Der
gemäß Änderungsantrag ergänzte Punkt 4 der Beschlussvorlage DS-Nr.: 194/12: „Es
wird ein Kostenrahmen von 4 bis 5,5 Mio. Euro angestrebt, der nach Vorlage
eines spezifizierten Raumprogramms von der Gemeindevertretung beschlossen
werden muss.“ entfällt.
Am
17.01.2013 hat die Gemeindevertretung den Grundsatzbeschluss DS-Nr. 194/12 zur
Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort und Außenanlagen auf dem
Grundstück Adolf-Grimme-Ring 7 in Kleinmachnow mit zwei Maßgaben beschlossen. Die Maßgaben wurden als
Punkte:
3.
die Schule ist in Systembauweise zu errichten
und
4.
es wird ein Kostenrahmen von 4,0 bis 5,5 Mio. € angestrebt, der nach
Vorlage eines spezifizierten
Raumprogramms von der Gemeinde beschlossen werden muss
in
den Beschluss aufgenommen.
Auf
der Grundlage des von der Verwaltung nach der Brandenburgischen
Schulbaurichtlinie erarbeiteten und mit den Nutzern bereits im Vorfeld
abgestimmten Raumprogramms ( in Anlage 1 des Grundsatzbeschlusses enthalten) und
der sich daraus ergebenen BGF von ca. 4.160 m² wurden von der Verwaltung
erwartbare Gesamtkosten zwischen 7,0 und
8,0 Mio. € für das Vorhaben ermittelt (Basis: statistische Kostenkennwerte
Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern 2011).
Die
Verwaltung hatte bereits Anfang Januar 2013 Richtpreisangebote von drei
namhaften Systembauern auf der Basis des abgestimmten Raumprogramms eingeholt
und diese dem Finanzausschuss am 10.01.2013 vorgestellt. Auch diese
Richtpreisangebote lagen ohne
Planungskosten zwischen ca. 6,0 und 8,4 Millionen € und decken sich
damit mit denen bereits im Grundsatzbeschluss genannten Gesamtkosten.
Zur
Gewinnung eines geeigneten Planungsbüros für das Vorhaben hat die Verwaltung
die Planungsabsicht im Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow
bekanntgemacht, worauf sich insgesamt 17 Architekturbüros bewarben. An Hand der
bereits in der Bekanntmachung angegebenen Auswahlkriterien erfolgte die
Bewerberauswahl. Das in der Verwaltung durchgeführte Auswahlverfahren wurde von
einem Fachanwalt und einem Vertreter der Architektenkammer begleitet.
Drei
Architekturbüros, die die beste Eignung erwarten ließen, wurden zur Teilnahme
an einer Ideenfindung für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort
eingeladen. Dazu erhielten die Architekturbüros (IBUS Architekten Berlin,
Gänsicke Leuschner Beinhoff Hamburg/Wittenberg, Grübe Thoma Berlin) alle
nötigen Unterlagen, wie Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung, Raumprogramm,
Lageplan und eine detaillierte Aufgabenstellung, welche vorsah, dass das
Gebäude in Systembauweise geplant und gebaut werden soll. Die Ermittlung einer
Kostenschätzung für die Gesamtkosten war ebenfalls Teil der Aufgabenstellung.
Sowohl die Aufgabenstellung an die
Architekten als auch die Vorprüfung lagen den Gemeindevertretern vor, waren
Anlage der Einladung zur Informationsveranstaltung am 08.04.2013. Die von den 3
Architekturbüros geschätzten Gesamtkosten (DIN 276 Kosten 200 - 700) für den
Schulneubau mit Hort liegen zwischen 6.745.000,00
€ und 7.700.000,00 € plus Grunderwerb.
Sofort
nach Auswertung der Präsentationsunterlagen am 21.03.2013 hat der Bürgermeister
die Gemeindevertreter und alle sachkundigen Bürger zum 08.04.2013 eingeladen,
um sie über die Ergebnisse, insbesondere über die zu erwartenden Kosten für den
Neubau der Schule zu informieren.
Sowohl
die durch die Verwaltung auf der Grundlage bestätigter Kostenwerte ermittelten
Gesamtkosten, als auch die auf der Basis einer konkreten Aufgabenstellung durch
3 Architekturbüros ermittelten Gesamtkosten sowie auch die eingeholten Richtpreisangebote
von Systembauern zeigen deutlich, dass der nach Maßgabe zum Grundsatzbeschluss
DS-Nr.: 194/12 vorgegebene Kostenrahmen von 4,0 bis max. 5,5 Mio. € nicht
eingehalten werden kann.
Vor
der aus Zeitgründen schnellstmöglich erforderlichen Beauftragung eines
Architekturbüros mit den Erarbeitung der
Leistungsphasen 1 - 3 nach HOAI ist die Aufhebung
der Kostengrenze aus dem Beschluss DS-Nr.: 194/12 erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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