Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 15. Ändererung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBIZ Kleinmachnow (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 033/21
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anl. 2) so­wie die dazugehörige textliche Begründung wird gebilligt.

2.   Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich be­kannt zu machen.

3.   Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Januar 2019 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt vom 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 v. 30.11.2020).

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden.

Mit DS-Nr. 028/11 vom 24.03.2011 beschloss die Gemeindevertretung, den FNP für den Bereich des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) am Stahnsdorfer Damm und die zugehörige Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1 ‑ 17 zu ändern (Änderungsbereich vgl. Anl. 1).

Schon mit DS-Nr. 180/10 vom 16.12.2010 war für diesen Bereich ein Bebauungsplan-Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ eingeleitet worden.

Nachdem die Bauleitplanung längere Zeit ruhen musste, wurde sie 2017 wiederaufgenommen. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde mit DS-Nr. 158/19 vom 12.12.2019 in zwei Teilbereiche gegliedert, die seither als eigenständige Verfahren weitergeführt werden. Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen und die Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- u. Radweg gesichert werden. Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des Ausbildungsstand­ortes der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (BBiZ) planungsrechtlich vorbereitet werden.

Die FNP-Änderung erfolgt parallel zu den beiden Bebauungsplan-Verfahren.

Am 17.09.2020 billigte die Gemeindevertretung den FNP-Vorentwurf (DS-Nr. 073/20). Die im Rahmen der anschließenden frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen wurden ausgewertet und flossen in die Erarbeitung des FNP-Entwurfes ein. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit konnte aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht als Erörterungsveranstaltung, sondern nur mittels Auslegung des Vorentwurfes im Zeitraum 14.12.2020 – 29.01.2021 erfolgen. In diesem Zeitraum ging die Äußerung eines Bürgers ein, der auf die Waldeigenschaft von Teilen des BBiZ-Geländes und auf die besondere Bedeutung einer dort vorhandenen Doppelreihe von Alteichen hinwies. Diese Hinweise werden aufgrund der Darstellungssystematik und des Maßstabes nicht im FNP-, sondern im parallelen Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045-b berücksichtigt.

Der erarbeitete Entwurf zur 15. FNP-Änderung ist als Anl. 2 beigefügt. Nach Billigung durch die Gemeindevertretung erfolgt die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)    Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-15

2)    FNP-Entwurf, Stand 19.04.2021