Die
Gemeindevertretung beschließt eine Satzung über die Gewährung einer
Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen der Gemeinde
Kleinmachnow. Die Monatspauschale beträgt für die Schiedsperson 50,00 Euro und
die stellvertretende Schiedsperson 40,00 Euro im Monat.
Die
pauschale Aufwandsentschädigung ist rückwirkend zum Quartalsende erstmals zum
31. März 2019 zu zahlen.
Die
Mittel werden durch eine außerplanmäßige Aufwendung zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
(Schiedsstellengesetz) ist im Februar 2018 (Gesetzesblatt I/18 Nr. 4 vom 8.
März 2018) geändert worden. Neu aufgenommen wurde u. a. Absatz 4 des § 46 mit
folgendem Wortlaut:
4) Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der
Schiedsperson eine pauschale Aufwandsentschädigung
gewährt wird.
Die Schiedspersonen leisten einen für den
Rechtsfrieden, vor allem bei Nachbarstreitigkeiten, wichtigen Beitrag durch ihr
ehrenamtliches Engagement. Die Schiedspersonen sind nicht nur zu den einmal
monatlich stattfindenden Sprechstunden, sondern auch außerhalb dieser zu
Schlichtungsverhandlungen und Ortsbesichtigungen tätig.
Beide Schiedspersonen der Gemeinde Kleinmachnow
teilen die Aufgaben zu gleichen Teilen und beraten oft gemeinsam. Aus diesem
Grund soll auch die stellvertretende Schiedsperson eine Aufwandsentschädigung
erhalten.
Im Nachgang zu der Stadt Teltow, Lübben, Bernau und
anderen beschlossenen Satzungen ist auch für Kleinmachnow eine pauschale
Vergütung (Aufwandsentschädigung) vorzusehen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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