Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSP 3) "OdF-Platz/Karl-Marx-Straße (Nord)", Grundsatzbeschluss
Vorlage
DS-Nr. 034/21
Art
Beschlussvorlage

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 3 OdF-Platz, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1 (OdF-Platz inkl. Karl-Marx-Straße Mitte) und 2 (Querungsinsel) erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten stehen 18.000 € (brutto) im Haushalt 2021 zur Verfügung.

3.   Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.   Der Bauabschnitt 3 (Ergänzung der Fußgängerfurt) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.


Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem den OdF-Platz als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 3) fest. Daraufhin wurde ein externes Planungsbüro damit beauftragt, im Sinne einer Vorplanung nach HOAI Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln und dabei die gemeindeweiten Leitziele der Verkehrsplanung gemäß DS-Nr. 088/18/1 vom 13.12.2018 zu berücksichtigen.

 

Der HSP 3 liegt am nördlichen Ende der Hauptverkehrsstraße „Hohe Kiefer“ am Übergang zur Hauptverkehrsstraße Karl-Marx-Straße. Der östliche Platzrand des OdF-Platzes wird durch die mittlere Karl-Marx-Straße erschlossen. Die in Ost-West-Richtung verlaufende Ernst-Thälmann-Straße ist als Hauptverkehrsstraße 2. Ordnung bzw. in der Sommerfeldsiedlung als Sammelstraße eine wichtige Querverbindung im Gemeindegebiet. Gleichzeitig ist der Knoten Teil des Hauptnetzes des Radverkehrs. Der Platz selbst ist eine öffentliche Grünanlage mit zentral gelegenem Mahnmal als einer wichtigen Gedenk- und Erinnerungsstätte.

 

Hauptproblem am Knoten Hohe Kiefer / Ernst-Thälmann-Straße ist die Führung des Radverkehrs in Nord-Süd-Richtung, da im Bereich des OdF-Platzes die Aufteilung des Straßenraums wechselt. Außerdem gibt es auf der Südseite des Knotens Hohe Kiefer / Ernst-Thälmann-Straße keine direkte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Die Platzmitte selbst ist räumlich isoliert. Die Abtrennung durch parkierende Pkw bzw. Sträucher lässt keine Bezüge zu den Platzrändern entstehen. Zudem ist die Anbindung des querenden Wegs an der Karl-Marx-Straße (Mitte) aufgrund der Parkierungssituation problematisch. Der Platz ist weitestgehend ein Transitraum und bietet nicht die Option als quartiersverbindendes Element. Am Nordende des Platzes fehlt eine Wegeverbindung.

 

Für die Verbesserung der verkehrlichen Situation erarbeitete das beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden zuerst mündlich in den Fachausschüssen vorgestellt und beraten (Bauausschuss v. 02.03.2020 und Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v. 04.03.2020). Danach folgten mit Info-Nr. 014/20 im Bauausschuss am 22.02.2021 und im UVO-Ausschuss am 24.02.2021 schriftliche Informationen. Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden an das Planungsbüro weitergegeben und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.

Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf den Plänen Anlagen 2.1 bis 2.2 dargestellt.

 

Der Handlungsschwerpunkt OdF-Platz wurde für den Planungsprozess in mehrere Planungsabschnitte aufgeteilt, sodass die weiterführende Planung und Umsetzung stufen- und planungsabschnittsweise realisiert werden kann.

 

Gegenstand dieses Beschlusses sind die grundsätzlichen Überlegungen zu allen Bauabschnitten.

 

Auf der Grundlage der Vorplanung sollen in einem nächsten Planungsschritt ab Sommer 2021 mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1 (OdF-Platz inkl. Karl-Marx-Straße Mitte) und 2 (Querungsinsel) begonnen und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschlussvorschlag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach dem Errichtungsbeschluss kann die weiterführende Planung im direktem Anschluss vorgesehen werden, sodass nach heutiger Einschätzung die bauliche Umsetzung in den Jahren 2023/24 erfolgt.

 

Der Bauabschnitt 3 (Ergänzung der Fußgängerfurt) soll in den Maßnahmenkatalog des IVK aufgenommen werden. Dieser Katalog enthält die Bauabschnitte/ Teillösungen aller Handlungsschwerpunkte, welche im Grundsatzbeschluss nicht als vordringlich oder zeitnah umsetzbar eingestuft wurden. Die Abarbeitung des Maßnahmenkataloges erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der finanziell und personell zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

 

 

 

 

 

Die Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführenden Planungen der einzelnen Bauabschnitte:

 

1. Bauabschnitt

2. Bauabschnitt

3. Bauab-schnitt

Alle Bauabschnitte

OdF-Platz inkl. K.-Marx-Str. Mitte

Querungsinsel

Ergänzung der Fußgängerfurt

Gesamt

Kosten (Aufwand)

Entwurfsplanung,

Genehmigungsplanung

13.000 €

5.000 €

2.000 €

-

Kosten (Investition)

weitere Planungsphasen

18.000 €

7.000 €

3.000 €

-

Kosten (Investition)

Bauvolumen*

539.000 €

164.000 €

42.000 €

-

Summe

570.000 €

176.000 €

47.000 €

793.000 €

*inkl. 15 % Baunebenkosten, 10 % Baukostensteigerung

alle Angaben sind aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt.

 

Für die Bauabschnitte 1 und 2 sollen die Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen 5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, in der mittelfristigen Finanzplanung Berücksichtigung finden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50/26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

18.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1        Erläuterung zur Vorplanung

2.1     gestalterischer Lageplan

2.2     technischer Lageplan