Betreff
Errichtungsbeschluss zum Vorhaben "Querungshilfe Zehlendorfer Damm, Höhe Altes Dorf, ehemaliger Gutshof"
Vorlage
DS-Nr. 035/19
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

-           Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung einer Mittelinsel auf der Landesstraße L 77 ‑ Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) als Querungshilfe für Fußgänger zu.

-           Zur Vorfinanzierung des Kostenanteils des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und des Anteils der Gemeinde Kleinmachnow werden außerplanmäßig 166,- T € aus der investiven Deckungsreserve zur Verfügung gestellt.

-           Die Baumaßnahme soll im Juni/Juli 2019 umgesetzt werden.


 

Mit DS-Nr. 117/18 vom 24.09.2018 fasste die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss, die Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Landesstraße L 77 – Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) zu verbessern und dazu die Planung einer entsprechenden Querungshilfe (Mittelinsel) zu veranlassen (vgl. Anlage 4, Grundsatzbeschluss).

 

Wie im Grundsatzbeschluss aufgeführt, befürwortet der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Maßnahme und wird einen Großteil der Kosten übernehmen. Für die Planung und Umsetzung soll die Gemeinde Kleinmachnow zuständig sein. Dazu wird derzeit ein entsprechender Vertrag (Verwaltungsvereinbarung) zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Landesbetrieb Straßenwesen ausgearbeitet.

Die anfangs vorgesehene Herstellung eines Fußgängerüberweges (FGÜ, „Zebrastreifen“) wurde von der zuständigen Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgelehnt.

 

Mit der Planung der Querungshilfe ist ein externes Planungsbüro beauftragt worden. In Abstimmung mit der evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde, dem Landesbetrieb Straßenwesen und dem Landkreis, Untere Denkmalschutzbehörde wurden der genaue Standort und die Ausstattung der Querungshilfe festgelegt. Auf dieser Grundlage wurde eine Entwurfsplanung angefertigt, die jetzt vorliegt (vgl. Anlage 2).

 

Ergebnis Entwurfsplanung:

Standort        Die Mittelinsel ist direkt in Höhe des nördlichen Grundstückszugangs zur Begegnungsstätte Alte Schule (Zehlendorfer Damm 212) angeordnet. Das Ausfahren aus der Straße Allee am Forsthaus zwischen Dorfkirche und dem neuen ev. Gemeindehaus durch Busse und dreiachsige Müllfahrzeuge bleibt möglich. Der Standort gewährleistet zugleich eine optimierte Wegverbindung für den Fußgängerverkehr zwischen der Begegnungsstätte, der Dorfkirche und dem ev. Gemeindehaus.

Mittelinsel      Die Mittelinsel erhält eine barrierefreie Wartefläche für Fußgänger und Radfahrer mit einer Breite von 2,50 m und einer Länge von 3,00 m. Die Auftrittshöhe der Überquerungsstelle beträgt durchgängig 2-3 cm und berücksichtigt die Belange von Rollstuhl- und Rollator-Nutzern sowie von blinden Menschen. Die Randeinfassung der Mittelinsel erfolgt mit einem Granitflachbord.

Fahrbahn      Die derzeit 6,50 m breite Fahrbahn wird auf eine Länge von ca. 40 m auf 9,50 m verbreitert. Die Breite der Aufweitung ergibt sich aus der Breite der Mittelinsel und den vorbeiführenden Fahrspuren, die eine Breite von jeweils 3,50m erhalten.

Zuwegung     Im Straßenabschnitt „Allee am Forsthaus“ wird auf der Nordseite eine 2,00 m breite barrierefreie Zuwegung von der Dorfkirche zur Querungshilfe angelegt.

Oberfläche   In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde werden die Mittelinsel, die Zuwegung und der nördliche Seitenbereich in Natursteinpflaster hergestellt und mit taktilen Leitelementen versehen.

 

 

Kostenberechnung:

Entsprechend der Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung ergeben sich Gesamtkosten (Planung und Bau) inkl. einkalkulierter Unwägbarkeiten von voraussichtlich 165 T€ brutto. Die Planungskosten, die der Landesbetrieb tragen wird, betragen ca. 22 T€ brutto. In die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung zwischen Landesbetrieb und Gemeinde sollen die Kosten entsprechend der nachfolgenden tabellarischen Übersicht übernommen werden:

 

Kostenaufteilung

Gemeinde Kleinmachnow

LS Brandenburg

Bau (netto)

33.583 €

70.954 €

zzgl. 5 % Unwägbarkeiten Submission (netto)

1.679 €

3.548 €

zzgl. 10 % Unwägbarkeiten Bauausführung (netto)

3.358 €

7.095 €

Baukosten gesamt (brutto)

45.958 €

97.100 €

Planungskosten (brutto)

-

22.441 €

Summe

45.958 €

119.541 €

 

 

Finanzierung:

Grundlage der Gesamtfinanzierung soll die oben genannte Verwaltungsvereinbarung sein. Zunächst wird die Gemeinde Kleinmachnow die Gesamtmaßnahme aus eigenen finanziellen Mitteln zwischenfinanzieren.

Die Teilmaßnahmen Zuwegung aus Richtung Westen, Verlagerung der Geh- u. Radwege sowie Oberfläche der Mittelinsel, für die die Gemeinde zuständig und Trägerin der Baulast ist, wird auch durch die Gemeinde finanziert.

Für Teilmaßnahmen, deren Baulast in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenwesen fällt, erfolgt eine Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde Kleinmachnow. Der Anteil des Landesbetriebes beträgt ca. 120.000,- € und wird zu einem späteren Zeitpunkt ‑ entsprechend den Bestimmungen der noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung ‑ vollständig durch den Landesbetrieb rückfinanziert.

Deshalb sollen insgesamt außerplanmäßige Mittel i. H. v. ca. 166.000 EUR aus der investiven Deckungsreserve zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Zeitplan

Die Querungshilfe soll mit einer rund zweimonatigen Bauzeit errichtet werden. Für die Fahrbahnverbreiterung und der Herstellung der Mittelinsel wird der Zehlendorfer Damm in diesem Abschnitt für vier Wochen komplett zu sperren sein. Diese vierwöchige Sperrung soll in den Sommerferien vom 21.06.2019 bis 19.07.2019 (vgl. Anlage 3, Ablaufplan) erfolgen.

Die Gesamtmaßnahme ist vor Beginn der für zwei Jahre kalkulierten Sperrung der Rammrathbrücke zu realisieren. Dies ist wichtig, da während der Sperrzeit der Rammrathbrücke der Straßenabschnitt Zehlendorfer Damm durchgehend von Stahnsdorfer Hof bis zur Kreuzung Meiereifeld/ Thomas Müntzer-Damm/ Zehlendorfer Damm als Umleitungsstrecke zur Verfügung stehen muss.

Bis zum Beginn der Brückensperrung voraussichtlich Ende Juli 2019 wird der Durchgangsverkehr auf dem Zehlendorfer Damm wieder freigegeben sein.

Die Termine sind mit der regiobus GmbH und den zuständigen Behörden vorabgestimmt worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5026

Teilhaushalt/Budget:

54100100

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

120.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

166.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Lageplan (ALK-Auszug)

2)        Entwurfsplanung (Lageplan)

3)        Ablaufplan

4)        Grundsatzbeschluss DS-Nr. 117/18 vom 24.09.2018