1.
Kleinmachnow
setzt sich das Ziel, „klimaneutrale Kommune bis 2035“ zu werden. Daher
beschließt die Gemeindevertretung die Erstellung eines integrierten
Klimaschutzkonzepts für Kleinmachnow. Das Konzept ist durch einen fachkundigen
externen Dienstleister unter Einbeziehung aller relevanten lokalen Akteurinnen
und Akteure zu erarbeiten. Es muss eine IST-Analyse der Energie- und
Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen
Maßnahmenkatalog und Empfehlungen für geeignete Instrumente zum Controlling und
Management seiner Umsetzung beinhalten.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung zur Erstellung des
Klimaschutzkonzepts zeitnah vorzunehmen und dessen anschließende Ausarbeitung
im Zusammenwirken mit dem beauftragten externen Dienstleister zu steuern.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zeitnah die Möglichkeit einer
Fördermittelgewährung gemäß der am 05.06.2019 neugefassten Kommunalrichtlinie
zur Förderung von Klimaschutz-projekten (vgl.
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen) zu prüfen und ggf. eine
Förderung zu beantragen.
4.
Die
Gemeindevertretung beschließt, für die oben genannten Maßnahmen zum Klimaschutz
50.000 Euro Planungskosten in den Nachtragshaushalt für 2020 einzustellen. Dies
gilt ausdrücklich auch für den Fall eines erhöhten Finanzbedarfs im
Zusammenhang mit der Erstellung des Klimaschutzkonzepts aufgrund nicht
verfügbarer Fördermöglichkeiten.
5. Der Bürgermeister wird
beauftragt, der Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung nach Verabschiedung
des Nachtragshaushaltes für 2020 über den Stand des Ausschreibungsverfahrens
und das Ergebnis der Fördermittelrecherche zu berichten. Ab November 2020 soll
der Bürgermeister vierteljährlich über den Fortgang der Konzepterstellung
Bericht erstatten. Die Vorlage des erarbeiteten integrierten
Klimaschutzkonzepts zur Beratung in der Gemeindevertretung wird bis Juni 2021
erwartet.
Die Gemeindevertretung stellt fest, dass Klimaschutz nicht nur eine
globale Gemeinschaftsaufgabe ist, sondern ein Engagement auf allen Ebenen in
Deutschland erfordert. Die Eindämmung des Klimawandels mit seinen
schwerwiegenden Folgen ist also insbesondere eine kommunale Aufgabe für die
Gemeinde Kleinmachnow. Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeit als übergeordnetes
Handlungsprinzip im Klimaschutz umzusetzen, damit die natürliche
Regenerationsfähigkeit der Umwelt erhalten bleibt. Lösungen, die sich positiv
auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken und dabei sozial gerecht sind,
werden bevorzugt. Die Verpflichtungen der Gemeinde aus dem Beitritt zum
Klimabündnis der europäischen Städte (2004), dem Klimaschutzprogramm der
Gemeinde Kleinmachnow (2010) und dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2019 bis
2029 des Landkreises Potsdam-Mittelmark (2018) sind bei der Erstellung des
integrierten Klimaschutzkonzepts adäquat zu berücksichtigen. Gleiches für die
bisherigen Aktivitäten und Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde
Kleinmachnow. Der Prozess der Konzepterstellung soll z. B. durch
Öffentlichkeitsarbeit und geeignete Mitwir-kungsangebote für die Bürgerinnen
und Bürger Kleinmachnows möglichst transparent und partizipativ gestaltet
werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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