Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, hier: Räumliche Handlungsschwerpunkte
Vorlage
DS-Nr. 034/19
Art
Beschlussvorlage

1)        Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) sind die folgenden räumlichen Handlungsschwerpunkte und in folgender Reihenfolge zu bearbeiten:

1.     Förster-Funke-Allee (West)

2.     Stolper Weg / Stahnsdorfer Damm

3.     OdF-Platz / Karl-Marx-Straße (Nord)

4.     Zehlendorfer Damm / Thomas-Müntzer-Damm

5.     Weinbergviertel

6.     Rudolf-Breitscheid-Straße

Eine Kurzbeschreibung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

2)        Für die in Punkt 1 festgelegten räumlichen Handlungsschwerpunkte sind, unter Beachtung der Leitziele für die gemeindeweite Verkehrsplanung (DS-Nr. 088/18/1 i.V.m. DS-Nr. 154/18 und 155/18 vom 13.12.2018), Maßnahmen im Sinne einer Vorplanung nach HOAI (in Anlehnung an Leistungsphase 2) zu entwickeln. Dazu sollen externe Planungsbüros beauftragt werden.

3)        Für die erforderlichen externen Planungsleistungen sind weitere Finanzmittel bereitzustellen.

4)        Parallel zur Erarbeitung der Vorplanungen für die räumlichen Handlungsschwerpunkte sind, in Anwendung der Leitziele für die gemeindeweite Verkehrsplanung, weitere Handlungsschwerpunkte zu bestimmen, die das gesamte Gemeindegebiet betreffen (linienbezogene Handlungsschwerpunkte).

 


Die Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) Kleinmachnow erfolgt analog zu der in INFO 001/18 beschriebenen Vorgehensweise, welche in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) am 24.01.2018 erörtert und diskutiert bzw. im Bauausschuss am 22.01.2018 vorgestellt wurde.

Eine aktualisierte, detaillierte Fassung ist Anlage 3 zu entnehmen, in welcher auch die noch bevorstehenden Verfahrensschritte zum IVK aufgeführt sind.

 

Ausgehend von den Bestandsdarstellungen werden mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag räumliche Handlungsschwerpunkte aufgezeigt, die sich aus der Bestandsanalyse ergeben haben.

Eine erste Erläuterung zur diesbezüglichen Vorgehensweise wurde mit der Fachinformation BAU 011/18 (vom 12.11.2018) gegeben. Die zugrundeliegenden Bestandskarten (sowohl zum Bestand, als auch zum Stand der Umsetzung von Beschlüssen, Anregungen sowie Planungen/Maßnahmen) wurden den Ausschüssen durch die INFO 001/18 sowie 005/18 zum größten Teil schon vorgelegt und im UVO-Ausschuss erläutert.

Zu den Bestandsdarstellungen wurde auch die Öffentlichkeit beteiligt.

Positiv abgewogene Hinweise sind in die Bestandskarten eingeflossen und finden somit im weiteren Planungsprozess zum IVK Berücksichtigung. Die Abwägung wurde mit DS-Nr. 116/18 in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.11.2018 beschlossen.

 

Grundlage zur Ermittlung der räumlichen Handlungsschwerpunkte ist die Analyse des Bestandes. In der Bestandserhebung und -analyse wurden verschiedene Grundlagen integriert betrachtet und subsumiert. Eine vollständige Liste dieser Grundlagen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die in Punkt 1 aufgeführten räumlichen Handlungsschwerpunkte ergeben sich aus den Handlungsschwerpunkten der fünf übergeordneten Themenfelder (Barrierefreiheit, Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen, Verkehrsbelastung, Stadtstruktur/-entwicklung, Nachhaltige Mobilität). Die Handlungsschwerpunkte grenzen Bereiche räumlich ein, in denen sich bestehende Probleme, offene Beschlüsse und/oder nicht realisierte Planungen, welche in der Bestandsanalyse identifiziert wurden, konzentrieren.

 

Werden die einzelnen Handlungsschwerpunkte der oben genannten Themenfelder überlagert, so ergeben sich schlussendlich die Handlungsschwerpunkte für das IVK. Für diese räumlich abgegrenzten Bereiche sollen, unter Beachtung der Leitziele der gemeindeweiten Verkehrsplanung (beschlossen am 13.12.2018 mit DS-Nr. 088/18/1 i. V. m. DS-Nr. 154/18 und DS-Nr. 155/18), konkrete Maßnahmen entwickelt werden, welche abschließend in einem Katalog nach Priorität, Finanzierung und Zeitraum zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.

Mit der Ausarbeitung von entsprechenden Vorplanungen sollen externe Planungsbüros beauftragt werden.

 

Parallel dazu werden, ebenfalls mithilfe der Leitziele, linienbezogene Handlungsschwerpunkte für das gesamte Gemeindegebiet erarbeitet. Linienbezogen sind beispielsweise Überlegungen zur gemeindeweiten Führung des Radverkehrs oder des Schwerverkehrs, zu Konzepten für einheitliche, die Geschwindigkeit regelnden Maßnahmen oder zum ruhenden Verkehr.

 

Der Maßnahmenkatalog für räumliche und für linienbezogene Handlungsschwerpunkte soll als Grundlage für alle weiteren Planungen dienen und ‑ nach entsprechenden Grundsatz- bzw. Errichtungsbeschlüssen – in die konkrete Umsetzung verkehrlicher Maßnahmen münden.

 

In Anlage 1 finden sich eine Plandarstellung und eine Auflistung der bereits erarbeiteten räumlichen Handlungsschwerpunkte sowie Steckbriefe zu den einzelnen Schwerpunkten. Die Steckbriefe beinhalten eine Kurzbeschreibung, einen Kartenausschnitt sowie eine Übersichtstabelle zu den dort jeweils offenen Problemen, Beschlüssen und/oder nicht realisierten Planungen.

Die in den früheren Sitzungen der Fachausschüsse vorgestellten Unterlagen (siehe Anlage 3), welche als Grundlage für die Identifizierung der Handlungsschwerpunkte dienen, sind weiterhin unter dem jeweiligen Sitzungsdatum auf der Internetseite der Gemeinde einsehbar und stehen den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse als aktualisierte Versionen in ihrem Sitzungsportal zur Verfügung.

 

In den Fachausschüssen am 18.03.2019 (Bauausschuss) und am 20.03.2019 (UVO-Ausschuss) soll über die Identifizierung der Handlungsschwerpunkte informiert werden, im UVO-Ausschuss soll darüber hinaus Gelegenheit zur umfassenden Erörterung gegeben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

-

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

20.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Räumliche Handlungsschwerpunkte des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) Kleinmachnow

2)        Grundlagen der Bestandserhebung und –analyse des IVK

3)        Ablaufschema zum IVK (Zeitplan)