Betreff
Klimaschutz in Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 065/20
Art
Antrag

1.   Kleinmachnow setzt sich das Ziel, „klimaneutrale Kommune bis 2035“ zu werden. Daher beschließt die Gemeindevertretung die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts für Kleinmachnow. Das Konzept ist durch einen fachkundigen externen Dienstleister unter Einbeziehung aller relevanten lokalen Akteurinnen und Akteure zu erarbeiten. Es muss eine IST-Analyse der Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und Empfehlungen für geeignete Instrumente zum Controlling und Management seiner Umsetzung beinhalten.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts zeitnah vorzunehmen und dessen anschließende Ausarbeitung im Zusammenwirken mit dem beauftragten externen Dienstleister zu steuern.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah die Möglichkeit einer Fördermittelgewährung gemäß der am 05.06.2019 neugefassten Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutz-projekten (vgl. https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen) zu prüfen und ggf. eine Förderung zu beantragen.

4.   Die Gemeindevertretung beschließt, für die oben genannten Maßnahmen zum Klimaschutz 50.000 Euro Planungskosten in den Nachtragshaushalt für 2020 einzustellen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall eines erhöhten Finanzbedarfs im Zusammenhang mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts aufgrund nicht verfügbarer Fördermöglichkeiten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes für 2020 über den Stand des Ausschreibungsverfahrens und das Ergebnis der Fördermittelrecherche zu berichten. Ab November 2020 soll der Bürgermeister vierteljährlich über den Fortgang der Konzepterstellung Bericht erstatten. Die Vorlage des erarbeiteten integrierten Klimaschutzkonzepts zur Beratung in der Gemeindevertretung wird bis Juni 2021 erwartet.


Die Gemeindevertretung stellt fest, dass Klimaschutz nicht nur eine globale Gemeinschaftsaufgabe ist, sondern ein Engagement auf allen Ebenen in Deutschland erfordert. Die Eindämmung des Klimawandels mit seinen schwerwiegenden Folgen ist also insbesondere eine kommunale Aufgabe für die Gemeinde Kleinmachnow. Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeit als übergeordnetes Handlungsprinzip im Klimaschutz umzusetzen, damit die natürliche Regenerationsfähigkeit der Umwelt erhalten bleibt. Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken und dabei sozial gerecht sind, werden bevorzugt. Die Verpflichtungen der Gemeinde aus dem Beitritt zum Klimabündnis der europäischen Städte (2004), dem Klimaschutzprogramm der Gemeinde Kleinmachnow (2010) und dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2019 bis 2029 des Landkreises Potsdam-Mittelmark (2018) sind bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts adäquat zu berücksichtigen. Gleiches für die bisherigen Aktivitäten und Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Kleinmachnow. Der Prozess der Konzepterstellung soll z. B. durch Öffentlichkeitsarbeit und geeignete Mitwir-kungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger Kleinmachnows möglichst transparent und partizipativ gestaltet werden. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein