1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das
in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung v.
23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) – BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“ für das Grundstück Seeberg 6, bestehend
aus:
- Teil A: Zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung)
als Satzung.
2.
Die Begründung i.d.F. vom 31.05.2010 wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 10.12.2009 (DS-Nr. 244/09)
ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“ für das Grundstück Seeberg 6
eingeleitet worden. Die Änderung bezieht sich auf die Verschiebung des
Baufensters auf dem v. g. Grundstück. Daher ist eine Veränderung der
Planzeichnung erforderlich. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans
KLM-BP-040 sind nicht betroffen.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
mittels öffentlicher Auslegung vom 12.04. bis einschließlich 12.05.2010 sowie
die förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
mit dem Anschreiben vom 08.04.2010) und Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-040 „Siedlung am
Seeberg Teil I“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft
gesetzt werden.
Anlagen:
1) Kennzeichnung Geltungsbereich 1.
Änderung KLM-BP-040 „Siedlung Am Seeberg Teil I“
2) Teil A - Zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung)
4) Begründung