Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.211.956,69 €, abzüglich
der Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 17.025,00 € ist in
Andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner
Sitzung am 2. Juni 2020 den Jahresabschluss 2019 zur Feststellung empfohlen. In
dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung an die Gesellschafter zur
Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat empfahl, den Bilanzgewinn
bestehend aus dem Jahresüberschuss i. H. v. 3.211.956,69 € abzüglich der
Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 17.025,00 € in Andere
Gewinnrücklagen einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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