Der Abschluss des in der Anlage im Entwurf beigefügten
4. Änderungsvertrages zum
Städtebaulichen Vertrag
zum Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“
zwischen der BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH und der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.
Mit Schreiben vom 08.06.2016 war die
BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH als Eigentümerin des
Grundstücks Schopfheimer Allee 10 mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten,
den Bebauungsplan für ihr Grundstück zu ändern.
Ziel dieser 3. Änderung des Ursprungsplanes ist es, die
Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das
Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der provisorischen Containerlösung
soll eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche
umgesetzt werden. Das Änderungsverfahren, unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3
„Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt, ist weitgehend abgeschlossen. Die
Drucksachen zum Abwägungs- und zum Satzungsbeschluss (DS-Nr. 126/19 und
126/19) wurden bereits im September 2019 in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss
vorberaten und dort mit breiter Mehrheit befürwortet.
Parallel zu dieser Änderung des
Bebauungsplanes ist jedoch auch eine Anpassung des zwischen der Gemeinde und
der BBIS bestehenden Städtebaulichen Vertrages notwendig. Mit der Vertragsänderung
soll sichergestellt werden, dass die bestehende Regelung, das Schul-Grundstück
Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer
Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu können, auch nach
Inkrafttreten des Änderungs-Bebauungsplanes unverändert fortbesteht.
Das B-Plan-Änderungsverfahren
darf erst abgeschlossen werden, wenn zuvor die Änderung des Städtebaulichen
Vertrages beurkundet worden ist.
Die Erarbeitung eines
Vertragsentwurfes durch die Gemeinde konnte erst jetzt erfolgen. Inzwischen ist
der Vertragsentwurf fertiggestellt, mit der BBIS abgestimmt und hier als Anlagen 2 ‑ 5 beigefügt. Er
enthält die bisher bestehenden Regelungen, jedoch zugeschnitten auf die mit dem
Bebauungsplan KLM-BP-025-3 möglich werdende veränderte Führung der Fußgänger
und Radfahrer auf der privaten Verkehrsfläche A‑ Straße (Fläche G3).
Der Vertrag soll zeitnah beurkundet werden, so dass in Kürze
alle für das Bebauungsplan-Änderungsverfahren KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude
BBIS“ erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1) Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
2) Entwurf 4. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ mit den Anlagen:
3)
C 1,
Teil 1 ‑ Bebauungsplan, verkleinert (M. im Original: 1 : 1.000 /
Nebenzeichnungen 1 : 500)
4) C 1, Teil 2 ‑ Teil B – Auszug Textliche Festsetzungen Auszug aus der Flurkarte
5) Lageplan G 3 (Flurkartenauszug)