Betreff
Überarbeitung der Richtlinie der Gemeinde Kleinmachnow für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kindertagespflege
Vorlage
DS-Nr. 154/19
Art
Antrag

Der Bürgermeister Kleinmachnows wird beauftragt, die seit 2009 geltende Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung der von den Kleinmachnower Kindertagespflegepersonen gemachten Verbesserungsvorschläge zeitnah zu überarbeiten und der Gemeindevertretung Kleinmachnow eine veränderte Fassung der Richtlinie in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2019 zur Abstimmung vorzulegen.

 

Zu Punkt 4.1.2 Qualifizierungsmaßnahmen

Fortbildungskurse, die im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Kindertagespflege stehen, sind generell förderungswürdig. Über die maximale Zuwendung wird im Einzelfall und vor Beginn der Maßnahme entschieden.

 

Zu 4.1.3 Sachmittel

Finanzielle Zuwendungen werden für den Erwerb von Sachmittel zur qualitativen Verbesserung der Kindertagespflege erteilt. Die Zuwendung wird zum Erwerb eines oder mehrerer Gegenstände, die in das Eigentum der Kindertagespflegepersonen übergehen, gewährt. Die Zuwendung ist auf 1.500 Euro begrenzt. Sofern die zu fördernde Tagespflegeperson umsatzsteuerbefreit ist, wird der Bruttoerwerbspreis erstattet.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung, die bislang zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2020 unverändert in den Haushalt einzustellen.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Erwerb der Sachmittel. Ein Folgeantrag kann frühestens nach drei Jahren gestellt werden.

 

 

Anlage

Anlage 1 – derzeit gültige Richtlinie aus dem Jahr 2009

Anlage 2 – Entwurf einer neuen Richtlinie


Die Tagespflegepersonen in Kleinmachnow leisten mit ihrem Angebot einen unverzichtbaren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Betreuungslandschaft für Kinder in unserer Kommune. Sie erfüllen zudem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anerkennung verdient. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Kleinmachnow 2009 beschlossen, einen freiwilligen Beitrag zur Förderung der Tagespflege zu leisten. Auf Grund zu restriktiver Vorschriften in der Richtlinie konnten die bereitgestellten Mittel in den vergangenen Jahren von den Tagespflegepersonen nicht ausgeschöpft werden (in 2018 nur 725,00 Euro von 10.000,00 Euro). Daher sollten die Änderungen, wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, vorgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein