Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSP 2) "Stolper Weg/Stahnsdorfer Damm", Grundsatzbeschluss
Vorlage
DS-Nr. 035/21
Art
Beschlussvorlage

1.   Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung des Handlungsschwerpunktes 2 Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm, Bauabschnitte 1, 2 und 3 (vgl. Anl. 2.1 bis 2.3), wird gebilligt.

2.   Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Knoten Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm/ Hohe Kiefer) und 1b (Querungshilfe Ameisengasse) erarbeiten zu lassen.
Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 € (brutto) im Haushalt 2022 bereitzustellen.

3.   Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.   Der Bauabschnitt 2b (Knoten Stolper Weg/ Heidefeld/ Eichhörnchenweg) wird in den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) aufgenommen.


Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem den Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 2) fest. Daraufhin wurde ein externes Planungsbüro damit beauftragt, im Sinne einer Vorplanung nach HOAI Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln und dabei die gemeindeweiten Leitziele der Verkehrsplanung gemäß DS-Nr. 088/18/1 vom 13.12.2018 zu berücksichtigen.

 

Der vorliegende Handlungsschwerpunkt 2 „Stolper Weg / Stahnsdorfer Damm“ befindet sich im Süden von Kleinmachnow. Die zu untersuchenden Straßenabschnitte sind Teil des Kleinmachnower Hauptverkehrsstraßen- bzw. Haupterschließungsstraßennetzes. Innerhalb des Gemeindegebietes ist der Stolper Weg die am stärksten belastete Straße, da über sie die einzige Anbindung an die BAB A 115 besteht. Die Straße ist durchgehend bis zum Knoten Stahnsdorfer Damm anbaufrei und besitzt dementsprechend den Charakter einer Ausfallstraße. Der nördliche Stahnsdorfer Damm als Haupterschließungsstraße mit nur mäßiger Verkehrsbelastung hat durch den beidseitigen Baumbestand einen Alleecharakter. Der südliche Stahnsdorfer Damm weist wiederum ein hohes Verkehrsaufkommen auf, mit einem entsprechend hohem Schwerverkehrsanteil.

 

Die größten verkehrlichen Defizite bestehen derzeit für den Radverkehr, für den zurzeit verschiedenste Führungsformen bestehen: Benutzungspflichtiger Radweg im Seitenraum (Stolper Weg), Schutzstreifen auf der Fahrbahn (Hohe Kiefer) sowie Gehweg, Radfahrer frei (Stahnsdorfer Damm). Diese uneinheitlichen Vorgaben sind speziell an den Knotenpunkten, wo die verschiedenen Regelungen aufeinandertreffen, hinsichtlich der Ansprüche und speziell auch der Verkehrssicherheit für den Radverkehr nicht immer zufriedenstellend gelöst. Auch die Fußgängerführung ist gerade an den Knoten durch lange Wege und lange Wartezeiten gekennzeichnet. Zudem sind nicht immer alle Fußgängerrelationen baulich angelegt.

 

Für die Verbesserung der Situation erarbeitete das mit der Bearbeitung von HSP 2 beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden zuerst mündlich in den Fachausschüssen vorgestellt und beraten (Bauausschuss v. 02.03.2020 und Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v. 04.03.2020). Danach folgten mit Info-Nr. 012/20 im Bauausschuss am 11.01.2021 und im UVO-Ausschuss am 13.01.2021 schriftliche Informationen. Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden an das Planungsbüro weitergegeben und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.

 

Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf den Plänen Anlagen 2.1 bis 2.3 dargestellt.

 

Der Handlungsschwerpunkt Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm wurde für den Planungsprozess in mehrere Planungsabschnitte aufgeteilt, sodass die weiterführende Planung und Umsetzung stufen- und planungsabschnittsweise realisiert werden kann.

 

 

Gegenstand dieses Beschlusses sind die grundsätzlichen Überlegungen zu allen Bauabschnitten.

 

Auf der Grundlage der Vorplanung sollen in einem nächsten Planungsschritt 2022 mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Knoten Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm/ Hohe Kiefer) und 1b (Querungshilfe Ameisengasse) begonnen und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschluss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach dem Errichtungsbeschluss kann die Planung im direktem Anschluss weitergeführt werden, sodass eine bauliche Umsetzung nach heutiger Einschätzung in den Jahren 2024/ 25 erfolgt.

 

Der Bauabschnitt 2b (Knoten Stolper Weg/ Heidefeld/ Eichhörnchenweg) soll in den Maßnahmenkatalog des IVK aufgenommen werden. Dieser Katalog enthält die Bauabschnitte/ Teil-Lösungen aller Handlungsschwerpunkte, welche im Grundsatzbeschluss nicht als vordringlich oder zeitnah umsetzbar eingestuft wurden. Die Abarbeitung des Maßnahmenkataloges erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der finanziell und personell zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Die Vorplanungsvariante, diesen Knoten zu einem Kreisverkehr umzubauen, wird angesichts des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen dann jedoch nicht weiterverfolgt werden.

 

Die Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführenden Planungen der einzelnen Bauabschnitte:

 

Bauabschnitt 1a

Bauabschnitt 1b

Bauabschnitt 2b

Kreisverkehr Stolper Weg/ St. Damm

Querungshilfe

Ameisengasse

Kreisverkehr Stolper Weg/ Heidefeld

Kosten (Aufwand)

Entwurfsplanung,

Genehmigungsplanung

17.000 €

3.000 €

17.000 €

Kosten (Investition)

weitere Planungsphasen

23.000 €

5.000 €

23.000 €

Kosten (Investition)

Bauvolumen*

763.000 €

86.000 €

757,000 €

Summe

803.000 €

94.000 €

797.000 €

 

897.000 €

-

*inkl. 15 % Baunebenkosten, 10 % Baukostensteigerung

alle Angaben sind aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt.

 

Für die Bauabschnitte 1a und 1b sollen die Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen 5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, in der mittelfristigen Finanzplanung Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50/26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

2022: 20.000 EUR

 ja

 nein

 


Anlagen:

1        Erläuterung zur Vorplanung

2.1     Bauabschnitt 1a ‑ Kreisverkehr Stolper Weg/ Stahnsdorfer Damm

2.2     Bauabschnitt 1b ‑ Querungshilfe

2.3     Bauabschnitt 2b ‑ Kreisverkehr Stolper Weg/ Heidefeld