Das Verfahren zur 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-11 für Flächen im Bereich
Verlängerung Wolfswerder soll wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dazu den
bisherigen 1. Entwurf entsprechend Anlage 2, untere Abbildung
überarbeiten zu lassen und diesen 2. Entwurf der Gemeindevertretung zur
Billigung vorzulegen.
Die Gemeindevertretung hat am 01.06.2006
(DS-Nr. 113/ 06) beschlossen, den Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) für
Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder zu ergänzen und dazu ein
entsprechendes Verfahren eingeleitet (Änderungsbereich vgl. Anlage 1).
Gegenwärtig
wirksam ist der in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 neu bekannt
gemachte Flächennutzungsplan.
Die 11.
Änderung umfasst die im wirksamen FNP „weiß“, d. h. ohne Art der Bodennutzung
dargestellten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 6,99 ha (vgl. Anl. 2,
obere Abbildung, wirksame FNP-Fassung). Es handelt sich einerseits um 19,
bereits in den 1930er Jahren gebildete Parzellen an den Straßen „Wolfswerder“
und „Am Rund“ (westlicher Teil des Änderungsbereiches) und andererseits um eine
östlich angrenzende Freifläche, die in Nord-Süd-Richtung vom Buschgraben
durchquert wird (östlicher Teil des Änderungsbereiches).
Der Bereich
war im Jahr 1999 vom seinerzeit zuständigen Landesamt für Bauen, Bautechnik und
Wohnen (LBBW) von der Genehmigung des FNP ausgenommen worden. Planungsrechtlich
ist die Planung für diesen Teil des Gemeindegebietes damit in der Schwebe.
Im Rahmen
der förmlichen Beteiligung zum Entwurf der 11. Änderung, die im Zeitraum
28.01. – 29.02.2008 durchgeführt wurde, gingen 1.221 Stellungnahmen ein,
darunter zwei mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, die jeweils von zahlreichen Bürgerinnen
und Bürgern unterstützt wurden (Stellungnahmen Nr. 009, insgesamt 957fach
eingegangen und Nr. 015, insgesamt 63fach eingegangen). Parallel zur
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte auch eine Beteiligung der Behörden / Träger
öffentlicher Belange.
Der zur
Sitzung am 10.07.2008 vorgelegte Abwägungsbeschluss (DS-Nr. 151-1/08), in
dem die erforderliche Auseinandersetzung mit den eingegangenen Stellungnahmen
erfolgte, wurde jedoch von der Gemeindevertretung mehrheitlich an die
Verwaltung zurückverwiesen.
Nach
§ 1 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1
BauGB sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für das gesamte Gemeindegebiet
einen FNP aufzustellen. Nach längerer Unterbrechung soll das
FNP-Änderungsverfahren deshalb, dieser Verpflichtung folgend, nun wieder
aufgenommen und fortgesetzt werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Entwurf (vgl. Anl. 2,
mittlere Abbildung, „1. Entwurf“) zu überarbeiten. Das Begehren eines
privaten Eigentümers, den östlichen Teil des Änderungsbereiches baulich nutzen
zu können, ist aus dem bisherigen Verfahren bekannt. Ebenso bekannt ist, dass
eine verträgliche verkehrliche Erschließung dieser Fläche, z. B. über die
bestehenden Straßen (Wolfswerder / Am Rund) oder durch das
Landschaftsschutzgebiet, problematisch ist. Mit der Überarbeitung sollen
deshalb Überlegungen aufgegriffen werden, nach denen auf Außenbereichsflächen
kein neues Bauland mehr ausgewiesen werden sollte. Entsprechend soll die
Ausweisung von Wohnbauland im Bereich Verlängerung Wolfswerder künftig auf den
westlichen Teil des Änderungsbereiches beschränkt bleiben. Mit der Darstellung
als Reines Wohngebiet (WR) kann der hier bislang fehlende, städtebauliche sinnvolle
Abschluss der Siedlungsentwicklung vorbereitet werden. Der östliche Teil des
Änderungsbereiches, die Freifläche beiderseits des Buschgrabens, soll hingegen als
Grünfläche dauerhaft gesichert und von Bebauung freigehalten werden (vgl. Anl. 2,
untere Abbildung, „2. Entwurf“).
Der zu erarbeitende 2. Entwurf der
11. FNP-Änderung ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen; daran
werden sich eine erneute Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
anschließen.
Anlagen:
1) Änderungsbereich KLM-FNP-11
2) FNP-Auszug, wirksame Fassung,
1. Entwurf Juni 2008 und 2. Entwurf 31.05.2010