Betreff
Elektromobilitätskonzept für die Gemeinde Kleinmachnow, hier: Erweiterung der Maßnahme M-000593 (DS-Nr. 054/17), Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
DS-Nr. 052/19
Art
Beschlussvorlage

 

Im Rahmen der Investitionsmaßnahme M-000593 „Errichtung von fünf Ladesäulen 2018“

(Produkt: 54.10 Gemeindestraßen // USK: 09613.40016)

werden nunmehr 8 Ladestationen im Gemeindegebiet errichtet.

Für die Investitionsmaßnahme werden 144.400,00 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel sind für die Errichtung der E-Ladestationen erforderlich, die anteilig und nachschüssig

-           vom Bund (für sieben Normallader, 22 kW) mit voraussichtlich 31.600,00 Euro sowie

-           vom Land Brandenburg (für einen Schnelllader) mit voraussichtlich 36.800,00 Euro

gefördert werden.

 

 


 

Die Gemeinde möchte die Nutzung von Elektrofahrzeugen in Kleinmachnow fördern, da diese eine Alternative zu Feinstaubbelastung und Lärmbelästigung insbesondere durch den sonstigen motorisierten Individualverkehr (MIV) im Gemeindegebiet sein können.

Im Zuge der Förderantragstellung auf Grundlage des GV-Beschlusses „Beteiligung am Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ vom 06.04.2017 (DS-Nr. 054/17) beauftragte die Verwaltung die Erarbeitung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Gemeinde Kleinmachnow. Mit der Fachinformation BAU 008/17 wurde ein erster Entwurf für das Konzept im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten vom 18.10.2017 vorgelegt.

In ihrer Sitzung vom 17.05.2018 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 036/18 das Elektromobilitätskonzept. Aus dem Konzept ergeben sich weitere geeignete Standorte für Ladestationen. Deshalb beschloss die Gemeindevertretung zugleich, standortbezogene Interessenbekundungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von sieben ‑ statt bisher lediglich fünf ‑ Normalladestationen durchzuführen.

Aus dem Elektromobilitätskonzept geht außerdem hervor, dass der Bereich Adolf-Grimme-Ring/ Rathausmarkt attraktiv ist für Schnellladeinfrastruktur. Dieser Empfehlung folgend, beantragte die Verwaltung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Rahmen des Förderprogrammes RENplus 2014-2020 die Förderung einer Schnellladestation.

Zum Zeitpunkt der Fördermittelbeantragung beim Bund 2017/18 stand noch nicht fest, ob die Gemeinde lediglich die erforderlichen Flächen zur Verfügung stellt oder ob die anvisierten Anlagen von der Gemeinde zu erwerben sind und bei ihrer Errichtung deshalb z.B. eine Baubegleitung und –über­wachung stattfinden muss. Die ermittelten Kosten enthielten entsprechend noch nicht alle tatsächlich erforderlichen Planungs- und Baukosten. Auch war unklar, ob der Bund seine Förderung als Vorschuss oder nachschüssig an die Gemeinde auszahlt.

 

 

Normallader - Bundesförderung

Nach den inzwischen vorliegenden Angeboten belaufen sich die Kosten für die sieben Normal­lader auf 122.100,00 Euro. Zur Verfügung stehen bisher Mittel in Höhe von insgesamt 49.100,00 Euro, so dass sich eine Deckungslücke in Höhe von 73.000,00 Euro ergibt (vgl. Anlage 1, Kostenzusammenstellung Normallader).

Gemäß dem Zuwendungsbescheid vom 10.07.2018 belaufen sich die Bundesfördermittel auf 31.556,63 Euro. Nach Auszahlung dieser Fördermittel werden bei der Gemeinde somit Kosten für die Normallader in Höhe von 90.500,00 EUR verbleiben.

 

Schnelllader - Landesförderung

Die ILB fördert 80 % der Nettobaukosten für die Errichtung einer Schnellladestation. Ein positiver Fördermittelbescheid ist der Gemeinde für das II. Quartal 2019 in Aussicht gestellt worden.

 

 

Als Gesamtkosten für Planung, Errichtung, Bauüberwachung und –abnahme der Schnellladestation sind 71.400,00 Euro brutto ermittelt worden. Bei der Ermittlung konnte auf die Erfahrungen aus der Beantrag der Bundesmittel zurückgegriffen werden. Für Schnelllader stehen im Haushalt bisher noch keine Mittel zur Verfügung. Es besteht somit eine Deckungslücke in Höhe von 71.400,00 Euro (vgl. Anlage 2, Kostenzusammenstellung Schnelllader).

Gemäß dem ILB-Förderantrag vom 25.10.2018 würden sich die in Aussicht stehenden Landesfördermittel auf 36.800,00 Euro belaufen. Nach Auszahlung dieser Fördermittel werden bei der Gemeinde somit Kosten für den Schnelllader in Höhe von 34.600,00 EUR verbleiben.

 

 

Zusammenfassung

Die Gesamtkosten für die Normal- und Schnelllader belaufen sich auf 193.500,00 Euro. Der Bund und das Land fördern diese Errichtungen nachschüssig mit insgesamt 68.356,63 Euro unter der Voraussetzung, dass die Ladestationen – im Falle der Bundesförderung ‑ bis zum 30.09.2019 in Betrieb genommen sind. Ein Fördermittelbescheid des Landes Brandenburg, vertreten durch die ILB wurde zwar in Aussicht gestellt, ist aber noch nicht erteilt worden.

Nach Auszahlung der zugesagten bzw. in Aussicht stehenden Fördermittel werden bei der Gemeinde Gesamtkosten in Höhe von 125.100,00 EUR verbleiben. Dabei ist zu beachten, dass die endgültigen Zuwendungshöhen erst nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise festgesetzt werden.

 

Um die Fördermittel von Bund und Land in Anspruch nehmen zu können, sind eine Vorfinanzierung und die Einhaltung des Bewilligungszeitraumes unabdingbar. Gemäß § 70 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist es erforderlich, überplanmäßig 144.400,00 Euro für die Maßnahme M-000593 zur Verfügung zu stellen, da der Bewilligungszeitraum des Bundes am 30.09.2019 ausläuft (vgl. Anlage 3, Feststellungsbescheid).

Die Auszahlungsansätze erhöhen sich von 49.100 EUR auf 193.500 EUR. Die Deckung der Mehrauszahlung in Höhe von 144.400 EUR erfolgt aus Mehreinzahlungen der Gewerbesteuer, da die investive Deckungsreserve nur noch 32.000 EUR enthält.

Die Deckung der Mehraufwendungen in Form der Abschreibungen 2019 erfolgt in Höhe von 4.550 EUR aus der Deckungsreserve der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die jährlichen Folgekosten der Abschreibungen betragen ca. 18.050 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000593

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

49.100,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

2019

EURO:

144.400,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Kostenzusammenstellung Normallader (Bundesförderung)

2)      Kostenzusammenstellung Schnelllader (Landesförderung)

3)      Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Feststellungsbescheid von 11.04.2019