Betreff
Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, hier: Planungsvorgaben zur Entwurfsplanung für das Gesamtquartier (Grundsatzbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 066/19
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anlage, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2.    Die Entwurfsplanung soll die Punkte 3 bis 7 zur Grundlage haben.

3.    Zur Erhaltung des ursprünglichen Charakters der Siedlung sind die unterschiedlichen Querschnitte in ihrer historischen Aufteilung (Verhältnis zwischen Straßen- und Gehwegbreiten) zu erhalten.

4.    Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“ zu untersuchen.

5.    Zur Ausbildung des Seitenbereichs 1 (Gehstreifen) und des Seitenbereichs 2 (Parkstreifen) sind die Varianten „wassergebundene Decke“ und „nicht wassergebundene Decke“ (wie Pflaster- oder Plattenbelag) zu untersuchen.

6.    Zur Ausbildung der Straßenbeleuchtung sind, dem städtebaulichen Erscheinungsbild der Siedlung entsprechend, Varianten hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen. Hierzu ist die Erarbeitung eines Lichtkonzeptes erforderlich.

(Fortsetzung Beschlussvorschlag siehe nächste Seite)

7.    Zusätzlich ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungwille für den Siedlungscharakter und für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2 (Parkstreifen) nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.

8.    Die Entwurfsplanung einschließlich der Untersuchungsergebnisse zu den Punkten 4 bis 6 ist der Gemeindevertretung im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses vorzulegen..

9.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Planung der Verkehrsanlagen gemäß Abschnitt 4 § 46 ff. HOAI (2013) nach dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren eine Vergabeentscheidung bis einschließlich Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung ‑ zu treffen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot eines entsprechend qualifizierten Ingenieurbüros zu erteilen.

Die Honorarkosten dürften sich nach vorläufiger Abschätzung auf 160.000 EUR brutto / inkl. Nebenkosten belaufen.

 


Problembeschreibung/Begründung:

 

Der umfängliche Bürgerdialog, der 2017/18 in mehreren Veranstaltungen zwischen Verwaltung und Anwohnern des Gebietes Sommerfeldsiedlung stattgefunden hat, hat in mehreren wichtigen Punkten zu übereinstimmenden Lösungen geführt.

 

Bei der Frage allerdings, ob die beiden Seitenbereiche („Gehweg“ und „Parkstreifen“) in der Variante „wassergebundene Decke – unbefestigt“ oder mit „Betonplatten und Rasenrippenplatten – befestigt“ ausgeführt werden sollen, gibt es einen Dissens, bei dem Behauptung gegen Behauptung steht.

 

Insbesondere für den Gehwegbereich ist „wassergebundene Decke“ die geeignete Ausbauvariante, die sich auch bei sämtlichen Geh- und Spazierwegen der Stiftung Schlösser und Gärten hervorragend bewährt hat und, da es kein separates Straßenentwässerungssystem gibt, hier einen wichtigen Beitrag zur Versickerung leisten kann. Nur wenn eine ganze Straße in dieser Variante ausgeführt würde, ließen sich die Behauptungen in der Praxis verifizieren. Auch die Anwohner hätten die Möglichkeit, sich ein Jahr, mit allen Witterungseinflüssen und unterschiedlichen Belastungsszenarien, anzusehen, wie und ob sich dieser Belag bewährt.

 

 

Für den weiteren Straßenausbau im Gebiet der Sommerfeldsiedlung stünde dann eine Entscheidung, die bei den Anwohnern, geht es doch um ihre Straßen, auf breite Akzeptanz stoßen würde und so dem intensiven Prozess der Bürgerbeteiligung Rechnung trüge.

 

Was die Straßenbeleuchtung in der Sommerfeldsiedlung betrifft, konnte anhand von Fotografien nachgewiesen werden, dass die Beleuchtung in den 1930er Jahren von „Schinkel-Leuchten“ geprägt war. In den 1960er Jahren wurde sie durch „Rostocker Leuchten“ ersetzt. Im Zuge der Gesamtmaßnahme wird auch die Straßenbeleuchtung zu erneuern sein. Um künftig eine dem städtebaulichen Erscheinungsbild der Siedlung angemessene Beleuchtung realisieren zu können, soll parallel zur Entwurfsplanung auch ein Lichtkonzept beauftragt werden, in dem verschiedene Varianten für die künftige Straßenbeleuchtung betrachtet werden.

 

Die Gemeindevertretung und ihre Fachausschüsse sollen auf der Grundlage der Entwurfs­planung und der verschiedenen Untersuchungsergebnisse ab Herbst 2019 über die weiteren Schritten zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommersiedlung beraten können.

 

Deshalb ist es erforderlich, die Ingenieurleistungen zügig zu beauftragen. Der Bürgermeister wird darum ermächtigt, nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens den Planungsauftrag für die Verkehrsanlagen bis einschl. Leistungsphase 3 (Entwurf) vergeben zu dürfen, obwohl das Auftragsvolumen hier deutlich über einem Wert von 50.000 EUR liegen wird. Dieser Wert bildet gemäß § 7 Nr. 7 der Hauptsatzung die Grenze für Geschäfte der laufenden Verwaltung.

 

Bei der Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Landtag Brandenburg inzwischen einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen diskutiert. Die Verabschiedung dieses Gesetzes vorausgesetzt, wären beispielsweise im Fall der Sommerfeldsiedlung keine Straßenbaubeiträge mehr zu erheben. Über die kostenbezogenen Fragestellungen bei der geplanten Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung wären dann ausschließlich noch im Rahmen der gemeindlichen Haushaltsplanung zu beraten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

160.000 EUR

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:

-           Sommerfeldsiedlung, Umgrenzung Straßenraum (Karte)