Betreff
Umsetzung der Corona-Test-Strategie der Bundesregierung hier: Finanzierung von Corona-Schnelltests für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 022/21
Art
Beschlussvorlage

1.   Die Gemeinde Kleinmachnow stellt für ihre Einwohnerinnen und Einwohner kostenlose Corona-Schnelltests zur Verfügung.

 

2.   Die Durchführung der kostenlosen Corona-Schnelltests erfolgt zunächst an folgenden bereits vorhandenen bzw. neu einzurichtenden Testzentren:

·       Kammerspiele Kleinmachnow, Karl-Marx-Straße 18, 14532 Kleinmachnow,

·       Bürgersaal des Rathauses Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow,

·       Freibad Kiebitzberge, Fontanestraße 30.

 

3.   Die Gemeindevertretung bewilligt für die Beschaffung und die Durchführung der Corona-Schnelltests in den Testzentren außerplanmäßige Mittel im Haushalt i. H. v. 488.000 EUR.

Davon belaufen sich 441.000 EUR auf die Testungen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Brandenburg (KVBB) erstattet werden und 47.000 EUR beträgt der Eigenanteil.

 

 

 


1.   Allgemeiner Teil

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass für ihre Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche ein kostenloser Corona-Schnelltest zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieser Teststrategie obliegt den Bundesländern und damit letztlich den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine gesetzliche Verpflichtung für die kreisangehörigen Kommunen Teststellen einzurichten gibt es nicht. Ausgehend vom schleppenden Anlauf der Testkampagne haben sich die Kommunen TKS entschlossen, hier selbst die Initiative zu ergreifen. Dazu ist es erforderlich, geeignete Teststellen einzurichten und das notwendige Personal für den medizinischen und organisatorischen Teil zu gewinnen. Die Gemeinde Kleinmachnow wird deshalb mit der Corona-Test-Kultur-Zentrum GbR sowie mit der DEDIMED GmbH, EUROPARC Labor, entsprechende Verträge abschließen. Die Vertragspartner stellen das entsprechende Personal sowie die notwendigen Materialien. Die Verträge werden mit einer Laufzeit bis zum 30. April 2021 geschlossen, wobei ein Vertragsausstieg zum 31. März 2021 erfolgen kann, falls wider Erwarten die Testmöglichkeiten von der Bevölkerung nicht angenommen werden. Nach dem 31. März 2021 erfolgt eine wöchentliche Evaluierung.  Die erforderliche Beauftragung der Gemeinde Kleinmachnow durch das Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark liegt vor. Damit kann die Abrechnung der Leistungen nach §§ 11 und 12 (2) (6,00 EUR Sachkosten, Leistungsvergütung 12,00 EUR) gegenüber der KVBB erfolgen. Diese Kosten sowie 1,00 EUR Organisationskosten werden durch die Gemeinde Kleinmachnow den Vertragspartnern erstattet. Die Gemeinde Kleinmachnow macht dann gegenüber der KVBB die insgesamt 18,00 EUR pro Test geltend. Die 1,00 EUR pro Test sowie die Buchungskosten sind durch die Gemeinde Kleinmachnow selbst zu tragen. Die Kosten für das von den Betreibern genutzte Buchungssystem liegen bei 0,92 EUR pro Test.

 

 

2.    Haushalterischer Teil

Die Aufgabe wird in der Produktgruppe 4.1.40 zugeordnet. Dazu wird die Produktgruppe im Haushaltsplan außerplanmäßig hinzugefügt, ebenso das Produkt unter 4.1.40.01 „Errichtung und Betrieb von Testzentren“.

 

 

Begründung der Unabweisbarkeit:

Die Bereitstellung der Mittel ist unabweisbar, da es aufgrund der äußerst strapazierten pandemischen Lage zwingend erforderlich ist, schnellstmöglich Erleichterungen für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen. Dazu zählt die umgehende Versorgung mit Schnelltests, was durch die Gemeinde Kleinmachnow deutlich schneller zu realisieren ist als durch Bund, Land oder Landkreis, da bereits ein bestehendes Testsystem (Kammerspiele) übernommen und erweitert werden kann.

 

 

Gewährleistung der Deckung:

Die benötigten außerplanmäßigen Haushaltsmittel belaufen sich auf ca. 488.000 EUR für die Testphase bis 30. April 2021 (24.500 geschätzte Testungen).

Die Deckung erfolgt einerseits durch Erstattungen der Kassenärztlichen Vereinigung von 18,00 EUR pro Test, in Summe für den Testzeitraum ca. 441.000 EUR. Die Gemeinde stellt zusätzlich Eigenmittel i. H. v. 47.000 EUR aus der Deckungsreserve der laufenden Verwaltungstätigkeit bereit. Somit ist die Deckung gewährleistet.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2021

EURO:

488.000,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein