Im 1. Nachtragshaushalt 2020 sind für diese Investitionsmaßnahme (Maßnahmen-Nr. M-000628) zusätzlich 140.000 EUR zu veranschlagen.
Überblick über die Informations- und Beschlusslage
1. Am 23.02.2017 fasste die Gemeindevertretung mit DS–Nr. 010/17 einen Grundsatzbeschluss zum Bau und Betrieb eines Sportplatzes am Dreilindener Weg, Kleinmachnow. Danach wurde angestrebt, auf einer rund 16.780 m² großen Fläche im sog. „TIW-Gebiet“ einen beleuchteten Kunstrasenplatz, ein Kunstrasenkleinspielfeld, 100 Meter-Laufbahnen, Umkleide- und Sanitäranlagen (Funktionsgebäude) sowie Stellplätze für Fahrräder und KFZ zu entwickeln.
2. Mit DS-Nr. 200/17/1 vom 22.02.2018, dem Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Sportplatz am Dreilindener Weg, Kleinmachnow, stimmte die Gemeindevertretung der Entwurfsplanung zur (Teil-)Maßnahme „Errichtung eines Sportplatzes mit Beleuchtung und Stellplätzen“ zu. Hierzu wurden Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms Kommunale Investitionsprogramme des Landes Brandenburg 2016‑2019 beantragt.
Zur (Teil-)Maßnahme „Errichtung der erforderlichen Sanitär- und Umkleidebereiche“ beschloss die Gemeindevertretung zugleich, die seinerzeitige Kostenberechnung, Stand Januar 2018 mit dem Ziel einer Kostenreduzierung überprüfen zu lassen.
3. Nach einer umfassenden Überarbeitung des Entwurfes, in der u.a. Einsparungen beim Raumprogramm und bei der technischen Ausstattung vorgenommen wurden, fasste die Gemeindevertretung am 28.06.2018 mit DS-Nr. 051/18/1 den Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Sanitär- und Umkleidebereiche (Funktionsgebäude) Sportplatz Dreilindener Weg.
4. Mit der Fachinformationsnummer BAU 014/19 „Bauvorhaben Sanitär- und Umkleidebereiche (Funktionsgebäude) Sportplatz Dreilindener Weg, Kleinmachnow; hier: Information über den Planungsstand und die aktualisierte Kostenberechnung“ informierte die Verwaltung den Bauausschuss (am 21.01.), den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales (am 22.01.) sowie den Finanzausschuss (am 24.01.2019) insbesondere über die Überarbeitung des energetischen Konzeptes mit Niedrigtemperatur-System, zentraler Lüftungsanlage mit effizienter Wärmegewinnung einschl. bedarfsgerechter Nachheizung der Zuluft.
5. Den „Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Sanitär- und Umkleidebereiche (Funktionsgebäude), Sportplatz am Dreilindener Weg, Kleinmachnow, hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel“ (DS-Nr. 147/19/1) lehnte die Gemeindevertretung am 20.02.2020 ab und beauftragte die Verwaltung damit, das Vorhaben nochmals überarbeiten zu lassen. mit der Überarbeitung soll es an die Anforderungen der angestrebten Nutzung und die ökologischen Standards angepasst und kalkulierte Mehrkosten reduziert werden.
Die Drucksache Nr. 147/19/1 ist diesem Beschluss beigefügt (vgl. Anlage 1), die dort genannten Anlagen liegen den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse aus der Vorgängerdrucksache DS-Nr. 147/19 bereits vor und werden nicht erneut verteilt.
Änderungen
nach der Sitzung der Gemeindevertretung zu DS-Nr. 147/19/1 vom 20.02.2020:
In einer gemeinsamen Beratung von Vertretern der Fraktionen mit den Planern und der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Baukonstruktion zu verändern (Holz- statt Stahl) und für die gesamte Dachfläche eine PV-Anlage vorzusehen, anstatt sie zu begrünen. Alternativ soll die Fassade begrünt werden (vgl. Anlage 2, Protokoll v. 20.06.2020).
Diese Veränderungen der Planung führen mit Stand Juli 2020 zu folgenden Kosten (rechts Spalte):
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Kosten- berechnungen |
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Monat/Jahr: |
01/2018 |
04/2018 |
10/2019 |
02/2020 |
08/2020 |
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Drucksache / Info-Nr.: |
051/18/1 *) |
051/18/1 |
147/19 |
147/19/1 |
112/20 |
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Funktionsgebäude |
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||||||
Baukosten |
KG 300 |
845.000 € |
432.000 € |
593.000 € |
563.000 € |
522.000 € |
|
TGA |
KG 400 |
360.000 € |
233.000 € |
384.500 € |
265.000 € |
266.000 € |
|
Ausstattung |
KG 600 |
|
|
15.000 € |
15.000 € |
15.000 € |
|
Nebenkosten |
KG 700 |
431.000 € |
185.000 € |
271.800 € |
246.000 € |
267.000 € |
|
zusätzl. WC |
|
|
25.000 € |
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|
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|
|
1.636.000 € |
875.000 € |
1.263.300 € |
1.089.000 € |
1.070.000 € |
|
Kostengesamt abzgl. mögl. Förderung |
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|
843.600 € |
1.076.000 € |
1.057.000 € |
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*)
Funktionsgebäude wie in Tabelle oben
Finanzierung
a)
Finanzhaushalt
Die Erhöhung der Baukosten der Investitionsmaßnahme M-000628 in Höhe von 140.000 EUR ist für den Abschluss der Baumaßnahme gemäß der angepassten Kostenberechnung (vgl. Anlage 3 dieser Drucksache) unabweisbar.
Wird dieser Errichtungsbeschluss gefasst, ist der 1. Nachtragshaushalt 2020 (vgl. DS-Nr. 080/20) entsprechend anzupassen.
b)
Ergebnishaushalt
Soweit erforderlich, werden die aus den Abschreibungen resultierenden Aufwendungen im weiteren Verlauf angepasst.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) DS-Nr. 147/19/1 vom 20.02.2020, „Errichtungsbeschluss (…), hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel“, ohne Anlagen
2) Beratung von Vertretern der Fraktionen, der Planer u. der Verwaltung v. 20.06.2020, Protokoll
3) Variantenvergleich Kostenberechnung nach DIN 276, Stand 07.08.2020