegenwärtige Bearbeitungsstand ist in der Anlage 2
in einer Übersichtskarte dargestellt (Stand 05.03.2019).
Bei der
vorliegenden Beschlussvorlage handelt es sich um den Uferweg-Abschnitt 13 südöstlich der Schleuse Kleinmachnow.
Östlich der Schleuse wird der Uferweg auf
der nördlichen und südlichen Seite des Teltowkanals bislang durch die
Grundstücke der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und
des bundeseigenen Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBIZ) unterbrochen:
Auf der Nordseite
werden die Nutzer des Uferweges in diesem Abschnitt über die Straße Am Hochwald
geleitet (Uferweg-Abschnitt 6). Auf der Südseite führt der Uferweg über
die Allee am Forsthaus und den dortigen Betriebsweg der WSV (Abschnitt 13),
der sich in einem schlechten Zustand befindet (vgl. Anlage 3, Lageplan,
Uferwege östlich der Schleuse).
Der Bund machte in der Vergangenheit und auch aktuell mehrfach deutlich,
dass er im Hinblick die Belange des BBIZ nicht bereit ist, der Gemeinde am
Nordufer Flächen für einen durchgehenden Rad- und Wanderweg zur (Mit-)Nutzung
durch die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Auf dem BBIZ-Grundstück
erfolgen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Wasserbauer, der dienstbegleitende
Unterricht unter anderem für den Ausbildungsberuf Binnenschiffer/
Binnenschifferin und Fortbildungen beispielsweise für
Schichtleitungen an Schleusen oder für die Geräteführung auf schwimmenden
Geräten. Die Aus- und Fortbildungen finden auch auf Freiflächen unmittelbar am
Kanalufer statt.
Vor
diesem Hintergrund ist aus Sicht des Bundes insbesondere im Bereich der geplanten,
in Anlage 3 orange gekennzeichneten Uferweg-Trasse des Abschnitts 6 öffentlicher
Rad- und Fußgängerverkehr nicht vorstellbar.
Der Bund ist aber daran interessiert, das BBIZ auch
baulich weiterentwickeln zu können, denn der Standort ist einer von lediglich
zwei bundeseigenen Ausbildungsstandorten für Wasserbauer. Die Gemeinde hat dazu
bereits ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet, das nach längerer Unterbrechung
in Kürze wiederaufgenommen und weitergeführt werden soll (Bebauungsplan
KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“).
Gemeindeverwaltung und Bund haben deshalb einen
Lösungsvorschlag verhandelt, der die Belange des Bundes (störungsfreier
Ausbildungsbetrieb auf dem BBIZ-Grundstück) und der Gemeinde (Herstellung
beiderseits durchgehender Uferwege) so weit wie zurzeit möglich berücksichtigt.
Der Bund, vertreten durch die WSV, hat nunmehr keine Einwände, Uferweg-Abschnitt 13
auf der Südseite des Teltowkanals zw. Stahnsdorfer Damm und Allee am Forsthaus
kurzfristig zu einem Rad- und Wanderweg ertüchtigen zu lassen.
Aufgrund des teilweise sehr schlechten Zustandes
des derzeitigen Weges und einer für einen Radweg ungeeigneten
Oberflächenbefestigung (vgl. Anlage 4, Fotodokumentation) ist der Umbau
aber mit einem hohen Aufwand verbunden.
Da der zukünftige Rad-und
Wanderweg auch weiterhin als Betriebsweg des WSV genutzt werden soll, ist es
geplant, in diesem Abschnitt eine 3 m breite und asphaltierte Fahrbahn herzustellen.
Bei den Überlegungen und Darstellungen (Konzeptionsphase) geht die Gemeinde
davon aus, dass die Allee am Forsthaus auf Dauer für den Kfz-Durchgangsverkehr
geschlossen bleibt und ein öffentlicher Geh-und Radweg mit entsprechender
Beschilderung ausgewiesen wird.
Die
Kostenschätzung für den 625 m langen Trassenabschnitt zw. Stahnsdorfer
Damm und Allee am Forsthaus beträgt (Planung und Bau) 357.000 € brutto. Die WSV hat in Aussicht gestellt, sich zu
50 % an den Kosten zu beteiligen (Bundeszuwendung), sodass der Anteil für die Gemeinde bei ca. 178.500 € brutto liegen wird.
Im Rahmen eines
Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrages soll die durchgehende und qualitätsvolle
Befahrbarkeit des Abschnittes 13 unter Berücksichtigung der
Betriebserfordernisse der WSV („Anlieger frei“ für WSV) auf eine rechtliche
Grundlage gestellt werden.
Die Umsetzung ist für das Frühjahr 2020
geplant (vgl. Anlage 5, Ablaufplan).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Übersichtskarte,
Abgrenzungen Allee am Forsthaus, westlicher Teil und Anschlussfläche
2)
Uferweg
Teltowkanalaue, Bearbeitungsstand 05.03.2019
3)
Lageplan,
Uferwegabschnitt östlich der Schleuse
4)
Fotodokumentation
5)
Ablaufplan