Der
Bürgermeister Kleinmachnows wird beauftragt, die seit 2009 geltende Richtlinie
für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kindertagespflege unter
Berücksichtigung der von den Kleinmachnower Kindertagespflegepersonen gemachten
Verbesserungsvorschläge zeitnah zu überarbeiten und der Gemeindevertretung
Kleinmachnow eine veränderte Fassung der Richtlinie in ihrer Sitzung am 12.
Dezember 2019 zur Abstimmung vorzulegen.
Zu Punkt 4.1.2
Qualifizierungsmaßnahmen
Fortbildungskurse,
die im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Kindertagespflege stehen, sind
generell förderungswürdig. Über die maximale Zuwendung wird im Einzelfall und
vor Beginn der Maßnahme entschieden.
Zu 4.1.3
Sachmittel
Finanzielle
Zuwendungen werden für den Erwerb von Sachmittel zur qualitativen Verbesserung
der Kindertagespflege erteilt. Die Zuwendung wird zum Erwerb eines oder
mehrerer Gegenstände, die in das Eigentum der Kindertagespflegepersonen
übergehen, gewährt. Die Zuwendung ist auf 1.500 Euro begrenzt. Sofern die zu
fördernde Tagespflegeperson umsatzsteuerbefreit ist, wird der
Bruttoerwerbspreis erstattet.
Darüber hinaus
beschließt die Gemeindevertretung, die bislang zur Verfügung stehenden Mittel
in Höhe von 10.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2020 unverändert in den
Haushalt einzustellen.
Die Auszahlung
der Zuwendung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Erwerb der Sachmittel. Ein
Folgeantrag kann frühestens nach drei Jahren gestellt werden.
Anlage
Anlage 1 – derzeit gültige Richtlinie aus dem Jahr 2009
Anlage 2 – Entwurf einer neuen Richtlinie
Die Tagespflegepersonen in Kleinmachnow leisten mit ihrem Angebot einen unverzichtbaren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Betreuungslandschaft für Kinder in unserer Kommune. Sie erfüllen zudem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anerkennung verdient. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Kleinmachnow 2009 beschlossen, einen freiwilligen Beitrag zur Förderung der Tagespflege zu leisten. Auf Grund zu restriktiver Vorschriften in der Richtlinie konnten die bereitgestellten Mittel in den vergangenen Jahren von den Tagespflegepersonen nicht ausgeschöpft werden (in 2018 nur 725,00 Euro von 10.000,00 Euro). Daher sollten die Änderungen, wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, vorgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|