Der außerplanmäßige
Erwerb des Grundstücks Flur 1, Flurstück 429, im Bebauungsplan KLM-BP-006-a
„Europarc Dreilinden als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft - Schutzzone Wald/ Schutzzone Düne -
festgesetzt, zu Anschaffungskosten einschließlich der Nebenkosten i. H. v.
57.300 EUR wird beschlossen.
Das ca. 5.100 m²
große Grundstück Flur 1, Flurstück 429 südlich Teerofendamm ist Teil des
städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u.
südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91). Im
Flächennutzungsplan Kleinmachnow ist es als „Wald“ dargestellt. Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ in seiner rechtswirksamen
Fassung setzt das Grundstück als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (SPE-Fläche) - Schutzzone „Wald“
(W) bzw. Schutzzone „Düne“ (D) - fest.
Aufgrund der bisherigen Eigentumssituation war der entwicklungsrechtlich geforderte Erwerb des Grundstücks jedoch zunächst nicht möglich. Gemeinde und Europarc Dreilinden GmbH regelten den Erwerb statt dessen im „Vertrag zur Übertragung öffentlicher Flächen im Europarc Dreilinden und zur Regelung einzelner Erschließungsfragen (2. Nachtrag zum Erschließungsvertrag vom 22. Dezember 1993 mit Ergänzungsvereinbarung vom 30. Januar 1995)“, UR-NR. A 706/2008 des Notars Stefan Aldag vom 04.08.2008. Auf dieser Grundlage zahlte die Europarc Dreilinden GmbH 2009 den für den Erwerb in Frage kommenden Kaufpreis – den Anfangswert von 10,23 €/m² x 5.100 m² = 52.173 € zzgl. Kosten für Notar u. Grunderwerbsteuer, insgesamt 54.634,52 EUR - an die Gemeinde. Der Betrag wird seither von der Gemeinde treuhänderisch verwaltet.
Inzwischen sind die
komplizierten und langwierigen Verhandlungen mit den Eigentümern erfolgreich
abgeschlossen, so dass der Erwerb erfolgen und die hinterlegte Summe
zweckentsprechend eingesetzt werden kann.
Haushalterische
Auswirkungen:
Der Beschluss ist
notwendig, da die Wertgrenze für außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen, ab
der die vorherige Zustimmung (Bewilligung) der Gemeindevertretung notwendig
ist, mit dem Erwerb überschritten wird (50.000 EUR gem. Haushaltssatzung 2021).
Unabweisbarkeit
Der Erwerb ist
zwingend notwendig, damit das festgesetzte Planungsrecht des Bebauungsplans
KLM-BP-006-a entsprechend den Entwicklungszielen abgeschlossen werden kann. Die
SPE-Fläche befindet sich dann vollständig im Eigentum der Gemeinde
Kleinmachnow. Der Kauf muss dieses Jahr noch im Haushalt veranschlagt werden,
da die Eigentümer nach vielen Verhandlungsjahren bereit sind, zu den
öffentlich-rechtlich möglichen Konditionen zu verkaufen.
Deckung
Die erforderlichen
Zahlungsmittel für den Kaufpreis i. H. v. 52.173 EUR und der anteiligen
Nebenkosten i. H. v. 2.461,52 EUR sind
2009 durch die Einzahlung der Europarc Dreilinden GmbH entsprechend der
Abwendungsvereinbarung in der Gemeindekasse hinterlegt worden.
Die Einzahlung wird
im Haushalt 2021 außerplanmäßig veranschlagt und deckt anteilig die
außerplanmäßige Auszahlung für den Grundstückserwerb einschließlich der Nebenkosten
zum Kaufvertrag.
Da sich die
Nebenkosten zwischenzeitlich erhöht haben, muss die Differenz aus zusätzlichen
Haushaltsmitteln bereitgestellt werden.
Die
Anschaffungsnebenkosten, bestehend aus Notar- und Grundbuchkosten i. H. v. 3 %
sowie der Grunderwerbssteuer i. H. v 6,5 % belaufen sich insgesamt auf ca.
5.000 EUR
Der noch zu deckende
Eigenanteil der Gemeinde Kleinmachnow wird i. H. v. 2.665,48 EUR aus der
investiven Deckungsreserve bereitgestellt.
Die Deckung der
Investitionsmaßnahme mit 57.300 EUR Anschaffungskosten ist gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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