1)
Die Stellungnahmen, die im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“ eingegangen sind,
wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und
3 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 10.12.2009 (DS-Nr. 244/09)
ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“ für das Grundstück „Seeberg 6“ eingeleitet
worden und betrifft die Verschiebung des Baufensters von bisher 6 m straßenseitigen Abstand auf
9 m.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 11.02.2010
mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 12.04.2010 bis
einschließlich 12.05.2010 öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit dem Anschreiben vom 08.04.2010.
Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich sechs
Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen
keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können
in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der
Fachausschüsse im Rathaus, SG Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.
Anlagen
1) Abgrenzung
Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung
der Öffentlichkeit
3) Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange