2. Die
Entwurfsplanung soll die Punkte 3 bis 7 zur Grundlage haben.
3. Zur
Erhaltung des ursprünglichen Charakters der Siedlung sind die unterschiedlichen
Querschnitte in ihrer historischen Aufteilung (Verhältnis zwischen Straßen- und
Gehwegbreiten) zu erhalten.
4. Zur
Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“ zu
untersuchen.
5. Zur
Ausbildung des Seitenbereichs 1 (Gehstreifen) und des
Seitenbereichs 2 (Parkstreifen) sind die Varianten „wassergebundene Decke“
und „nicht wassergebundene Decke“ (wie Pflaster- oder Plattenbelag) zu
untersuchen.
6. Zur
Ausbildung der Straßenbeleuchtung sind, dem städtebaulichen Erscheinungsbild
der Siedlung entsprechend, Varianten hinsichtlich der Kriterien
Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen. Hierzu ist die
Erarbeitung eines Lichtkonzeptes erforderlich.
(Fortsetzung
Beschlussvorschlag siehe nächste Seite)
7. Zusätzlich
ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungwille für den Siedlungscharakter und
für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum
herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der
Gestaltung des Seitenbereiches 2 (Parkstreifen) nicht generalisierend über
das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw.
Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung
zu berücksichtigen.
8. Die Entwurfsplanung
einschließlich der Untersuchungsergebnisse zu den Punkten 4 bis 6 ist der
Gemeindevertretung im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses vorzulegen..
9. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für die Planung der Verkehrsanlagen gemäß
Abschnitt 4 § 46 ff. HOAI (2013) nach dem vorgeschriebenen
Vergabeverfahren eine Vergabeentscheidung bis einschließlich
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung ‑ zu treffen und den Zuschlag auf
das wirtschaftlichste Angebot eines entsprechend qualifizierten Ingenieurbüros
zu erteilen.
Die Honorarkosten dürften sich nach
vorläufiger Abschätzung auf 160.000 EUR brutto / inkl. Nebenkosten
belaufen.
Problembeschreibung/Begründung:
Der umfängliche Bürgerdialog, der 2017/18 in
mehreren Veranstaltungen zwischen Verwaltung und Anwohnern des Gebietes
Sommerfeldsiedlung stattgefunden hat, hat in mehreren wichtigen Punkten zu
übereinstimmenden Lösungen geführt.
Bei der Frage allerdings, ob die beiden
Seitenbereiche („Gehweg“ und „Parkstreifen“) in der Variante „wassergebundene
Decke – unbefestigt“ oder mit „Betonplatten und Rasenrippenplatten – befestigt“
ausgeführt werden sollen, gibt es einen Dissens, bei dem Behauptung gegen
Behauptung steht.
Insbesondere für den Gehwegbereich ist
„wassergebundene Decke“ die geeignete Ausbauvariante, die sich auch bei
sämtlichen Geh- und Spazierwegen der Stiftung Schlösser und Gärten hervorragend
bewährt hat und, da es kein separates Straßenentwässerungssystem gibt, hier einen
wichtigen Beitrag zur Versickerung leisten kann. Nur wenn eine ganze Straße in
dieser Variante ausgeführt würde, ließen sich die Behauptungen in der Praxis
verifizieren. Auch die Anwohner hätten die Möglichkeit, sich ein Jahr, mit
allen Witterungseinflüssen und unterschiedlichen Belastungsszenarien,
anzusehen, wie und ob sich dieser Belag bewährt.
Für den weiteren Straßenausbau im Gebiet der
Sommerfeldsiedlung stünde dann eine Entscheidung, die bei den Anwohnern, geht
es doch um ihre Straßen, auf breite Akzeptanz stoßen würde und so dem
intensiven Prozess der Bürgerbeteiligung Rechnung trüge.
Was die Straßenbeleuchtung in der
Sommerfeldsiedlung betrifft, konnte anhand von Fotografien nachgewiesen werden,
dass die Beleuchtung in den 1930er Jahren von „Schinkel-Leuchten“ geprägt war.
In den 1960er Jahren wurde sie durch „Rostocker Leuchten“ ersetzt. Im Zuge der
Gesamtmaßnahme wird auch die Straßenbeleuchtung zu erneuern sein. Um künftig
eine dem städtebaulichen Erscheinungsbild der Siedlung angemessene Beleuchtung
realisieren zu können, soll parallel zur Entwurfsplanung auch ein Lichtkonzept
beauftragt werden, in dem verschiedene Varianten für die künftige
Straßenbeleuchtung betrachtet werden.
Die Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse sollen
auf der Grundlage der Entwurfsplanung und der verschiedenen
Untersuchungsergebnisse ab Herbst 2019 über die weiteren Schritten zur
Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommersiedlung beraten können.
Deshalb ist es erforderlich, die Ingenieurleistungen
zügig zu beauftragen. Der Bürgermeister wird darum ermächtigt, nach
Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens den Planungsauftrag für die
Verkehrsanlagen bis einschl. Leistungsphase 3 (Entwurf) vergeben zu
dürfen, obwohl das Auftragsvolumen hier deutlich über einem Wert von
50.000 EUR liegen wird. Dieser Wert bildet gemäß § 7 Nr. 7 der
Hauptsatzung die Grenze für Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Bei der Entscheidung zur weiteren
Verfahrensweise ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Landtag Brandenburg
inzwischen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau
kommunaler Straßen diskutiert. Die Verabschiedung dieses Gesetzes
vorausgesetzt, wären beispielsweise im Fall der Sommerfeldsiedlung keine
Straßenbaubeiträge mehr zu erheben. Über die kostenbezogenen Fragestellungen
bei der geplanten Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung
wären dann ausschließlich noch im Rahmen der gemeindlichen Haushaltsplanung zu
beraten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
-
Sommerfeldsiedlung,
Umgrenzung Straßenraum (Karte)