Die Gemeindevertretung beschließt, mit der Gemeinde Stahnsdorf einen Gebietstausch der Flurstücke 239/2, 239/1, 238/2 und 41/2, der Flur 13, in der Gemarkung Kleinmachnow mit einer Gesamtgröße von ca. 6.942 m², sowie der Flurstücke 41/4, 241 der Flur 13 mit zusammen 1.555 m², zuzüglich der Buswarteflächen Flurstücke 240 und 247(siehe Begründung zur DS Nr. B-13/011 der Gemeinde Stahnsdorf) insgesamt 9.192 m² gegen
die Flurstücke 94/3, 94/6, 93/1 und eine Teilfläche des Flurstücks 1895 (Graben) der Flur 4, sowie die Flurstücke 1 und 2 der Flur 5, Gemarkung Stahnsdorf, mit einer Gesamtgröße von ca. 6.900 m² sowie die Flurstücke 103/4 Flur 4 und eine weitere Teilfläche des Flurstückes 1895, mit zusammen ca. 1.610 m², zuzüglich der Flurstücke 6 und 512 der Flur 5 (siehe Begründung zur DS Nr. B-13/011 der Gemeinde Stahnsdorf) insgesamt ca. 9.190 m² durchzuführen.
Bei der Eingliederung findet keine Vermögensauseinandersetzung statt.
Kosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow hierfür nicht.
Freiwillige Gebietsänderungen bedürfen gemäß Rundschreiben des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg (MI) vom 7. Januar 2010 der Genehmigung des MI. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen von Gründen des öffentlichen Wohls. Für die Genehmigung ist eine Stellungnahme des Landrates als allgemeine untere Kommunalaufsichtsbehörde und als allgemeine untere Landesbehörde einzuholen und dem Gebietsänderungsantrag beizufügen. Das Antragsverfahren wird durch die Gemeinde Stahnsdorf erfolgen.
Die Gemeinde Stahnsdorf bemüht sich um eine städteplanerische Lösung im Bereich des Stahnsdorfer Hofes. In den 1964 Jahren wurde die Landesstraße L 76 als Umfahrung verlegt und es entstand der Bäkedamm, der am Stahnsdorfer Hof an die Wilhelm-Külz-Straße anbindet.
Der Hauptteil der Landesstraße liegt auf Stahnsdorfer Territorium. Ein Teil jedoch auf Kleinmachnower Gebiet, hier die Flur 13 Flurstücke 41/2, 238/2, 240 und 247. Die L 76 durchschneidet die Ortsgrenzen in ungünstiger Weise, was oft zu Problemen in der Zuständigkeit bei Fragen der Unfallsicherung, Baustellen, Verkehr und bei Versorgungsträgern und Versicherungen führt.
Um die Bereiche am Stahnsdorfer Hof einheitlich beplanen zu können, wurde in Stahnsdorf angeregt, einen Gebietstausch mit der Gemeinde Kleinmachnow durchzuführen. Hierüber fasste die Gemeindevertretung Stahnsdorf in ihrer Sitzung am 14.06.2012 (Beschluss Nr. DS Nr. B-12/063) den Beschluss zum Tausch der Flächen Flur 13 Flurstücke 41/4 und 241 Gemarkung Kleinmachnow gegen die Flächen Flur 4 Flurstücke 103/4 und 1895 (Teilfläche Graben) Gemarkung Stahnsdorf nach Kleinmachnow. Dieser Beschluss ging der Gemeinde Kleinmachnow zu, mit dem Antrag der Gemeinde Stahnsdorf, dieses Anliegen an die Gemeindevertretung heranzutragen und zu beschließen.
Unter
Tagesordnungspunkt TOP 9.1.1. „Überlegungen zu einer Gebietsänderung im Bereich
des
Stahnsdorfer
Hofes/Bäkedamm“ In der Sitzung des Bauausschusses der Gemeindevertretung
Kleinmachnow am 06.08.2012 wurde der Beschluss der Gemeinde Stahnsdorf zur
DS-Nr. B-12/063
behandelt. Die
Ausschussmitglieder regten an, vor einer Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Kleinmachnow das Gespräch mit der Gemeinde Stahnsdorf zu
suchen, um nochmals über die genaue Abgrenzung der Tauschflächen zu beraten,
die bisher zu eng gefasst schien. So dürfte es im Interesse des öffentlichen
Wohls liegen, dass der Straßenzug Bäkedamm/Wilhelm-Külz-Straße in seiner
Gesamtheit auf dem Territorium nur einer Gemeinde – nämlich Stahnsdorf – liegt.
Im Rahmen der Planungen für den Bereich Stahnsdorfer Hof können dann, nach
Rückstufung der bisherigen Landesstraße in eine Gemeindestraße, eventuelle
Umgestaltungswünsche rascher und problem-loser umgesetzt werden. Unter diesem
Aspekt war zudem auch das Anliegergrundstück Wilhelm-Külz-Straße 59
(Kleinmachnow) zu prüfen. Die örtliche
Verbundenheit der Bewohner und Eigentümer zu Kleinmachnow oder Stahnsdorf ist
mit ein Kriterium für die Gebietsänderung.
Die Anregungen des
Bauausschusses der Gemeindevertretung
Kleinmachnow wurden aufgegriffen und führten zur Erweiterung der
Tauschflächen. Die Gemeindevertretung Stahnsdorf hat in ihrer Sitzung am
28.02.2013 den entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst, vergl. DS Nr.
B-13/011.
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Anlagen: Lageplan
Beschuss der Gemeinde
Stahnsdorf DS Nr. B-12/063 vom 14. Juni 2012
Beschluss der Gemeinde
Stahnsdorf DS Nr. B-13/011 vom 4. März 2013