Betreff
Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Kleinmachnow - Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
DS-Nr. 114/20
Art
Beschlussvorlage

Dem Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Michael Grubert, wird für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 


Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf hat die Gemeindevertretung bei Beschlussfassung zum jeweiligen Jahresabschluss der Gemeinde in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr zu entscheiden.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür Gründe anzugeben.

Der Beschluss über die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht nehmen kann.

Der Beschluss über die Entlastung ist der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein