- Verkehrszeichen (VZ) 242.1-40 StVO („Beginn einer Fußgängerzone – doppelseitig“)
- Zusatzzeichen (ZZ) 1026-35 StVO („Lieferverkehr frei“)
- Zusatzzeichen (ZZ) 1042-31 StVO („werktags 7 - 10 h“)
2) Die Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom 16.10.2006 ist entsprechend zu ändern. Die in Anlage 1 gekennzeichnete Verkehrsfläche soll die Eigenschaft einer Fußgängerzone erhalten, den Markthändlern soll das Befahren der Zone an Markttagen gestattet bleiben.
Um die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, zu erhöhen, soll deshalb die in Anl. 1 gekennzeichnete Fläche des Rathausmarktes mit dem Verkehrszeichen (VZ) 242.1-40 gemäß Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) als „Fußgängerzone“ beschildert werden. Auf der Grundlage einer Beschilderung nach StVO wird es für Polizei und Gemeinde möglich, der schon bisher nicht gewünschten Nutzung des Platzes durch Radverkehr wirksam entgegenzutreten.
Die Anordnung zur Beschilderung als Fußgängerzone bedarf eines Antrags der Gemeinde beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde. Der Landkreis hat grundsätzlich in Aussicht gestellt, eine solche Anordnung auf entsprechenden Antrag zu erlassen. Die voraussichtliche Beschilderung ist in Anl. 2 abgebildet.
Dem Lieferverkehr, den Markthändlern sowie den Betriebs- und Versorgungsfahrzeugen soll die Befahrung der Fußgängerzone zu bestimmten Zeiten auch weiterhin ermöglicht werden.
Über die Absicht, den Platz als Fußgängerzone zu beschildern, sind die Werbegemeinschaft Rathausmarkt und die Eigentümergemeinschaft vorab informiert worden. Beide haben Gelegenheit, sich spätestens bis zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretung am 16. Mai 2019 zu dem Vorhaben zu äußern.
Bereits im Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ vom 16.06.1999, auf dessen Grundlage die Baugebiete entlang der Förster-Funke-Allee entstanden, war die Fläche des heutigen Rathausmarktes als Fußgängerbereich (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) festgesetzt worden (vgl. Anl. 4, Auszug Planzeichnung).
In der Begründung zum B-Plan wird erläutert:
„Der Kleinmachnower Wochenmarkt kann auf dem zentralen Platz stattfinden und setzt sich in den (…) Fußgängerbereich - der Erlebnisachse fort.“ (Begründung S. 43),
„In Ergänzung zur Nord-Süd Fußgängerachse werden in Ost-West-Richtung Durchwegungen als Gehrecht festgesetzt, die eine Verbindung zwischen öffentlichem Park und Platz / Fußgängerzone / Erlebnisachse herstellen und westlich der Fußgängerachse eine Gliederung der Baukörper erzielen sowie eine fußläufige Erreichbarkeit der Stellplätze ermöglichen.“ (ebd., S. 73).
Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung sollen der Antrag gestellt und die Beschilderung nach Anordnung zeitnah umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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1) Übersichtsplan mit Kennzeichnung der zukünftigen Fußgängerzone
2) Beschilderung (Entwurf)
3) Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom 16.10.2006
4) B-Plan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ in der rechtswirksamen Fassung, Auszug