Mit der Änderung des FNP sollen
die nach Stahnsdorf ausgegliederten Flächen aus dem FNP herausgenommen werden.
Zugleich sollen die nach Kleinmachnow eingegliederten Flächen, den Belangen
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
folgend, als Grün- bzw. Freiflächen
dauerhaft gesichert werden.
2)
Der
Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung des
Flächennutzungsplanes einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der
Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist
zurzeit wirksam in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Januar 2019
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt
vom 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich
Verlängerung Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 09/2020 v. 30. November 2020).
Die Gemeinden Stahnsdorf und
Kleinmachnow haben mit Gebietsänderungsvertrag vom 06.01./ 10.01.2020 den schon
auf das Jahr 2012 zurückgehenden Prozess zum Tausch von Flächen im Bereich
Bäkedamm/Wilhelm-Külz-Straße [Gemeinde Stahnsdorf] bzw. Zehlendorfer Damm/Süd
[Gemeinde Kleinmachnow] erfolgreich abgeschlossen (vgl. Anlage 1, Änderungsbereich).
Der Vertrag wurde vom Landkreis
Potsdam-Mittelmark als der zuständigen unteren Kommunalaufsichtsbehörde mit
Schreiben vom 20.07.2020 genehmigt und mit Bekanntmachung in den Amtsblättern für
die Gemeinde Stahnsdorf Nr. 05/2020 vom 04.09.2020 und für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 07/2020 vom 09.10.2020 öffentlich bekannt gemacht (vgl. Anlage 2).
Die Gebietsänderung trat mit dem
10. Oktober 2020 in Kraft.
Die damit einhergehenden
Gebietsänderungen sind auch auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung
nachzuvollziehen. Dazu dient das unter der Bezeichnung 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow für Flächen
südlich der Bäke (KLM-FNP-19) vorgesehene Verfahren.
Ziel ist es, die nun zur Gemeinde
Stahnsdorf gehörenden Bereiche aus dem FNP Kleinmachnow auszugliedern. Zugleich
sollen Bereiche, die nun zur Gemeinde Kleinmachnow gehören, in den FNP Kleinmachnow
eingegliedert und ‑ entsprechend ihrer Bedeutung für die Umwelt und ihrer
Lage im Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ ‑ als Grün- bzw.
Freifläche dargestellt werden. Eine Orientierung für die künftige Darstellung
dieser Bereiche kann der FNP Stahnsdorf bieten (vgl. Anlage 3, FNP-Auszüge).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-19
für Flächen südlich der Bäke
2)
Amtsblatt
für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 07/2020 v. 9. Oktober 2020,
Bekanntmachung des Gebietsänderungsvertrages v. 06.01./10.01.2020
3)
Auszüge
aus dem FNP Kleinmachnow und dem FNP Stahnsdorf
in der für den Änderungsbereich wirksamen Fassung