1. Wie viele Altkleiderboxen an welchen Stellen sind in Kleinmachnow
auf öffentlichem Straßenland zugelassen?
2. Wie hoch sind die Einnahmen der Gemeinde durch
Sondernutzungsgebühren durch Aufstellung von Altkleiderboxen?
3. Nach welchen Kriterien wird die Aufstellung der Altkleiderboxen auf
öffentlichem Straßenland zugelassen?
4. Inwieweit spielt bei der Standortvergabe die Gemeinnützigkeit der
Anbieter eine Rolle?
5. Inwieweit nimmt die Verwaltung Einfluss auf die äußere Gestaltung?
6. Inwiefern ist es der
Verwaltung bewusst, dass die äußerst auffällige, vorgeblich auf eine wohltätige
Absicht zielende Gestaltung insbesondere eines Anbieters "Texaid"
wenig zu suchen hat in einem von gepflegter Natur geprägten Straßenbild?
7. Inwiefern ist es der Verwaltung möglich, auf die äußere Erscheinung
der Boxen Einfluss zu nehmen, also auf ein neutraleres Erscheinungsbild
hinzuwirken?