1. Die Gemeinde Kleinmachnow stellt für ihre
Einwohnerinnen und Einwohner kostenlose Corona-Schnelltests zur Verfügung.
2. Die Durchführung der kostenlosen
Corona-Schnelltests erfolgt zunächst an folgenden bereits vorhandenen bzw. neu
einzurichtenden Testzentren:
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Kammerspiele
Kleinmachnow, Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow,
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Bürgersaal
des Rathauses Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow,
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Freibad
Kiebitzberge, Fontanestraße 30.
3. Die Gemeindevertretung bewilligt für die
Beschaffung und die Durchführung der Corona-Schnelltests in den Testzentren
außerplanmäßige Mittel im Haushalt i. H. v. 488.000 EUR.
Davon belaufen sich 441.000 EUR auf die
Testungen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Brandenburg (KVBB)
erstattet werden und 47.000 EUR beträgt der Eigenanteil.
1.
Allgemeiner Teil
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass für ihre Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche ein kostenloser Corona-Schnelltest zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieser Teststrategie obliegt den Bundesländern und damit letztlich den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine gesetzliche Verpflichtung für die kreisangehörigen Kommunen Teststellen einzurichten gibt es nicht. Ausgehend vom schleppenden Anlauf der Testkampagne haben sich die Kommunen TKS entschlossen, hier selbst die Initiative zu ergreifen. Dazu ist es erforderlich, geeignete Teststellen einzurichten und das notwendige Personal für den medizinischen und organisatorischen Teil zu gewinnen. Die Gemeinde Kleinmachnow wird deshalb mit der Corona-Test-Kultur-Zentrum GbR sowie mit der DEDIMED GmbH, EUROPARC Labor, entsprechende Verträge abschließen. Die Vertragspartner stellen das entsprechende Personal sowie die notwendigen Materialien. Die Verträge werden mit einer Laufzeit bis zum 30. April 2021 geschlossen, wobei ein Vertragsausstieg zum 31. März 2021 erfolgen kann, falls wider Erwarten die Testmöglichkeiten von der Bevölkerung nicht angenommen werden. Nach dem 31. März 2021 erfolgt eine wöchentliche Evaluierung. Die erforderliche Beauftragung der Gemeinde Kleinmachnow durch das Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark liegt vor. Damit kann die Abrechnung der Leistungen nach §§ 11 und 12 (2) (6,00 EUR Sachkosten, Leistungsvergütung 12,00 EUR) gegenüber der KVBB erfolgen. Diese Kosten sowie 1,00 EUR Organisationskosten werden durch die Gemeinde Kleinmachnow den Vertragspartnern erstattet. Die Gemeinde Kleinmachnow macht dann gegenüber der KVBB die insgesamt 18,00 EUR pro Test geltend. Die 1,00 EUR pro Test sowie die Buchungskosten sind durch die Gemeinde Kleinmachnow selbst zu tragen. Die Kosten für das von den Betreibern genutzte Buchungssystem liegen bei 0,92 EUR pro Test.
2. Haushalterischer Teil
Die Aufgabe wird in der Produktgruppe 4.1.40 zugeordnet. Dazu wird die Produktgruppe im Haushaltsplan außerplanmäßig hinzugefügt, ebenso das Produkt unter 4.1.40.01 „Errichtung und Betrieb von Testzentren“.
Begründung der
Unabweisbarkeit:
Die Bereitstellung der Mittel ist unabweisbar, da es aufgrund der
äußerst strapazierten pandemischen Lage zwingend erforderlich ist, schnellstmöglich
Erleichterungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen. Dazu zählt
die umgehende Versorgung mit Schnelltests, was durch die Gemeinde Kleinmachnow
deutlich schneller zu realisieren ist als durch Bund, Land oder Landkreis, da
bereits ein bestehendes Testsystem (Kammerspiele) übernommen und erweitert
werden kann.
Gewährleistung der Deckung:
Die benötigten außerplanmäßigen Haushaltsmittel belaufen sich auf ca. 488.000
EUR für die Testphase bis 30. April 2021 (24.500 geschätzte Testungen).
Die Deckung erfolgt einerseits durch Erstattungen der Kassenärztlichen
Vereinigung von 18,00 EUR pro Test, in Summe für den Testzeitraum ca. 441.000
EUR. Die Gemeinde stellt zusätzlich Eigenmittel i. H. v. 47.000 EUR aus der
Deckungsreserve der laufenden Verwaltungstätigkeit bereit. Somit ist die
Deckung gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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