Betreff
Einleitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-19 für Flächen südlich der Bäke (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 032/21
Art
Beschlussvorlage

1)      Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) soll geändert werden. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-19 umfasst die Anpassung von FNP-Darstellungen südlich der Bäke (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Änderungsbereiches) entsprechend des Gebietsänderungsvertrages zwischen den Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow vom 06.01./10.01.2020.

Mit der Änderung des FNP sollen die nach Stahnsdorf ausgegliederten Flächen aus dem FNP herausgenommen werden. Zugleich sollen die nach Kleinmachnow eingegliederten Flächen, den Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege folgend, als Grün- bzw. Freiflächen dauerhaft gesichert werden.

2)      Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungs­planes einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwick­lung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleit­pläne) aus dem FNP entwickelt werden.

 

Der Flächennutzungsplan ist zurzeit wirksam in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Januar 2019 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt vom 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 v. 30. November 2020).

 

Die Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow haben mit Gebietsänderungsvertrag vom 06.01./ 10.01.2020 den schon auf das Jahr 2012 zurückgehenden Prozess zum Tausch von Flächen im Bereich Bäkedamm/Wilhelm-Külz-Straße [Gemeinde Stahnsdorf] bzw. Zehlendorfer Damm/Süd [Gemeinde Kleinmachnow] erfolgreich abgeschlossen (vgl. Anlage 1, Änderungsbereich).

 

Der Vertrag wurde vom Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen unteren Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.07.2020 genehmigt und mit Bekanntmachung in den Amtsblättern für die Gemeinde Stahnsdorf Nr. 05/2020 vom 04.09.2020 und für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 07/2020 vom 09.10.2020 öffentlich bekannt gemacht (vgl. Anlage 2).

Die Gebietsänderung trat mit dem 10. Oktober 2020 in Kraft.

 

Die damit einhergehenden Gebietsänderungen sind auch auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nachzuvollziehen. Dazu dient das unter der Bezeichnung 19. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow für Flächen südlich der Bäke (KLM-FNP-19) vorgesehene Verfahren.

 

Ziel ist es, die nun zur Gemeinde Stahnsdorf gehörenden Bereiche aus dem FNP Kleinmachnow auszugliedern. Zugleich sollen Bereiche, die nun zur Gemeinde Kleinmachnow gehören, in den FNP Kleinmachnow eingegliedert und ‑ entsprechend ihrer Bedeutung für die Umwelt und ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet „Parforceheide“ ‑ als Grün- bzw. Freifläche dargestellt werden. Eine Orientierung für die künftige Darstellung dieser Bereiche kann der FNP Stahnsdorf bieten (vgl. Anlage 3, FNP-Auszüge).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

5.000,-

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-19
für Flächen südlich der Bäke

2)      Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 07/2020 v. 9. Oktober 2020,
Bekanntmachung des Gebietsänderungsvertrages v. 06.01./10.01.2020

3)      Auszüge aus dem FNP Kleinmachnow und dem FNP Stahnsdorf
in der für den Änderungsbereich wirksamen Fassung