1.
Der Errichtungsbeschluss DS-Nr. 067/20/1 wird wie folgt ergänzt:
Zu 2) Die Gesamtkosten der Bauphase A (Maßnahmen M-000818 bis M-000823) erhöhen sich aufgrund der beschlossenen Ergänzung zur Straßenbeleuchtung auf insgesamt 5.757.000 EUR,- (brutto).
Die sich hieraus ergebenden finanziellen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2025 sind in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.
Zu 3) Der Zeitraum für die Durchführung der Bauphase A verändert sich aufgrund der COVID-19-bedingten Einschränkungen. Die Maßnahmen sollen nunmehr im Zeitraum 2021 – 2025 umgesetzt werden.
Die ingenieurtechnische Planung für die Maßnahmen soll 2021 und 2022 erfolgen. Die Ausschreibungen und der Beginn der einzelnen Baumaßnahmen erfolgen ab 2022 und erstrecken sich bis voraussichtlich 2025.
Zu 4) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen weiteren Errichtungsbeschluss für die für nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum 2026 – 2029) rechtzeitig vor Ende der Bauphase A vorzulegen.
2. Das mit DS-Nr. 151/20 beschlossene aktualisierte Bauprogramm ist auch dieser Drucksache zugrunde zu legen. Die Straßenbeleuchtung erfolgt damit mit einem Modell nach dem Vorbild der Leipziger Leuchte (Richard IV) in LED, zu prüfen ist der Einsatz eines intelligenten Lichtsteuerungssystems. Die Höhe soll gemeindetypisch und dem Ortsbild entsprechend angepasst werden.
1. Kennzeichnung der Straßen der Bauphase A
2. Errichtungsbeschluss DS-Nr.152/20 (ohne Anlagen)
Problembeschreibung/Begründung:
Mit DS-Nr. 067/20/1 vom 17.09.2020 fasste die Gemeindevertretung den Errichtungsbeschluss für die Planungs- und Bauphase A.
Die Verwaltung hat Anregungen aus der Bürgerschaft und der
Gemeindevertretung zur Straßenbeleuchtung aufgegriffen und in dem
Beschlussvorschlag DS-Nr. 151/20 „Festlegung des Bauprogramms“ eine
entsprechende Ergänzung vorgenommen. Dadurch ergeben sich neue finanzielle
Auswirkungen, die in der hier vorliegenden Drucksache Nr. 152/20 dargestellt
sind.
Haushaltsplanung
Finanzhaushalt
Aufgrund der geänderten Beschlusslage zur
Beleuchtung (DS-Nr. 151/20) erhöhen sich die investiven Gesamtkosten
(Planungs-und Baukosten) für die Bauphase A von 5.431.000,- EUR (brutto) auf 5.757.000 EUR,- (brutto).
Darüber hinaus verzögert sich aufgrund der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie der geplante Maßnahmenbeginn. Die Bauphase A
sollte ursprünglich mit der Ausschreibung der Ausführungsplanung bereits im
Jahr 2020 beginnen.
Die noch im 1. Nachtragshaushalt 2020 dafür veranschlagten
Haushaltsmittel werden nach 2021 übertragen, so dass mit dieser Übertragung und
dem Beschluss des Haushaltsplanes 2021 nun die Ausschreibung der investiven
Planung erfolgen kann.
Voraussichtlich gegen Ende des
Haushaltsjahres 2021 sollen weitere Leistungsphasen beauftragt werden, wofür
eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 70.000 EUR festgesetzt sein muss. Im
aktuellen Haushaltsplan 2021 ist diese in den 2.860.000 EUR
Verpflichtungsermächtigungen enthalten, so dass es keiner neuen Festsetzung
bedarf. Für 2021 sind daher keine
zusätzlichen Haushaltsmittel einzuplanen.
Der Haushaltsplan 2021 bleibt somit unberührt.
Mittelfristig sind aufgrund der Änderungen
des Bauprogramms hinsichtlich der Straßenbeleuchtung jedoch zusätzliche
Haushaltsmittel je Maßnahme bereitzustellen. Da mit der Ausschreibung der Bauleistungen
aufgrund der Covid-19-bedingten Verzögerungen und dem Umfang der nötigen Vorbereitungen
erst 2022 begonnen werden kann, müssen die Mittel auch erst im Zuge der
Haushaltsplanung für 2022 veranschlagt werden.
Folgende Erhöhungen je Maßnahme der Bauphase
A sind im Haushalt 2022 zu berücksichtigen. Die im Errichtungsbeschluss DS-Nr.
067/20/1 separat aufgeführten Planungskosten sind in der folgenden Auflistung
den Einzelmaßnahmen schon anteilig zugeordnet.
1. Maßnahme An der Stammbahn (M-000818):
Der Planansatz 2021
erhöht sich nicht. Mittelfristig müssen in der Haushaltsplanung 2022 für 2022
insgesamt 27.459 EUR Planungskosten und 62.000 EUR Baukosten zusätzlich
veranschlagt werden.
Die Maßnahmenkosten
erhöhen sich von 2.403.781 EUR (Inkl. Planung) auf 2.493.240 EUR.
2. Maßnahme Kuckuckswald (M-000819):
Der Planansatz 2021
erhöht sich nicht. Mittelfristig müssen in der Haushaltsplanung 2022 für 2022
insgesamt 8.164 EUR Planungskosten und für 2023 zusätzlich 32.000 EUR
Baukosten veranschlagt werden.
Die Maßnahmenkosten
erhöhen sich von 618.145 EUR (Inkl. Planung) auf 658.309 EUR.
3. Maßnahme Brodberg (M-000820):
Der Planansatz 2021
erhöht sich nicht. Mittelfristig müssen in der Haushaltsplanung 2022 für 2022 insgesamt 8.634 EUR Planungskosten und für 2024
zusätzlich 32.000 EUR Baukosten veranschlagt werden.
Die Maßnahmenkosten
erhöhen sich von 666.835 EUR (Inkl. Planung) auf 707.469 EUR.
4. Maßnahme Pilzwald (M-000821):
Der Planansatz 2021
erhöht sich nicht. Mittelfristig müssen in der Haushaltsplanung 2022 für 2022
insgesamt 8.921 EUR Planungskosten und für 2024 zusätzlich 46.000 EUR
Baukosten veranschlagt werden.
Die Maßnahmenkosten
erhöhen sich von 596.976 EUR (Inkl. Planung) auf 651.897 EUR.
5. Maßnahme Johannistisch (M-000822):
Der Planansatz 2021
erhöht sich nicht. Mittelfristig müssen in der Haushaltsplanung 2022 für 2022
insgesamt 7.995 EUR Planungskosten und für 2025 zusätzlich 41.000 EUR
Baukosten veranschlagt werden.
Die
Maßnahmenkosten erhöhen sich von 536.644 EUR (Inkl. Planung) auf 585.639 EUR.
6. Maßnahme Im Dickicht (M-000823):
Der Planansatz 2021
erhöht sich nicht. Mittelfristig müssen in der Haushaltsplanung 2022 für 2022
insgesamt 8.827 EUR Planungskosten und für 2025 zusätzlich 43.000 EUR
Baukosten veranschlagt werden.
Die Maßnahmenkosten erhöhen sich von
608.619 EUR auf 660.446 EUR.
Übersicht zu den Kosten der einzelnen Maßnahmen / Baulose (Planung + Bau):
Haushaltsplanung Ergebnishaushalt
Abschreibungsaufwendungen fallen für 2022
nicht an. Aufgrund der aktualisierten Berechnungen konnte für die
mittelfristige Finanzplanung eine differenziertere Abschreibungsermittlung
anhand der verschiedenen Baugruppen und Nutzungsdauern durchgeführt werden. Für
die einzelnen Sammel- und Anliegerstraßen, Regenentwässerungen und
Straßenbeleuchtungen wurden Nutzungsdauern von 40, 50 und 25 Jahren zugrunde
gelegt.
Entsprechend der voraussichtlichen
Inbetriebnahme und der angenommenen Nutzungsdauern müssen die
Abschreibungsaufwendungen im Ergebnishaushalt des Haushaltsplans 2022 für die
folgenden Haushaltsjahre mittelfristig angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1. Kennzeichnung der Straßen der Bauphase A
2. Errichtungsbeschluss DS-Nr. 067/20/1 (ohne Anlagen)