Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten und umzusetzen, so dass die Verbandsmitglieder (Stadt Teltow, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Stahnsdorf) die jährlichen Kosten für Zins und Tilgung des Kredites für den Neubau des Baubetriebshofes übernehmen.
Entsprechend der Satzung des
Zweckverbandes, § 16 Deckung des Finanzbedarfs, Verbandsumlage, ist die
Refinanzierung des Baubetriebshofes durch die Leistungsentgelte, welche der
Zweckverband für seine Leistungen im Auftrag der Verbandsmitglieder erhebt, zu
decken. In Absatz 2 wird weiterhin geregelt: „Wird der Finanzbedarf nicht durch
Leistungsentgelte nach Abs. 1 und Kredite gedeckt, erhebt der Zweckverband von
den Verbandsmitgliedern eine Umlage, soweit auch sonstige Erträge, Einzahlungen
und nicht benötigte Finanzmittel nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu
decken." Somit sind die Mitgliedskommunen verpflichtet, die Finanzierung
des neuen Baubetriebshofes zu übernehmen.
Um die
Stundenverrechnungssätze nicht außergewöhnlich steigen zu lassen, wurde in der
Verbandsversammlung vom 11.05.2021 (DS-04/2021) die Empfehlung gegeben, die jährliche
Finanzierung des Baubetriebshofes durch die Kommunen vornehmen zu lassen. Es
ist beabsichtigt, die Finanzierungskosten (Zins und Tilgung) von den
Stundenverrechnungssätzen zu entkoppeln. Es ist beabsichtigt, dass der
Zweckverband die jährlichen Kosten der Finanzierung ermittelt und den Kommunen
als Umlagerechnung zukommen lässt. Mit Schreiben vom 01.06.2021 hat die Geschäftsführung
des Bauhofs TKS die Bürgermeister der Mitgliedskommunen gebeten, eine
Entscheidung zur Thematik durch die Gemeindevertretung herbeizuführen.
Insgesamt handelt es sich um einen Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 15 Mio. €
zzgl. Zinsen.
Um eine einheitliche
Vorgehensweise in den Mitgliedskommunen zu gewährleisten, haben sich die
Finanzverantwortlichen der Mitgliedskommunen besprochen.
Es wurden
folgende Maßgaben getroffen:
- Prüfung einer möglichen Anpassung der
Zweckverbandssatzung
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit — Darlegung der
Auswirkungen auf die
kommunalen
Haushalte.
1. Änderung der Zweckverbandssatzung
Eine
Stellungnahme der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte liegt der Beschlussvorlage als
Anlage 2 bei.
Ergebnis: Das geplante Vorgehen
widerspricht nach derzeitiger Einschätzung nicht der Verbandssatzung.
2. Prüfung der Wirtschaftlichkeit
In
der Verbandsversammlung vom Bauhof am 23.06.2021 wurde bereits ein Beschluss über
eine Kreditaufnahme durch den Zweckverband Bauhof TKS in Höhe von 5,2 Mio. €
gefasst. Zur Refinanzierung des Investitionskredites ist durch den Bauhof
beabsichtigt, die Leistungsentgelte anzupassen. Derzeit beträgt der
Stundenverrechnungssatz 36,88 €.
Nach Aufnahme sämtlicher Investitionskredite von 15 Mio. € durch den Zweckverband, erhöht sich der
Stundenverrechnungssatz urn ca. 22%.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
–
Überblick über die Mehrkosten und Alternative zur Finanzierung
2)
–
Stellungnahme Rechtsanwälte Dombert zum Zweckverband Bauhof TKS
3)
–
Anschreiben Zweckverband Bauhof TKS