Betreff
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P & E und der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH-gewog im Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten", hier: KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet"
Vorlage
DS-Nr. 009/21
Art
Beschlussvorlage

Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1999 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Betrachtung der Weisung der Gemeinde zu veräußern. Die Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.

 

Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.

 

Die P&E ist Eigentümer des Flurstückes 4515, Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.

Die gewog kauft eine Teilfläche.

Der Kaufpreis für die Teilfläche mit ca. 1.700 m² beträgt 635,00 €/m², mithin 1.079.500,00 €.

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2019 mit 635,00 €/m² ausgewiesen.

 

Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.

 

Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 1. Februar 2021 bis 25. März 2021 zur Einsichtnahme aus.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


 

Anlage:  Übersichtskarte